[§1 Nr.1 | In § 2 wird folgende Nummer angefugt:
„5. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §331 der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 1 wird nach „Vergnügungsstätten“ eingefügt:„(mit Ausnahme von Nummer 5)“.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Farmsen - Berne 34 für das Gebiet nördlich der Straße Neusurenland/westlich der Straße Overland (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Neusurenland - Westgrenze des Flurstücks 1639, Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4864, Nordgrenzen der Flurstücke 1639 und 1641 der Gemarkung Farmsen - Overland.
technHerstellDatum
2016-02-01
texte
[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen sowie in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebiets Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets sind die Dachflächen der Gebäude extensiv zu begrünen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind entlang der Straßen Neusurenland und Overland insgesamt fünf Einzelbäume zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.5 | Auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze sind Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 25
für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn
zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster (Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie
folgt begrenzt: Salomon-Heine-Weg – Güterbahntrasse – Alster
– Südgrenzen der Flurstücke 3850 und 3851 der Gemarkung
Eppendorf.
technHerstellDatum
2024-06-29
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige Terrassen sind bis zu 3,0 m zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten ist um maximal 2 m zulässig. Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr. 4 | Die im allgemeinen Wohngebiet „WA1“ festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und die im allgemeinen Wohngebiet „WA2“ festgesetzte GRZ von 0,5 können durch Tiefgaragen und ihre Zufahrten, unterirdische bauliche Anlagen sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis zu einer GRZ von 0,95 überschritten werden.][§2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 6 | Schlafräume sind zu den Gebäudeseiten zu orientieren, bei denen nachts die Mittelungspegel des Straßen- und Schienenlärms maximal 54 dB(A) betragen. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen sowie Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung zu lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuthverlag GmbH, Berlin.][§2 Nr. 8 | Das festgesetzte Gehrecht entlang des Alsterlaufs auf dem Flurstück 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr. 9 | Das festgesetzte Gehrecht im westlichen Bereich des Flurstücks 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Deutschen Bahn zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche zur fußläufigen Erreichung der Bahnflächen für Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr. 10 | Für festgesetzte Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und dauerhaft zu begrünen. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter zu pflanzen.][§2 Nr. 11 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen baulichen Anlagen sind, mit Ausnahme funktionaler Flächen (zum Beispiel Terrassen, Treppen, Wege, befestigte Spielflächen), mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für die Anpflanzung von Bäumen muss der durchwurzelbare Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ und „WA2“ sind jeweils mindestens drei Bäume anzupflanzen. Außerdem sind Hecken zur Einfassung der Erdgeschossgärten und der Terrassen anzupflanzen.][§2 Nr. 13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind insgesamt mindestens 55 vom Hundert der Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen.][§2 Nr. 14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind an geeigneten nach Osten oder Südosten orientierten Gebäudefassaden jeweils zwei Mehrfachnistkästen für die Arten Mauersegler und Haussperling, zwei Nistkästen für die Bachstelze sowie drei Gruppen je drei Fledermauskästen für die Arten Zwergfledermaus und Teichfledermaus anzubringen oder in die Fassade oder Attika zu integrieren, dauerhaft zu erhalten und zu unterhalten. Sofern die Eignung nachgewiesen wird, kann die nach Osten parallel zur Alster orientierte aufragende Tiefgaragenaußenwand für einen zahlenmäßig untergeordneten Anteil der Kästen herangezogen werden. Die festgesetzten Kästen sind bereits zum Zeitpunkt der technischen Abnahme der fertiggestellten Gebäudefassade bzw. Tiefgaragenaußenwand nachzuweisen.][§2 Nr. 15 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind außerdem zum Böschungsgehölz auf dem Flurstück 2910 der Gemarkung Eppendorf (Bahnanlagen) und zum Alsterlauf hin abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichtweinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125, 126]
Der Bebauungsplan Langenhorn 28 für den Geltungsbereich Fritz-Schumacher-Allee — Nordgrenzen der Flurstücke 8013 und 8101, Nordostgrenzen der Flurstücke 8102, 8103, 7309, 7310 und 6209 (Immenbarg), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8106, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8055, Südgrenzen der Flurstücke 8054, 6787 bis 6783 und 7509 der Gemarkung Langenhorn — Grote Raak — Raaksheide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Drempelhöhe von Reihenhäusern wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.2 | Die Dächer der zweigeschossigen Gebäudeteile von Reihenhäusern dürfen höchstens 20 Grad und der eingeschossigen Anbauten höchstens 6 Grad geneigt sein. Gestaffelte Geschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Eingangsvorbauten bis zu 2,0 m in einer Breite von nicht mehr als der Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses zugelassen werden; dies gilt nicht für Reihenhäuser auf dem Flurstück 660 der Gemarkung Langenhorn.][§2 Nr.4 | Die eingeschossigen Anbauten und Eingangsvorbauten sind im Material und in der Gestaltung an die vorhandenen Reihenhauskörper anzupassen und innerhalb einer Zeile einheitlich auszuführen.][§2 Nr.5 | Auf den mit einer Schraffur gekennzeichneten nicht überbaubaren Grundstücksflächen dürfen nur solche Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) zugelassen werden, die der Nutzung von gemeinschaftlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen dienen.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen und Garagen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke weitere Stellplätze und Garagen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung,][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan schreibt die Errichtung von achtgeschossigen Wohngebäuden (W8g) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.
Insbesondere finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung entsprechende Anwendung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens 25,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g).][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens höchstens 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung ( L1g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert:
1. In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche)“ als Festsetzung „reines Wohngebiet“, in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen.][§1 Nr.2 | 2. Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen:][§1 Nr.2.1 | Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m.][§1 Nr.2.2 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§1 Nr.2.3 | Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten.][§1 Nr.2.4 | Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
Der Bebauungsplan Rissen 28 für den Geltungsbereich Höhnerkamp - über das Flurstück 684 zur Westgrenze des Flurstücks 683, Nordgrenzen der Flurstücke 683, 682, 314/19 und 2069 der Gemarkung Rissen - Gudrunstraße - Marschweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2844, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2847, über das Flurstück 594, Süd grenze des Flurstücks. 2847 über das Flurstück 611 zur Südgrenze des Flurstücks 614, über die Flurstücke 614, 276/35, 2126 (Gudrunstraße) und 668, Südgrenzen der Flurstücke 668 und 671, über das Flurstück 671 der Gemarkung Rissen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | [Anmerk.: §2 wurde durch Rissen 47 aufgehoben] Auf den nicht überbaubaren Teilen des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf (Kindertagesheim) sind Nebenanlagen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]