[$2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][$2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Januar 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 35 für den Geltungsbereich westlich der Straße Vogelweide und östlich der U-Bahnstation Dehnhaide (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2024-07-15
erstellungsMassstab
500
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der privaten Straßenverkehrsfläche wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf je 50 vom Hundert der Fassadenlänge bis zu 2m und durch zur Hauptanlage zugehörige Terrassen bis zu 3m zulässig. Davon abweichend ist entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenzen durch bis zu 1,5m tiefe Balkone auf der gesamten Fassadenlänge und entlang der mit „(B)“ bezeichneten Fassade auf je 70 vom Hundert der Fassadenlänge durch bis zu 2m tiefe Balkone zulässig. Ausnahmsweise kann aus Gründen des Brandschutzes eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um 3m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten um maximal 2,7 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten und Dachausstiegen mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.5 | Für die private Straßenverkehrsfläche (Flurstücke 4982 und 5461) besteht ein Geh- und Fahrrecht. Das Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Grundstücksberechtigten der Flurstücke 2708, 607, 608, 609, 610 und 612 der Gemarkung Barmbek sowie die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG, die Fläche des Flurstücks 4982 und 5461 der Gemarkung Barmbek zu begehen und zu befahren. Die Breite der Fahrgasse beträgt mindestens 4 m, die Tragkraft mindestens 26 t Gesamtlast und 12 t Einzelachslast. Westlich der U-Bahntrasse ist eine Wendemöglichkeit für ein zweiachsiges Sammelfahrzeug der Stadtreinigung Hamburg vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der Flächen für Tiefgaragen zulässig. In den Flächen für Tiefgaragen sind auch in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten ist bei dem mit „(C)“ bezeichneten Baukörper für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (z. B. an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuthverlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten nördlich und südlich der privaten Straßenverkehrsfläche sind jeweils mindestens zwei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Sträucher und Heckensträucher sind mindestens in der Qualität als 2 mal verpflanzte Baumschulware, Höhe mindestens 1 m, zu pflanzen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das jeweils oberste Geschoss mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen oder Anlagen der Be- und Entlüftung können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche befestigte Flächen für Terrassen, Wege, Fahrradstellplätze und Kinderspielflächen ausgenommen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind befestigte Wege, Terrassen sowie ebenerdige Fahrradstellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
satzungsbeschlussDatum
2024-06-14
staedtebaulicherVertrag
No
erschliessungsVertrag
No
durchfuehrungsVertrag
No
gruenordnungsplan
No
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
Der Bebauungsplan Blankenese 25 für den Geltungsbereich Frenssenstraße - Anna-Hollmann-Weg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 347, Nordgrenzen der Flurstücke 385, 386, 89, 390, 391 und 392 der Gemarkung Dockenhuden - Am Sorgfeld - Babendiekstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-05
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
Der Bebauungsplan Billstedt 43 für den Geltungsbereich Legienstraße — Kattensteert — Schiffbeker Weg — Steinfeldstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-26
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht, umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 29“ wird
der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird der bisherige Text der Festsetzung Nummer 1
und folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit
sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen
und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln
einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen,
Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf
handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.1 | Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und
Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder
auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet
ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros
sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.3 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert
am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
Der Bebauungsplan für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - Rondenbarg - über das Flurstück 2912, Ostgrenzen der Flurstücke 2911, 2813 und 2731, über das Flur stück 2912 der Gemarkung Ottensen - Ruhrstraße - Südgrenzen der Flurstücke 2590 und 2713, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2837, Südgrenzen der Flurstücke 2914 und 2837, über die Flurstücke 2912 und 2729 der Gemarkung Ottensen - Schnackenburgallee - über das Flurstück 2387 der Gemarkung Ottensen - Am Winsberg - über die Flurstücke 2399 und 2400 der Gemarkung Ottensen - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2410 der Gemarkung Ottensen, über das Flurstück • 2750 der Gemarkung Bahrenfeld, über die Flurstücke 2410, 2411, 2412, 2414, 2416, 2494 und 2417 der Gemarkung Ottensen - Hogenfeldweg - über die Flurstücke 2392, 2425 un4 2892, Nordgrenze des Flurstücks 2892, über das Flurstück 2801, Nordgrenzen der Flurstücke 2702, 2703 und 2706 der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteile 214 und 215) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung der Grundstücke im Plangebiet westlich der Schnackenburgallee sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich, ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214, 215]
[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Harburg 62 vom
23. Dezember 2003 (HmbGVBl. 2004 S. 4) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Harburg 62“ wird
der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.1 | 2. § 2 wird wie folgt geändert:
2.1 Nummer 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung
werden ausgeschlossen.“][§1 Nr.2.2.7 | 2.2 Nummer 7 wird durch folgende Nummern 7.1 bis 7.5 ersetzt:][§1 Nr.2.2.7.1 | 7.1 Im Kerngebiet sind durch Anordnung der Baukörper
oder durch geeignete Grundrissgestaltung die
gewerblichen Aufenthaltsräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung
von gewerblichen Aufenthaltsräumen an den
lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist,
muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz
durch baulichen Maßnahmen an Außentüren, Fenstern,
Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen
werden.][§1 Nr.2.2.7.2 | 7.2 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der
Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten,
sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in
Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten
Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der
zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten)
oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§1 Nr.2.2.7.3 | Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien,
Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder
in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die
es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel
bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A)
während der Nachtzeit nicht überschritten wird.
Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel
bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§1 Nr.2.2.7.4 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen,
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten
Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem
der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§1 Nr.2.2.7.5 | Im Kerngebiet darf eine Wohnnutzung erst dann realisiert
werden, wenn südlich und östlich der Wohnnutzung
durch die Errichtung von Gebäuden innerhalb
der mit „A“ und „B“ bezeichneten Bereiche des
Änderungsgebiets der Nachtpegel an den straßenabgewandten
Gebäudeseiten der Wohngebäude auf
maximal 54 dB(A) verringert wird.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]