BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_bcccbac3-ea59-425c-879b-6b78b25e2bd8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcccbac3-ea59-425c-879b-6b78b25e2bd8
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    • XPLAN_BP_PLAN_bcccbac3-ea59-425c-879b-6b78b25e2bd8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt4
    xpPlanDate
    • 1969-04-08
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt4
    internalId
    • cd00ed00-d6a8-43b0-90e4-f613b41c0cfe
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 4 für den Geltungsbereich Lemsahler Landstraße zwischen der Mellingbek und Kuhredder einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-22
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cef675e6-8591-461a-b40a-73913d301905]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcd7a02a-4834-4431-9312-6e7f3ea6167f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    name
    • Wandsbek81
    internalId
    • 10c1d871-6e93-4870-b813-7c0cba3247c2
    technHerstellDatum
    • 2018-09-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [§ 2 Nr 1 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§ 2 Nr. 2 | In den Mischgebieten sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches Einzel-handelsbetriebe unzulässig.][§ 2 Nr. 3 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des Mischgebietes sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der Mischgebiete sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann in diesen Bereichen die fest-gesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Oberhalb von sieben oder acht festgesetzten Vollgeschossen sind keine weiteren Geschosse zulässig. Ausnahmsweise darf die Abstandsfläche für Gebäude mit sieben o-der acht Geschossen auf das Maß von 0,3 H unterschritten werden.][§ 2 Nr. 7 | In den Mischgebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist um höchstens 2 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | In den Mischgebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig.][§ 2 Nr. 9 | Die Außenwände aller Gebäude sind in rotem Klinker auszuführen. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§ 2 Nr. 11 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Versorgungsträger unterir-dische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Verlegung so-wie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§ 2 Nr. 12 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeigne-te bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinati-onen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß-nahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über-schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vor-bauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 13 | In den Mischgebieten ist für je angefangene 150 m2 der nicht überbauten Grundstücks-fläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vor-handene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§ 2 Nr. 14 | In den Mischgebieten sind zu der Straßenverkehrsfläche der Planstraße 1 und der Parkanlage (FHH) angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durch-brochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Ab-stand von 0,5 m zu den jeweiligen Grenzen einhalten.][§ 2 Nr. 15 | In den Mischgebieten sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen oder seitlich einzuhausen.][§ 2 Nr. 16 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Aus-nahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindes-tens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Die Anpflanzungen und Er-satzpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen für Ab-grabungen zum Zweck der Oberflächenentwässerung sowie zur Sanierung von Altlasten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 18 | In den Mischgebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durch-wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Aus-nahmen von der Begrünung sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§ 2 Nr. 19 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelba-ren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderli-che befestigte Flächen oder anderweitige Nutzungen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m be-tragen. Tiefgaragenzufahrten sind mindestens seitlich baulich einzufassen.][§ 2 Nr. 20 | Auf den privaten Grundstücken sind Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen sowie nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.][§ 2 Nr. 21 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaf-ten Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers bzw. von Stauwasser füh-ren, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§ 2 Nr. 22 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Für die Flurstücke 3582 und 3713 kann alternativ durch ein Bodenluftgutachten der Nachweis der Unbedenklichkeit der Boden-luftzusammensetzung auf dem Grundstück erbracht werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
    plangeber
    • [Name: 505]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2018-01-08
    auslegungsStartDatum
    • 2018-01-22
    auslegungsEndDatum
    • 2018-02-22
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2018-01-22
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2018-02-22
    satzungsbeschlussDatum
    • 2018-04-26
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-09-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19672f2f-3317-4ae9-8f8e-5153af924aa0]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcdcedba-59ec-4c30-88f5-e8a9c63a0c6f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcdcedba-59ec-4c30-88f5-e8a9c63a0c6f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcdcedba-59ec-4c30-88f5-e8a9c63a0c6f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude27
    xpPlanDate
    • 1967-12-19
    name
    • Winterhude27
    internalId
    • 0bb09a67-7e46-4aed-bc27-0bf3dc284529
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 27 für den Geltungsbereich Ohlsdorfer Straße - Nordgrenzen der Flurstücke 61 und 660 sowie Nord- und Ostgrenze des Flustücks 168 der Gemarkung Winterhude - Jahnring (Bezrik Hamburg - Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-04-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    plangeber
    • [Name: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-12-19
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f6a6bc30-df24-4842-8a76-6d9886b7ce60]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld23(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2006-04-13
    name
    • Bramfeld23(1Aend)
    internalId
    • d0b28063-5e5d-447d-956c-0366d7c20ff7
    beschreibung
    • siehe Bramfeld23
    technHerstellDatum
    • 2016-10-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 23“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.8 | „8. Für die in der Anlage mit „MI“ bezeichneten Gebiete gilt:][§1 Nr.2.8.1 | 8.1 Die Festsetzung „Gewerbegebiet“ wird aufgehoben und durch die Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ersetzt.][§1 Nr.2.8.2 | 8.2 Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und die Geschossflächenzahl von 1,0 werden aufgehoben und ersetzt durch eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, jeweils als Höchstmaß.][§1 Nr.2.8.3 | 8.3 Entlang der Grenze zum Gewerbegebiet sind in einem 15 m breiten Streifen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Eine von Satz 1 abweichende Anordnung kann zugelassen werden, wenn an der betreffenden Gebäudefront die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Kernund Mischgebiete eingehalten werden.][§1 Nr.2.8.4 | 8.4 Tankstellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Für das in der Anlage mit „GE“ bezeichnete Gebiet gilt:][§1 Nr.2.9.1 | 9.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Die Traufhöhe darf maximal 6,5 m und die Firsthöhe maximal 10 m über der natürlichen Geländeoberfläche betragen.][§1 Nr.2.9.2 | 9.2 Im Gewerbegebiet darf der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel tags 57 dB(A)/m² und nachts 45 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§1 Nr.2.9.3 | 9.3 Lagerhäuser, Lagerplätze, Speditionen und Tankstellen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.9.4 | 9.4 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.9.5 | 9.5 Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 19), sind unzulässig.][§1 Nr.2.10 | 10. Eine Überschreitung der Baugrenzen bis maximal 3 m kann zugelassen werden, wenn die Belichtung und Besonnung der Gebäude und Nachbargebäude dadurch nicht beeinträchtigt werden.][§1 Nr.2.11 | 11. Der Anteil der auf dem jeweiligen Grundstück zu begrünenden Flächen muss mindestens 15 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§1 Nr.2.12 | 12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§1 Nr.2.13 | 13. Maßgebend im Geltungsbereich der Planänderung ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.][§1 Nr.2.14 | 14. Im Geltungsbereich der Planänderung bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-04-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ffb2314-7fcb-45f4-8b71-251d78eb08bb]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld23|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb&filename=Bramfeld23(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcf1d6b9-6e43-4043-acd1-530425182b47

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcf1d6b9-6e43-4043-acd1-530425182b47
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcf1d6b9-6e43-4043-acd1-530425182b47
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude12
    xpPlanDate
    • 2008-01-15
    name
    • Winterhude12
    internalId
    • 121bcd8f-ceb5-4ef0-8fae-2ee36f560de8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 12 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Barmbeker Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Ostgrenze des Flurstücks 2999 - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 1692 - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2707 - über das Flurstück 2707 - Südgrenze der Flurstücke 2707 und 1692 - Südgrenze des Flurstücks 3095 (Barmbeker Straße) der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung an der Maria-Louisen-Straße die Wohn- und Schlafräume sowie auf der Fläche für Gemeinbedarf - Kindertagesheim - die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 50 cm unter Gelände liegt.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Flächen aufTiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die anzulegenden Flächen sind mit Sträuchern und Bäumen landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§2 Nr.4 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungenoder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- oder Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle ein Siel zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]
    plangeber
    • [Name: 409]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2008-01-15
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8078a3b-08de-4900-bb20-a538cc0d1e54]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcfcce53-ec4c-4d75-b13d-12e4a66e9df5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt3
    xpPlanDate
    • 1963-12-09
    name
    • Lokstedt3
    internalId
    • fd8cbd84-3796-4b28-a9fd-be74a0aacdd9
    technHerstellDatum
    • 2016-04-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, neungeschossigen Wohnhäusern 29,0 m.][§2 Nr.4 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52b799f8-8738-46ed-b84a-876f07230901]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd1a2b05-1b53-4b49-a8db-4701b6b851c7

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    • XPLAN_BP_PLAN_bd1a2b05-1b53-4b49-a8db-4701b6b851c7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • BSFrancop
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • BSFrancop
    internalId
    • 7891ced1-3a98-44b5-b89d-1f4c5687fceb
    technHerstellDatum
    • 2017-01-09
    texte
    • [1 | Dorfgebiet Zulässig sind: Wohngebäude Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][2 | Dorfgebiet Zulässig sind: Bauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Verarbeitung und Sammung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][3 | Dorfgebiet Zulässig sind: Läden, gewerbliche Kleinbetriebe, sowie Gaststätten und Gasthöfe Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander][4 | Dorfgebiet Zulässig sind: Bauliche Anlagen für örtliche Verwaltungen, sowie für soziale, gesundheitliche, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke Abstand 3H. Sämtlicher Gebäude voneinander]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719, 720]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f3cb811b-6508-4ec3-b777-88b329199cc9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd48697b-705a-44d2-9237-2523d4f5fd74

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    • XPLAN_BP_PLAN_bd48697b-705a-44d2-9237-2523d4f5fd74
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt29
    xpPlanDate
    • 1975-01-07
    name
    • Rahlstedt29
    internalId
    • fa3b209a-15b7-406a-a786-7fe12b10037d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 29 für den Geltungsbereich Am Ohlendorfturm — Buchwaldstraße — Stellaustieg — von der Nordgrenze des Flurstücks 672 über das Flurstück 899 zur Ostgrenze dieses Flurstücks der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Stellau — über die Flurstücke 4423 und 2626, Ostgrenzen der Flurstücke 2626 und 2418 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Am Sooren — Poppenspälerweg — Südgrenzen der Flurstücke 2624, 2365 und 2366, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2367, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2372, Südgrenzen der Flurstücke 2373, 2376, 2377 und 2640, Ostgrenze des Flurstücks 3245 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Am Hegen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-01
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt29Aenderung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Dächer der eingeschossigen Anbauten an den Reihenhäusern sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-01-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a7dc2440-76e0-4946-b12e-c40e97d2a36c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf
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    • XPLAN_BP_PLAN_bd4df219-d64f-485d-8f99-0d07deeb4ebf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek79
    xpPlanDate
    • 2016-12-13
    name
    • Wandsbek79
    internalId
    • 9b0e70bc-bc54-4473-9f62-1c11f2f6cfcc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 79 für das Gebiet beiderseits Lengerckestieg zwischen Kirchhofstraße und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchhofstraße – Wandsbeker Allee – Wandse – Lengerckestraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind im Geschoss über dem Garagengeschoss nach Nummer 6 nur Kindertageseinrichtungen zulässig. Weitere Nutzungen gemäß § 4 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), können ausnahmsweise zugelassen werden. In den nicht von Satz 1 erfassten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Nutzungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind bauliche Anlagen unterhalb von 8 m über Normalhöhennull unzulässig, Ausnahmen für einzelne Bauteile wie etwa Aufzugsunterfahrten, Streifenfundamente sowie Pfahlgründungen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone oder Loggien von bis zu 1,5 m auf höchstens 30 vom Hundert der Fassadenlänge eines Geschosses und durch Terrassen von bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für alle Außenwände rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze als Garagengeschosse in den jeweils untersten Geschossen anzuordnen. Garagengeschosse können die festgesetzten Baugrenzen überschreiten. Garagengeschosse sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig; dies gilt nicht für die mit „(B)“ bezeichneten Bereiche der allgemeinen Wohngebiete.][§2 Nr.7 | In den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete mit Beurteilungspegeln von nachts größer als 49 dB(A) sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9 | In den mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 5 Grad zulässig. Auf allen Dachflächen der jeweils obersten Geschosse der Gebäude und Gebäudeteile sind Solaranlagen zu errichten. Ausgenommen sind Dachflächen mit technischen Aufbauten einschließlich notwendiger Wartungs- und Bewegungsflächen sowie Rettungswege.][§2 Nr.11 | Innerhalb der privaten Grünfläche sind bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 1 HBauO unzulässig. Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung und Anlagen zum Kinderspiel bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Dächer von Garagengeschossen gemäß Nummer 6 sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Die Regelungen nach Nummern 10 und 15 finden auf Dächern von Garagengeschossen keine Anwendung.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vorhandene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Flachdächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen, Verglasungen und technische Aufbauten zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahrwege in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Oberflächen- und Dachwasser) über offene Gräben und Mulden zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagwassers in die Wandse nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle zugelassen werden. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und standortgerecht zu bepflanzen.][§3 | Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der allgemeinen Wohngebiete, die sich im Geltungsbereich der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Wandse zwischen der Landesgrenze und der Maxstraße vom 19. August 1986 (HmbGVBl. S. 269), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), befinden, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nur unter den Bedingungen gemäß § 78 Absatz 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972), zulässig ist.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    plangeber
    • [Name: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_34a95193-94d3-43b2-9ee7-1e5699e4602c]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_bd51c154-ff08-4928-9943-bc848b899ba7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_bd51c154-ff08-4928-9943-bc848b899ba7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bd51c154-ff08-4928-9943-bc848b899ba7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld73
    xpPlanDate
    • 2025-12-23
    name
    • Bramfeld73
    internalId
    • ddb64d32-8b9f-4f0f-a3e2-22b2b9bf7eed
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 73 für den Bereich südlich der Straße Unnenland, westlich der Straße Bramfelder Chaussee, östlich der Heinrich-Helbing-Straße sowie östlich der Fabriciusstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Unnenland im Norden, Bramfelder Chaussee im Osten, Fabriciusstraße im Süd-Westen, über Heinrich-Helbing-Straße (Flurstück 9619 der Gemarkung Bramfeld) sowie Fabriciusstraße im Westen.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr. 1 | In den urbanen Gebieten sind entlang der Straßen Bramfelder Chaussee und Fabriciusstraße in den Erdgeschossen an der Straßenseite nur Geschäfts- und Büronutzungen, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.][§ 2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten unzulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind gemäß der Ansiedlungsregeln der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel vom 12. September 2019: Medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), Zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer inklusive Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte ("weiße Ware"), Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), Fahrräder inklusive Zubehör.][§ 2 Nr. 3 | In den urbanen Gebieten sind oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen allgemein zulässig. Ausnahmsweise sind Geschäfts- und Büronutzungen, Anlagen für Verwaltungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Beherbergungsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den urbanen Gebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln oder auf Vorführungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 6 | Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist auf den Flurstücken 2434, 2435, 2436, 2437 und 2438 eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie die erforderlichen Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig.][§ 2 Nr. 7 | Im urbanen Gebiet MU1 ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Im urbanen Gebiet MU2 ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§ 2 Nr. 9 | In den Baugebieten können Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von 2,5 m zugelassen werden. In den allgemeinen Wohngebieten kann die Unterbauung mit Tiefgaragen und ihren Zufahrten auch außerhalb der Baugrenzen bis zu einem Anteil von 70 vom Hundert (v.H.) des Baugrundstücks, in den urbanen Gebieten MU2 und MU3 bis zu einem Anteil von 90 v.H. des Baugrundstücks und im urbanen Gebiet MU1 vollständig zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können ausnahmsweise auf den Flurstücken 2434, 2435, 2436, 2437, 2438, 2439, 2440, 2441 und 2442 für betriebsbedingte Stellplätze zugelassen werden. Oberirdische Garagen sind unzulässig.][§ 2 Nr. 11 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§ 2 Nr. 12 | In den Baugebieten sind technische oder sonstige erforderliche Aufbauten, wie Anlagen der Haus- und Klimatechnik sowie andere technische Anlagen, auch oberhalb der Oberkante der Attika des als Höchstmaß zulässigen Vollgeschosses, bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig. Aufbauten und deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2 m von der Außenfassade zurückzusetzen, ausgenommen davon sind Fahrstuhlüberfahrten sowie Anlagen zur Gewinnung solarer Energie. Ausnahmen von Satz 1 und Satz 2 können für Anlagen von Kinderspielflächen und deren Sicherung zugelassen werden.][§ 2 Nr. 13 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen im allgemeinen Wohngebiet WA2 und in den urbanen Gebieten MU1 und MU2 dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2054 nur Wohnungen errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Ausnahmen für einzelne Wohnungen können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 14 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 2443, 2444, 2445, 2446, 2447 der Gemarkung Bramfeld umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Benutzer und Besucher der Flurstücke 2443, 2444, 2445, 2446, 2447 der Gemarkung Bramfeld, der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Feuerwehr und der Rettungsdienste, diese Flächen zu betreten und zu befahren.][§ 2 Nr. 15 | In den Baugebieten sind die Außenwände von Hauptanlagen in rotem bis rotbraunem Klinker auszuführen. Ausnahmen können für den Straßenverkehrsflächen abgewandte Gebäudeseiten sowie für untergeordnete Fassadenteile zugelassen werden.][§ 2 Nr. 16 | Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und hier nur im Erdgeschoss der Gebäude zulässig.][§ 2 Nr. 17.1 | In den Baugebieten ist für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts in allgemeinen Wohngebieten bzw. von 54 dB(A) nachts in urbanen Gebieten überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 17.2 | Entlang des mit (Z) gekennzeichneten Abschnittes sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer Wohnung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird. Für einzelne Wohnungen an der Fabriciusstraße und an der Bramfelder Chaussee, die keine lärmabgewandte Seite besitzen, können Ausnahmen von den Sätzen 1 und 3 zugelassen werden. Für die Ausnahmen nach Satz 3 und 4 sind die Anforderungen nach § 2 Nummer 17.1 der Verordnung einzuhalten. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohn- und Schlafräumen bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§ 2 Nr. 17.3 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§ 2 Nr. 17.4 | Für alle gewerblichen Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen. Zudem ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung besteht.][§ 2 Nr. 18 | In den Baugebieten ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern und soweit es nicht zurückgehalten, gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Siel zugelassen werden.][§ 2 Nr. 19 | In den Baugebieten sind auf Dachflächen von Hauptanlagen Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1 zu 3 zur Bruttodachfläche zu errichten. Ausnahmen für andere technische Anlagen können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 20 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten heimischen großkronigen Laubbäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 21 | In den Baugebieten ist für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der unterbauten Flächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 22 | Zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, mittel- und großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 25 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Es sind standortgerechte heimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen von Satz 2 können zugelassen werden. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§ 2 Nr. 23 | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][§ 2 Nr. 24 | In den Baugebieten sind Dächer von Hauptanlagen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit maximal 15 Grad Dachneigung auszuführen. Flachdächer und flach geneigte Dächer von Hauptanlagen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen sowie dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Kinderspielflächen und technische Anlagen zugelassen werden. Nicht ausgenommen sind Flächen im Bereich von Anlagen zur Gewinnung solarer Energie.][§ 2 Nr. 25 | In den Baugebieten sind die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Anlagen mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.][§ 2 Nr. 26 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur und maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.][§ 2 Nr. 27 | In den Baugebieten sind für seitliche und rückwärtige Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§ 2 Nr. 28 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 29 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Stauwassers führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2025-12-23
    staedtebaulicherVertrag
    • Ja
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bfaa43af-61da-4f75-97ec-a7e31b003d10]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung