Der Bebauungsplan Ohlsdorf 8 für das Plangebiet Große Horst — Ostgrenze des Flurstücks 80 der Gemarkung Klein Borstel — Bahnanlagen — Borstels Ende — Sodenkamp — Orionweg — von der Ostgrenze des Flurstücks 536 der Gemarkung Klein Borstel über dieses Flurstück zum Friedhofsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-13
texte
[§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet beiderseits des Friedhofsweges sind nicht störende friedhofbezogene Betriebe, insbesondere Kranzbindereien und Grabsteinhandlungen, zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestim¬mungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummern 5 und 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Heimfeld 48 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Ellernweg, östlich der Bundesautobahn A 7 (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordwestgrenze des Flurstücks 2228, Nordgrenzen der Flurstücke 26, 27, 2461, 3204 und 3203, Ostgrenzen der Flurstücke 3203 und 3204, über das Flurstück 246 (Ellernweg), Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 246 (Ellernweg) der Gemarkung Heimfeld.
technHerstellDatum
2015-06-09
texte
[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet sind Tankstellen und Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" (Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschreiten.
Emissionskontingente LEK des Industriegebietes für die betroffenen Gebiete in dB für den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr):
Industriegebiet (Gebiet k): „MI Nordost": 61 LEK, „WA Südost": 50 LEK, „MI Süd": 60 LEK
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK, i durch LEK, i, k zu ersetzen ist.
Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge der jeweiligen Genehmigungsverfahren nachzuweisen.][§2 Nr.4 | Im Industriegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v.H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Fensterlose Fassaden, deren Gliederungsabstand mehr als 5 m Breite beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Dachflächen der Gebäude sind in einem Anteil von mindestens 10 v.H. mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von Anlagen für die Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Industriegebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, zum Beispiel in Form von Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen, auszustatten. Die Leuchtanlagen sind so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in den Außenbereich einwirken und einen geschlossenen Glaskörper aufweisen.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Industriegebiet die Flurstücke 796 und 2015 der Gemarkung Neuland sowie das Flurstück 372 der Gemarkung Heimfeld zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
Der Bebauungsplan Bergedorf 95 für das Gebiet des ehemaligen Allgemeinen Krankenhauses zwischen dem Gojenbergsweg und der Justus-Brinckmann-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Gojenbergsweg – Justus-Brinckmann-Straße (über die Flurstücke 2515 und 221) – Westgrenzen der Flurstücke 7267 und 7264 der Gemarkung Bergedorf.
technHerstellDatum
2017-05-02
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker und Balkone auf einer Breite von insgesamt höchstens 60 vom Hundert der Länge ihrer zugehörigen Fassadenbreite und bis zu einer Tiefe von 1 m ist zulässig. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.2 | Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Stellplatzflächen und innerhalb der festgesetzten Fläche für die Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.3 | Durch Anordnung der Baukörper und /oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen nicht aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Kinderzimmer sowie Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Auf den mit „(A)“ gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind Fenster von Schlafräumen nur in den nach Nord-Osten orientierten Fassaden zulässig.][§2 Nr.4 | Innerhalb der privaten Grünflächen sind oberirdische bauliche Anlagen unzulässig. Erschließungswege und -treppen sind zulässig. Wege sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 9 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelgehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist ein stabiler artenreicher gestufter Gehölzbestand zu erhalten und zu entwickeln.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein stabiler artenreicher gestufter Gehölzbestand zu erhalten und zu entwickeln. Auf dieser Fläche sind Baumarten anzupflanzen, die im ausgewachsenen Zustand an ihrem Standort eine Höhe von mindestens 33,5 m über Normalnull erreichen.][§2 Nr.10 | Außerhalb der Straßenverkehrsflächen sind Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wege, Terrassen, Freitreppen und Spielplätze. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss die Substratstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.12 | Die Fläche des jüdischen Friedhofs ist allseitig einzufrieden. Bauliche Anlagen, Aufhöhungen und Abgrabungen innerhalb der Friedhofsfläche sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:][§1 Nr.2.9.1 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig,
die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen
Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden
Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche
nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden
überbauten Fläche beträgt.][§1 Nr.2.9.2 | Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der
Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung
die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung
aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den
lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist,
sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den
lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender
Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an
Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern
der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in
Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.2.9.3 | Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier
insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch
geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an
den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten
nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender
Schallschutz an Außentüren, Fenstern,
Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche
Maßnahmen geschaffen werden.][§1 Nr.2.9.4 | Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet
nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung:
Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur
lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-
Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an
Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht
oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser
Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder
vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen
Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch
Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder
durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel
verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen,
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht
wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung
zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 18 für den Geltungsbereich Scharlbargstieg — Scharlbarg — Schnuckendrift — Kiesbarg — Thiemannstraße — Fischbeker Heideweg — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2315, Südgrenzen der Flurstücke 2195, 2194, 1803, 1802, 1801, über die Flurstücke 2309 und 2308 der Gemarkung Fischbek zur Landesgrenze — Nordgrenze des Flurstücks 1519, über die Flurstücke 2490, 1116, 9/113 und 9/107, Ostgrenzen der Flurstücke 187/102 und 9/109, Nordgrenzen der Flurstücke 3784 und 2437, Ostgrenze des Flurstücks 1535 sowie Nordgrenze des Flurstücks 1524 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-06
texte
[§2 | Die Bebauungstiefe im Wohngebiet beträgt, gemessen von der Baugrenze, 25,0 m.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]