Der Bebauungsplan Bahrenfeld 2 für den Geltungsbereich Flottbeker Drift - über das Flurstück 335, Südgrenze des Flurstücks 336, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 337, Westgrenze des Flurstücks 338, Südgrenzen der Flurstücke 230 und 2542 der Gemarkung Groß Flottbek - Stiefmütterchenweg - Nordgrenze des Flurstücks 218, Westgrenze des Flurstücks 220, über die Flurstücke 214 und 213 der Gemarkung Groß Flottbek - Blomkamp - Flottbeker Drift - Achtern Styg - Luruper Hauptstraße - Luruper Chaussee - Notkestraße - über das Flurstück 349, Westgrenze des Flurstücks 349 - West- und Südgrenze des Flurstücks 341 - Südgrenzen der Flurstücke 348. 353 und 354, Ostgrenze des Flurstücks 2086 der Gemarkung Groß Flottbek - Vorbeckweg (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-01
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind auf dem Flurstück 349 der Gemarkung Groß Flottbek Anlagen nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 218 der Gemarkung Groß Flottbek ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Clubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung "Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Bereich der Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Stiftung - Deutsches-Elektronen-Synchrotron (DESY) ) können auf der gekennzeichneten Fläche zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten mit A gekennzeichneten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, Fußgängerbrücken einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte mit B gekennzeichnete Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
[§2 Nr.1 | In dem sechsgeschossigen Baukörper auf den Flurstücken 755 und 493 der Gemarkung St. Pauli-Süd am Hein-Köllisch-Platz sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. ][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker in den Obergeschossen bis zu 1,3 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 112]
[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 133) wird wie folgt geändert:
In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Bau-grundstück für den Gemeinbedarf" (Alten- und Pflegeheim — Arbeiter-Wohlfahrt) in die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet" geändert.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Der Bebauungsplan Billstedt 93 für den Geltungsbereich östlich Reclamstraße/nördlich Möllner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Reclamstraße — Öjendorfer Weg — über die Flurstücke 1498, 2512, 2510 und 841 der Gemarkung Schiffbek — Schleemer Weg - Möllner Landstraße.
technHerstellDatum
2015-04-08
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen), gewerbliche Freizeitunternehmen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, werden ausgeschlossen. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung im allgemeinen Wohngebiet an der Reclamstraße sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | An der Möllner Landstraße und an der Reclamstraße sind im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 6“ wird der
Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 10 angefügt :
„10. Im Kerngebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen
(wie Squashhallen, Bowlingbahnen und Fitnesseinrichtungen),
Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der
Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten
dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
Greifswalder Straße — Nordgrenze des Flurstücks 1536 der Gemarkung St. Georg-Nord — Kirchenweg — Soester Straße — Baumeisterstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114)
technHerstellDatum
2013-05-16
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2, Nr.1 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Soester Straße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§ 2, Nr.2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn die Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt wird.]
Der Bebauungsplan Marienthal 28 für den Geltungsbereich östlich Bovestraße, nördlich Gustav-Adolfstraße und westlich Luetkensallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bovestraße - über das Flurstück 3808 (Bahnanlage) der Gemarkung Wandsbek, über das Flurstück 3460 (Bahnanlage) der Gemarkung Marienthal - Luetkensallee - Gustav-Adolf-Straße.
technHerstellDatum
2015-12-18
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, können ausnahmsweise zugelassen werden. Betriebe mit nicht unerheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie Tankstellen, Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470, 2472), sind unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den jeweils mit „1" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete „GE (1)" bis „GE (7)" dürfen nachfolgende flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden (Tag-/Nachtwert):
„GE (1)": maximal 59/45 dB(A)/m²,
„GE (2)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (3)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (4)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (5)": maximal 58/45 dB(A)/m²,
„GE (6)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (7)": maximal 53/40 dB(A)/m².][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der Deutschen Bahn AG zur Nutzung als Zuwegung für Schwertransporte. Nutzungen, welche die vorgenannte Nutzung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind für je 100 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlin- gund Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
Der Bebauungsplan Niendorf 15 für den Geltungsbereich Paul-Sorge-Straße — Krähenweg — Westgrenze des Flurstücks 1295 der Gemarkung Niendorf — Schippelsweg — Habichthorst — über die Flurstücke 1328, 4675, 4792, 4676 und 2619 der Gemarkung Niendorf zum Johannkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-28
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht über-baubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG., der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]