BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_d041a69f-5151-4e38-959a-5ba2f33697e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d041a69f-5151-4e38-959a-5ba2f33697e4
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    • XPLAN_BP_PLAN_d041a69f-5151-4e38-959a-5ba2f33697e4
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt112
    xpPlanDate
    • 1995-05-30
    name
    • Rahlstedt112
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    • 850103bb-8a6a-43e8-9bc7-1c64b2130505
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 9 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 11m über öffentchem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Innerhalb der überbaubaren Flächen ist eine rückwärtige Bebauung zulässig, wenn ein Abstand von 25 m zur vorderen Bebauung eingehalten wird.][§2 Nr.5 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.6 | Im Bereich der vorderen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig. Im Bereich der rückwärtigen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur in den seitlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze zulässig.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.8 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnimg zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung innerhalb der umgrenzten Fläche zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.11 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_458aaf24-ad3a-4d8a-b2fc-41dbf74b503a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d043bfa6-4f7c-4851-8a3d-88db9e77a322

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    • XPLAN_BP_PLAN_d043bfa6-4f7c-4851-8a3d-88db9e77a322
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf31
    xpPlanDate
    • 1993-04-14
    name
    • Eissendorf31
    internalId
    • 8029a2d9-7f3c-450d-b2e7-76f5657217d4
    technHerstellDatum
    • 2015-09-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind nur friedhofsbezogene Betriebe (wie lumengeschäfte, Kranzbindereien), im Gewerbegebiet südlich der Bremer Straße außerdem Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Entlang der Bremer Straße sind in den Wohngebieten durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen großkronigen Laubbäumen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen müssen, vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen muß. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1993-04-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7bd371a0-baf8-4a50-aba7-e031cb342836]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d08603e9-0d58-479c-8953-68dc336c2860

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d08603e9-0d58-479c-8953-68dc336c2860
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d08603e9-0d58-479c-8953-68dc336c2860
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf15(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1991-08-13
    name
    • Niendorf15(1Aend)
    internalId
    • e7bee24d-3e2a-4c92-97e3-27fa1d615f38
    beschreibung
    • siehe Niendorf15
    technHerstellDatum
    • 2018-11-26
    texte
    • [§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 15 vom 5. März 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 24) wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Für das im anliegenden Übersichtsplan mit „A“ bezeichnete Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig; dies gilt nicht für die neu gebildeten Flurstücke 5851, 5954 und 6140 der Gemarkung Niendorf. Einzelhandelsbetriebe sind zulässig auf dem Flurstück 5851 mit höchstens 1200 m² Geschoßfläche sowie auf den Flurstücken 5954 und 6140 mit höchstens 5000 m² Geschoßfläche. Erweiterungen und Zusammenlegungen von Einzelhandelsbetrieben auf den Flurstücken 5954 und 6140, die im Einzelfall zu einer Geschoßfläche von jeweils mehr als 1200 m² fuhren, sind unzulässig. Ferner werden in dem mit „A“ bezeichneten Bereich Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, ausgeschlossen.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-08-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_167972bd-16dd-4bde-be52-8500bfb74cff]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Niendorf15|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_d08603e9-0d58-479c-8953-68dc336c2860&filename=Niendorf15(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d0cd2176-3306-44bb-9e03-fbd5bc48e5a8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d0cd2176-3306-44bb-9e03-fbd5bc48e5a8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d0cd2176-3306-44bb-9e03-fbd5bc48e5a8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D60
    xpPlanDate
    • 1952-07-08
    name
    • D60
    internalId
    • 408a2d32-523b-43b6-983f-5cde93337d00
    technHerstellDatum
    • 2016-05-19
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 123]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_efae0d68-6173-4e01-896e-64b2983ac05a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d0d9cdb4-b672-4ca9-a53b-06fe6bc0a150

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d0d9cdb4-b672-4ca9-a53b-06fe6bc0a150
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    • XPLAN_BP_PLAN_d0d9cdb4-b672-4ca9-a53b-06fe6bc0a150
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB988
    xpPlanDate
    • 1961-01-17
    name
    • TB988
    internalId
    • 013a7966-0648-44c7-a9ad-aa4d178c29e3
    technHerstellDatum
    • 2016-09-29
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 132]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a727dd84-caa4-4340-938b-3e8608287b52]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d0e1c275-fc35-41eb-bad0-a1ef3c28e11a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d0e1c275-fc35-41eb-bad0-a1ef3c28e11a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d0e1c275-fc35-41eb-bad0-a1ef3c28e11a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld16
    xpPlanDate
    • 1963-05-28
    name
    • Bramfeld16
    internalId
    • 616ec369-2fb4-4678-a278-d71d00ab152f
    technHerstellDatum
    • 2016-02-23
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-05-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c77d025-1fff-46e9-a6aa-1b1a58201740]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
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    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d0fb4e94-6784-4dd5-84ac-956bbf130fd6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d0fb4e94-6784-4dd5-84ac-956bbf130fd6
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    • XPLAN_BP_PLAN_d0fb4e94-6784-4dd5-84ac-956bbf130fd6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity14
    xpPlanDate
    • 2016-01-05
    name
    • HafenCity14
    internalId
    • 61df0166-adff-40e0-b0ab-dd84e712f3c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan HafenCity 14 für das Gebiet zwischen Baakenhafen und Norderelbe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Baakenhafen – über die Flurstücke 1624 und 1352, Südgrenzen der Flurstücke 1624 und 1625, über das Flurstück 1625 der Gemarkung Altstadt Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die Mischgebiete gilt:][§2 Nr.2.1 | Großflächiger Einzelhandel kann ausnahmsweise auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden, wenn er der Nahversorgung der angrenzenden Quartiere dient.][§2 Nr.2.2 | Vergnügungsstätten in den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, sowie Tankstellen sind unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2.3 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen können für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten können die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind lärmempfindliche Räume (zum Beispiel Unterrichtsräume, Pausenräume, Bibliotheksräume) durch geeignete Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume ausnahmsweise nicht an den lärmabgewandten Seiten erfolgen kann, ist in diesen Räumen ein Innenraumpegel von kleiner 35 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) durch baulichen Schallschutz sicherzustellen. Für den Schulhof ist zu gewährleisten, dass durch geeignete Anordnung der Baukörper, Schallschutzwände oder vergleichbare Maßnahmen ein Pegel von 60 dB(A) am Tag nicht überschritten wird.][§2 Nr.6 | Die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.7 | In der Spiel- und Freizeitanlage sind innerhalb der überbaubaren Fläche nur ein Spielhaus und ein Kiosk zulässig.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze sind nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8,7 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8,7 m über NHN begründet sind.][§2 Nr.9 | Außer auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 5,5 m und höchstens 6,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Das Erdgeschoss samt einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse (einschließlich einem möglichen Galeriegeschoss im Erdgeschoss) sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.11 | Die Gebäudefassaden können in unterschiedlichen Materialien ausschließlich in den Farben Weiß, Beige, Gelb und Blaubunt ausgeführt werden. Die Gebäudefassaden auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind in hellen Materialien auszuführen.][§2 Nr.12 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann zu den öffentlichen Straßenräumen, den Wasserflächen oder den mit Gehrechten belasteten Flächen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und diese keine wesentliche Verschattung der benachbarten Nutzungen und der Umgebung bewirken. Dabei ist eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche nur oberhalb einer lichten Höhe von 4,5 m zulässig.][§2 Nr.13 | Werbeanlagen größer als 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.14 | An den zur Norderelbe gerichteten Fassaden sind Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses der Fassaden unzulässig; Schriftzeichen müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden und zur Beleuchtung der Buchstaben darf nur warmweißes Licht verwendet werden.][§2 Nr.15 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt:][§2 Nr.15.1 | Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird.][§2 Nr.15.2 | Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 15.1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789, 1790), den Wert von 15 kWh/ m² Nutzfläche nicht übersteigt.][§2 Nr.15.3 | Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 15.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.16 | Das auf den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, den Grünflächen und den Wasserhäusern anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen oder Norderelbe) einzuleiten.][§2 Nr.17 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes, soweit erforderlich, zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.18 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.19 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der für die Unterhaltung der Kaianlagen sowie Fußgänger- und Radfahrerbereiche zuständigen Stellen, diese Flächen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten sind zulässig.][§2 Nr.20 | Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.22 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sowie die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.23 | Außer auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind die mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete mit einem Anteil von mindestens 20 v. H. zu begrünen. Je 500 m² der mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 250 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.24 | Tiefgaragen und die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.25 | Die übrigen, neben den in Nummer 24 genannten, Dachflächen in den allgemeinen Wohngebieten und den Mischgebieten sind mit Ausnahme der gemäß Nummer 10 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.26 | In den allgemeinen Wohngebieten und den Mischgebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.27 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume oder belaubte Heckenpflanzen zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; Heckenpflanzen eine Mindesthöhe von 80 cm.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]
    plangeber
    • [Name: 104]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-01-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e2bc3a70-cadb-4592-8653-e164eeb432c6]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d10b5a6e-8eed-4925-8938-7f0afd51d056

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    • XPLAN_BP_PLAN_d10b5a6e-8eed-4925-8938-7f0afd51d056
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg24
    xpPlanDate
    • 2005-09-01
    name
    • Roenneburg24
    internalId
    • 732b96c1-c66a-4fe5-bbf2-e71617f936ca
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ronneburg 24 für das Gebiet zwischen Vorderkamp, Achterkamp und Kanzlerstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 706) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kanzlerstraße - Vorderkamp - Achterkamp - Südwest-, Südost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 969, Südostgrenze des Flurstücks 1228 (alt: 1000) der Gemarkung Rönneburg.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone und Loggien kann bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 3,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind in den Dachgeschossen Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Schaffung eines ausreichenden Schallschutzes durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht möglich ist, muss darüber hinaus durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude ein ausreichender Schallschutz für die Aufenthaltsräume gewährleistet werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sowie Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) sind nur auf den für Stellplätze festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Je Reihenhauseinheit ist außerhalb der überbaubaren Flächen ein Nebengebäude mit einer maximalen Grundfläche von 6 m² zulässig.][§2 Nr.7 | Den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Grünflächen zugewandte Grundstückseinfriedungen sind mit Hecken oder Strauchpflanzung zu versehen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes kleinkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 6 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt oder verbessert wird.][§2 Nr.10 | Im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Sträucher sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, mit Ausnahme der für den Gewässer- und Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.11 | Abweichungen von den festgesetzten Standorten der kleinkronigen Einzelbäume können zugelassen werden, soweit dies für die Gestaltung der Eingangsbereiche der Reihenhäuser erforderlich ist.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Wände von Nebengebäuden sind je 2 m Wandlänge mit mindestens einer Schling- oder Kletterpflanze zu begrünen.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze ohne Schutzdach in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der lichte, mehrstufige Gehölzbestand seinem Bestand entsprechend zu erhalten sowie oberhalb der Hangkante ein 3 m breiter Streifen mit Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.16 | Die Gras- und Krautflur oberhalb der Hangkante ist auf der privaten Grünfläche nach baulichen Eingriffen wiederherzustellen und durch eine jährlich zweimalige Mahd zu entwickeln.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-01
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_338181dc-eb3f-4235-b5f9-1c379bc2dc13]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d119e955-255a-43e7-9017-7a21d05a669f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d119e955-255a-43e7-9017-7a21d05a669f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn29
    xpPlanDate
    • 1983-03-14
    name
    • Langenhorn29
    internalId
    • 57e80d78-5328-4c9b-a361-e600cb17ba59
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 29 für den Geltungsbereich Grote Raak — Nordgrenzen der Flurstücke 6968 und 4238, über die Flurstücke 4238 und 795, Südgrenze des Flurstücks 795 der Gemarkung Langenhorn — Raaksheide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-03
    texte
    • [§2 | Bei den zweigeschossigen Reihenhäusern wird die Drempelhöhe beidseitig auf je 50 cm und die maximale Dachneigung auf 20 Grad begrenzt. Gestaffelte Geschosse sind ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-03-14
    gruenordnungsplan
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b0d3f9-a35f-475d-bb66-14fc28a2ecce]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d1214238-0b81-4647-846e-597b70514c1e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d1214238-0b81-4647-846e-597b70514c1e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d1214238-0b81-4647-846e-597b70514c1e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel14-Bramfeld49
    xpPlanDate
    • 1978-10-10
    name
    • Sasel14-Bramfeld49
    internalId
    • ddec8c28-74d3-4c05-93d8-96569c8c5a31
    technHerstellDatum
    • 2015-11-05
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 518]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-10-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_848f0548-a0b4-4f5f-835b-58110ce8d47a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung