Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Groß Borstel 30
für ein Gebiet östlich der Tarpenbek, südlich der Straße Warnckesweg
und westlich der Brückwiesenstraße (Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt. Das Plangebiet wird
wie folgt begrenzt: Tarpenbek – über das Flurstück 2217 (Tarpenbek),
Nordgrenzen der Flurstücke 1982 und 1981, Nordund
Ostgrenze des Flurstücks 384 (Brückwiesenstraße), über
das Flurstück 384 – Südgrenze des Flurstücks 1982, über das
Flurstück 2217 der Gemarkung Groß Borstel.
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 96 für den Geltungsbereich zwischen Timmendorfer Straße und Wolliner Straße, westlich Bargteheider Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wolliner Straße — Bargteheider Straße — Kohövedstraße — Timmendorfer Straße — über das Flurstück 4545, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2823, Südgrenzen der Flurstücke 2824 bis 2836, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2837 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Timmendorfer Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 136, Westgrenzen der Flurstücke 196, 200 bis 203, 2596, 204, 3651, 3650 und 206 bis 211, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 214 der Gemarkung Oldenfelde.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11 m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.5 | Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern sind nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig.][§2 Nr.6 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung innerhalb von umgrenzten Flächen zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.9 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchfuhrung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Entlang der Bargteheider Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 3370 und 1348 der Gemarkung Alt-Rahlstedt an der Pfefferstraße werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
[§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Tinsdaler Kirchenweg, Wittenbergener Weg und Herwigredder eingeschossiges reines Wohngebiet in offener Bauweise festgesetzt. Die Baugrenzen haben Abstände von 14 m zum Wittenbergener Weg, 8 m zum Tinsdaler Kirchenweg, 7 m zum Herwigredder, 5 m zur Stichstraße und 5 m zur öffentlichen Grünfläche. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen bestimmen sich nach § 17 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).][§1 Nr.2 | Für rückwärtige Bebauungen im Wohngebiet nach Nummer 1 wird die Dachneigung auf maximal 45 Grad begrenzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
[1. | Straßenabschnitte, an denen Überfahrten für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere für Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagereibetriebe und ähnliche Betriebe nicht zulässig sind.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg]
Der Bebauungsplan Niendorf 28 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von der Oldesloer Straße über die Flurstücke 292, 301, 289 bis 284, 312 und 365 der Gemarkung Niendorf bis zum Schippelmoorgraben (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-02
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Wandsbek 29 für den Geltungsbereich Auf dem Königslande — Dernauer Straße — Nordgrenzen der Flurstücke 655 bis 658, 680 bis 684 und 686 der Gemarkung Hinsdienfelde — Stephanstraße — Walddörferstraße — Westgrenzen der Flurstücke 610 und 589 der Gemarkung Hinschenfelde (Bezirk, Wandsbek, Ortsteile 506 und 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-13
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Stellplätze und der Garagen unter Erdgleiche auf den Flurstücken 615, 588, 589 und 610 bis 613 der Gemarkung Hinschenfelde an den Thiedeweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506, 508]
[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1995, 218, 122 und 188 der Gemarkung Harvestehude sind innerhalb der mit a bezeichneten Fläche Anlagen für Verwaltungen allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Die Baukörper auf der mit a bezeichneten Fläche haben sich dem Höhenunterschied von etwa 10 m im Verlauf des vom Alsterkamp (etwa 15 m über Normalnull) zum Harvestehuder Weg (etwa 5 m über Normalnull) abfallenden Geländes durch eine Staffelung so anzupassen, daß die Traufhöhenbegrenzung von 22,0 m über Normalnull im Übergangsbereich zu den zu erhaltenden Villen Harvestehuder Weg 40 und 41 und von 19,0 m über Normalnull im Übergangsbereich zu dem ebenfalls zu erhaltenden Gebäude Harvestehuder Weg 43 sowie die für das gesamte Plangebiet festgesetzte Dreigeschossigkeit in keinem Falle überschritten wird.][§2 Nr.3 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummer 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.4 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Hiervon ausgenommen sind am Alsterkamp gelegene, 18 m tiefe Grundstücksteile der Flurstücke 1186, 1308, 1309, 1001 und 1007. Die Herrichtung der Tiefgaragen ist nur innerhalb der mit a und b gekennzeichneten Bereiche zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 314]
Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 6 für den Geltungsbereich Lemsahler Landstraße zwischen Eichelhäherkamp und Fiersbarg einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-01-20
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]