BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_b44e30be-4787-4a68-8481-994f29046947

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b44e30be-4787-4a68-8481-994f29046947
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    • XPLAN_BP_PLAN_b44e30be-4787-4a68-8481-994f29046947
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB25
    xpPlanDate
    • 1958-01-24
    name
    • TB25
    internalId
    • 122af301-e297-4196-a149-a7b47e942aa4
    technHerstellDatum
    • 2016-07-11
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414, 415, 418]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52ef5778-9995-4433-a5a1-6b29aa9977b6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4610ff2-0b4d-4419-ba26-e8bf67fa1457

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    • XPLAN_BP_PLAN_b4610ff2-0b4d-4419-ba26-e8bf67fa1457
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese20
    xpPlanDate
    • 2006-05-19
    name
    • Blankenese20
    internalId
    • 42ba7c2c-3e13-4b27-ad97-a16545b2bb9c
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Blankenese 20 für den Bereich um den Blankeneser Bahnhof (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind nur – Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, – Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, – sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, – Wohnungen für Aufsichtspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter und – Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. In den Untergeschossen sind höchstens 110 Stellplätze und ihre Zufahrten, Lagerräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind oberhalb von 54 m über Normalnull (NN) nur – das Wohnen und – Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig. Ausnahmsweise können oberhalb von 54 m über NN auf einer Geschossfläche von höchstens insgesamt 600 m2 andere Nutzungen (zum Beispiel Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Handwerksbetriebe) zugelassen werden, wenn sie einer Seniorenwohnanlage als ergänzende Serviceangebote dienen und dieser räumlich zugeordnet sind. In den Untergeschossen sind nur Einzelhandel mit einer Geschossfläche von höchstens 4.000 m2, Flächen für die Warenanlieferung, höchstens 330 Stellplätze und ihre Zufahrten, Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume zulässig.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sowie Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind in den Untergeschossen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Südlich der Bahnanlagen sind Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet gilt für die Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse die Höhe von 54 m über NN als festgelegte Geländeoberfläche im Sinne des § 2 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können bei Gebäuden für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) und Brüstungen auf einer Fläche von höchstens 10 vom Hundert der jeweiligen Dachflächen bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.6 | Auf der privaten Grünfläche ist als Maßnahme ein artenreicher, gestufter Gehölzbestand zu erhalten oder zu entwickeln.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg zu haben und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind mindestens 1.900 m2 der Dächer der Gebäude mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind mindestens 2.200 m2 der mit Tiefgaragen oder Kellergeschossen unterbauten Grundstücksflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Im Kerngebiet sind 20 Bäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Diese kann mit einer gusseisernen Baumscheibe abgedeckt werden. Auf Tiefgaragen, Kellergeschossen oder oberhalb von unterirdischen Bahnanlagen beträgt die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m auf einer Fläche von 12 m2 je Baum.][§2 Nr.13 | Entlang des Sülldorfer Kirchenwegs sind im Kerngebiet die Wohn- und Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Dem Kerngebiet wird für Ausgleichsmaßnahmen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1310 (teilweise) der Gemarkung Sülldorf zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-05-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d25a6f5e-25d8-43f7-834a-17f378d83e21]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB895|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB563|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB391-3|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO15|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4655ca4-05e7-4c13-9bfe-ca4ab616b897

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b4655ca4-05e7-4c13-9bfe-ca4ab616b897
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b4655ca4-05e7-4c13-9bfe-ca4ab616b897
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf40
    xpPlanDate
    • 1981-01-13
    name
    • Niendorf40
    internalId
    • 70945985-34c0-4fa2-94dc-236d56e7bd74
    technHerstellDatum
    • 2014-07-03
    texte
    • [§2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-01-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_14c9ed55-1824-4a24-b854-715de6edf365]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b47b2ff1-eccf-4b84-b4e3-87170be2ba5c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b47b2ff1-eccf-4b84-b4e3-87170be2ba5c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b47b2ff1-eccf-4b84-b4e3-87170be2ba5c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek77
    xpPlanDate
    • 2011-06-15
    name
    • Wandsbek77
    internalId
    • d088dfcb-29c3-440a-982a-8157ef2276b4
    technHerstellDatum
    • 2015-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsbetriebe in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. In dem mit „(A)" gekennzeichneten Bereich sind Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, ausnahmsweise zulässig. In dem mit „(B)" bezeichneten Bereich können Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen bestehender Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Ausnahmen für Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(C)" bezeichneten Bereich ist eine Zuwegung zur Erschließung des mit „(B)" bezeichneten Bereichs zulässig, andere bauliche Nutzungen sind ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 15 vom Hundert betragen. Diese Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Festgesetzte Pflanzungen aus Nummer 8 werden angerechnet.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stimmumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unter dem Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Dachflächen sind extensiv mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Dem Wandse-Grünzug zugewandte Außenwände, die fensterlos sind oder einen Fensterabstand von mehr als 5 m aufweisen, sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-06-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ab99358-0d1c-46e2-944d-db9867f3a750]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b48555cb-d931-49f6-9887-2936a8896f7d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b48555cb-d931-49f6-9887-2936a8896f7d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b48555cb-d931-49f6-9887-2936a8896f7d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne2
    xpPlanDate
    • 1965-07-02
    name
    • Farmsen-Berne2
    internalId
    • fd100cfc-aad0-4027-a321-57ce566d0e08
    technHerstellDatum
    • 2016-02-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, im Kerngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c523062e-083c-41ba-8110-d49f0a688d36]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b48a7b3c-c2ee-4d20-9eac-15392a221a0e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b48a7b3c-c2ee-4d20-9eac-15392a221a0e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b48a7b3c-c2ee-4d20-9eac-15392a221a0e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt21
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    name
    • Rahlstedt21
    internalId
    • 45d25ad5-cb87-4e19-8ab6-7242362e7a79
    technHerstellDatum
    • 2015-12-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf dem für die Bundeswehr ausgewiesenen Grundstück sind gegenüber den angrenzenden Wohngebieten dichtwachsende Bäume und Sträucher anzupflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpfichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 6 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_636e2895-dddc-446e-bbe3-79a14a41b1c3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b48d09f8-0784-4bb3-a4d6-048c70ee1563

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b48d09f8-0784-4bb3-a4d6-048c70ee1563
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b48d09f8-0784-4bb3-a4d6-048c70ee1563
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB815
    xpPlanDate
    • 1959-12-15
    name
    • TB815
    internalId
    • 79e373f8-9ec3-453a-8446-2c902949b038
    technHerstellDatum
    • 2016-09-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-12-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66e1772a-536f-4c4f-9406-55dfb0d4b429]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b48f57d5-6aaf-49b5-989c-836a569f607f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b48f57d5-6aaf-49b5-989c-836a569f607f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b48f57d5-6aaf-49b5-989c-836a569f607f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt44
    xpPlanDate
    • 1985-07-08
    name
    • Rahlstedt44
    internalId
    • 2fcfc329-cd79-4f1c-9872-4b8eaf972016
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 44 für den Geltungsbereich Rahlstedter Straße — Buchwaldstraße — Amtsstraße — Brockdorffstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2015-11-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 872 der Gemarkung Rahlstedt sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Rahlstedter Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c869ccf7-415b-457b-bb58-53e92a1ee2e6]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4a4863f-9aef-4c94-902e-aa9374c25ed8

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    • XPLAN_BP_PLAN_b4a4863f-9aef-4c94-902e-aa9374c25ed8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt53
    xpPlanDate
    • 2010-08-04
    name
    • Lokstedt53
    internalId
    • b8add3f9-66d0-4ddb-99ef-9c5c0a36c30e
    beschreibung
    • Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Grandweg - Stresemannallee - Südgrenze des Flurstücks 2572, über die Flurstücke 2572 und 2614 (Rimbertweg), Rimbertweg, Lohkoppelweg, Westgrenzen der Flurstücke 2671, 3323, 3322, 2660, 2658, 2659 und 2556, Nordgrenze des Flurstücks 2656, Westgrenzen der Flurstücke 2037, 4538, 2382 (An der Lohbek) und 2380, Nordgrenzen der Flurstücke 2380, 2379, 2381 und 4479 der Gemarkung Lokstedt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m ist zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen.][§2 Nr.4 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. In den Mischgebieten sind oberirdische Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr ausnahmsweise zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Mischgebieten sind auf den gewerblich genutzten Flächen die Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der im Mischgebiet festgesetzten Gebäudehöhen ist zulässig für untergeordnete Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.8 | Für die nach Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Bäume gleicher Art mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Mischgebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starkem, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 303]
    plangeber
    • [Name: 303]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-08-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_81c8d630-8ca1-4d3b-8a69-bae60f2a4d16]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4da1838-fb0e-4df4-a1db-c9d83a68579b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b4da1838-fb0e-4df4-a1db-c9d83a68579b
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    • XPLAN_BP_PLAN_b4da1838-fb0e-4df4-a1db-c9d83a68579b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen38
    xpPlanDate
    • 2004-10-18
    name
    • Schnelsen38
    internalId
    • eb5c6b19-5fe9-4cec-90e3-945947610935
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 38 für das Gebiet nördlich und südlich der Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brummerskamp - Halstenbeker Straße - Wogenmannsburg - Hogenfelder Straße - Bahnanlagen - Halstenbeker Straße - Holsteiner Chaussee - Eidelstedter Brook - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3055 (Brummerskamp), Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 3055 und 6473 der Gemarkung Schnelsen.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Mischgebieten an der Holsteiner Chaussee sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Gebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen der Gebiete werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | An der Holsteiner Chaussee, am südlichen Brummerskamp, am Eidelstedter Brook sowie entlang der AKN- Trasse bei einem Gebäudeabstand von weniger als 22 m zur Bahnanlage sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume, im Mischgebiet an der Holsteiner Chaussee die Aufenthaltsräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Nördlich der Halstenbeker Straße sind in den Wohngebieten auf dem Flurstück 4447 der Gemarkung Schnelsen Dach- und Staffelgeschosse oberhalb des dritten Vollgeschosses unzulässig.][§2 Nr.4 | Sofern die Erschließung rückwärtiger Bauvorhaben auf den Flurstücken Nummern 1877 bis 1882 und auf dem Flurstück Nummer 4447 der Gemarkung Schnelsen über einen gemeinsamen Wohnweg erfolgt, sind zur Sicherung der Wohnruhe auf angrenzenden Grundstücken geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung, Schalldämmung und Begrünung vorzunehmen.][§2 Nr.5 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten wird die Dachneigung über dem zweiten Vollgeschoss auf maximal 22 Grad begrenzt.][§2 Nr.6 | In den Wohn- und Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 2,5 m zulässig.][§2 Nr.7 | Staffelgeschosse oberhalb des zweiten Vollgeschosses in den Wohn- und Mischgebieten sind an der Vorder- und Rückseite um mindestens 1,5 m zurückzusetzen. Die maximale Dachneigung der Staffelgeschosse wird auf 15 Grad begrenzt.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten anzulegen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten sind für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Dachflächen von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Soweit Tiefgaragen nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, sind sie mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Mischgebieten sind auf gewerblich genutzten Flächen Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt.][§2 Nr.18 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-10-18
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_06db50ff-0293-45c6-b62f-c3afadcd9fa2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung