[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf den für Kraftfahrzeugeinstellplätze (St, St-Gem) bestimmten Flächen können innerhalb der durch Baulinien umgrenzten und mit (GaE) bezeichneten Flächen erdgeschossige Garagen errichtet werden.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der Garagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag ausgewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 9“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:
„5. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit
Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig.
Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung
mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem
Gewerbe. Ausgenommen hiervon ist das in der Anlage
schraffiert dargestellte Flurstück 2339 der Gemarkung
Eilbek. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in
der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,
479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]
Der Bebauungsplan Steilshoop 5 für den Geltungsbereich Eichenlohweg — Nordgrenze des Flurstücks 98, West- und Südwestgrenze des Flurstücks 97 der Gemarkung Steilshoop — Eichenlohweg — Grenze Friedhof Ohlsdorf — Bräsigweg — Fabriciusstraße — Bramfelder Redder — Seebek — Nordgrenze der Steilshooper Straße bis zur Einmündung des Bramfelder Redder — über die Flurstücke 11, 7 (Seeredder), 89, 91, 92, 94, 95, 77 (Flurhöhe), 97 und 98 der Gemarkung Steilshoop zur Nordgrenze des Schwarzen Weges (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-02
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Mischgebiet nur bei gewerblicher Nutzung an der Stätte der Leistung und bis zur Fensterbrüstung des sechsten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Mischgebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Für die Neubauten im Geltungsbereich dieses Plans ist nur Fernheizung zulässig][§2 Nr.7 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4, 5 und 6 und § 6 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 39 für den Geltungsbereich Redingskamp - Jaarsmoor - über das Flurstück 3603, Ostgrenzen der Flurstücke 1931 bis 1926 der Gemarkung Eidelstedt - Waterhörnstraße - Haseldorfer Weg - Mählstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-11
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Altona-Nord 10 für den Geltungsbereich Kaltenkircher Platz - Kaltenkirchener Straße - Augustenburger Straße - Kieler Straße - Oeverseestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 209) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-11-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 2261 und 2266 der Gemarkung Ottensen nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Staffelgeschosse sind an den Vorder- und Rückseiten der Gebäude um mindestens zwei Drittel ihrer Geschoßhöhe zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad ausgebildet werden; in diesem Fall darf das Geschoß über nicht mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Wenn die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung ausgebildet werden, können die aufgehenden Wände von Erkern senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.4 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 209]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 66 für den Geltungsbereich Berner Straße zwischen Bargteheider Straße und Schierenberg einschließlich angrenzender Flurstücksteile und der Flurstücke 2609, 2610 sowie Teile des Flurstücks 724 der Gemarkung Oldenfelde — Fasanenweg zwischen Schierenberg und Berner Stieg einschließlich angrenzender Flurstücksteile und Teilen der Flurstücke 2393 bis 2396 der Gemarkungen Meiendorf und Oldenfelde — Alter Zollweg zwischen Berner Straße und Schlawer Weg sowie Westgrenze des Flurstücks 1689 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-22
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
[§1 | In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 2 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 13) wird folgende Nummer 9 angefügt:
„9. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gewerbegebiet östlich der Pinneberger Chaussee sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen."]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Osdorf 34 für den Geltungsbereich Püttkuhl - Nordgrenze des Flurstücks 2186, über das Flurstück 2187 zur Ostgrenze des Flurstücks 2186, über die Flurstücke 2158 und 2159 der Gemarkung Osdorf über das Flurstück 1206 der Gemarkung Groß Flottbek zum Hemmingstedter Weg, Südgrenze der Flurstücke 2493 und 1208 über das Flurstück 1208 der Gemarkung Groß Flottbek und das Flurstück 2149 zur Westgrenze des Flurstücks 2155 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-26
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]