BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_e66be066-60ec-4827-958c-d16ab96ec4ed

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    • XPLAN_BP_PLAN_e66be066-60ec-4827-958c-d16ab96ec4ed
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort14
    xpPlanDate
    • 2003-06-19
    name
    • Rothenburgsort14
    internalId
    • 4f7291f6-c77d-43dc-87ba-4c80aece6abc
    technHerstellDatum
    • 2014-10-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets sind nur Anlagen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind Tiefgaragen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Mindestens 30 vom Hundert dieser Begrünung muss mit Laubbäumen und Sträuchern erfolgen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.5 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-06-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2917ed70-7a6f-48fa-ac89-4d04409fe45e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e68a3d06-8465-4ebe-8862-5423820eec6e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e68a3d06-8465-4ebe-8862-5423820eec6e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e68a3d06-8465-4ebe-8862-5423820eec6e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli26
    xpPlanDate
    • 2016-12-02
    name
    • StPauli26
    internalId
    • abcb0262-0aaf-4c38-a667-a79db4b158de
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 26 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Kleine Freiheit und Große Freiheit (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 110) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Paul-Roosen-Straße – Große Freiheit – über das Flurstück 864, Südgrenze des Flurstücks 864 (Simon-von-Utrecht-Straße), über die Flurstücke 868 und 990, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 864 (Simon-von-Utrecht-Straße), Westgrenzen der Flurstücke 861, 860, 859, 858, 1291, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung St. Pauli Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Gebiete auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt der Gebiete durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der Erdgeschosse nur Wohnungen zulässig. Ausnahmen für Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im besonderen Wohngebiet werden Ausnahmen für Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen nach § 4a Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO ausgeschlossen. Mindestens 50 vom Hundert der Geschossflächen in Vollgeschossen sind für Wohnungen zu verwenden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Vergnügungsstätten unzulässig. Hiervon unberührt bleiben Live-Musik-Clubs in dem mit „(A)“ abgegrenzten Bereich, die ausnahmsweise zulässig sind. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind nur ausnahmsweise zulässig. Wohnungen sind ab dem vierten Geschoss zulässig.][§2 Nr.6 | An den straßenabgewandten Gebäudeseiten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Die Fläche mit festgesetztem Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Gehweg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Im besonderen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit auf den Flurstücken 859 bis 861 der Gemarkung St. Pauli Süd, im Kerngebiet entlang der Simon-von- Utrecht-Straße sowie im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit bis zu einer Tiefe von 30 m, gemessen von der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie der Simon-von-Utrecht-Straße, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9.2 | In dem in Nummer 9.1 Satz 1 genannten Bereich sind die gewerblichen Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.9.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Kleine Freiheit, im besonderen Wohngebiet entlang der Paul- Roosen-Straße und im allgemeinen Wohngebiet entlang der Straße Große Freiheit (von Norden bis einschließlich Hausnummer 65) gilt für neu vorgesehene Blockrandbebauung, dass durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.10 | Aufenthaltsräume im Erdgeschoss an der Simon-von- Utrecht-Straße sind mit kontrollierten Belüftungsanlagen auszustatten. Die Frischluft, die in die Aufenthaltsräume zugeführt wird, darf nur an den Gebäudeseiten entnommen werden, an denen die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I. S. 1474, 1489), unterschritten werden. Die Belüftung darf ausnahmsweise über die Simon-von- Utrecht-Straße erfolgen, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV unterschritten werden.][§2 Nr.11 | Nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen hiervon ist die mit „(B)“ bezeichnete Fläche. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind mindestens sechs großkronige, einheimische, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.13 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sowie die festgesetzten Pflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.14 | Dachflächen von neu zu errichtenden Gebäuden mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 110]
    plangeber
    • [Name: 110]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-02
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d06712d4-39a7-4261-b7eb-0340cdfb905b]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e6a40f59-0ccb-41b6-a5f6-70e748591644

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e6a40f59-0ccb-41b6-a5f6-70e748591644
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen18
    xpPlanDate
    • 1968-07-01
    name
    • Othmarschen18
    internalId
    • 6d3d05a9-24f4-476e-9885-349bc82e10226d3d05a9-24f4-476e-9885-349bc82e1022
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 18 für den Geltungsbereich Othmarscher Kirchenweg - Othmarscher Mühlenweg - Stegelweg - Ostgrenze des Flurstücks 1099, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1100, Ostgrenze des Flurstücks 1793 der Gemarkung Othmarschen - Bernadottestraße Westgrenze des Flurstücks 1670, über die Flurstücke 1117, 1100, 1101, 1102 und 1099 zur Südgrenze des Flurstücks 1103 der Gemarkung Othmarschen - Hirtenweg - über das Flurstück 719 der Gemarkung Othmarschen zur Emkendorfstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f5397e79-93a2-4b9a-89f1-19f0e73e8fbd]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e6a52be7-c557-4db3-a126-e5c99abc917a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e6a52be7-c557-4db3-a126-e5c99abc917a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e6a52be7-c557-4db3-a126-e5c99abc917a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf16
    xpPlanDate
    • 1969-06-18
    name
    • Marmstorf16
    internalId
    • 0f1fc4f6-22f8-465f-a543-7240c93b2295
    genehmigungsDatum
    • 2015-05-21
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dcffe8de-c172-4c25-af1b-1557dd281e80]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e6a8f65a-17e7-4d16-89ea-d2bccbd701d1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e6a8f65a-17e7-4d16-89ea-d2bccbd701d1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e6a8f65a-17e7-4d16-89ea-d2bccbd701d1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf20
    xpPlanDate
    • 2000-08-02
    name
    • Sinstorf20
    internalId
    • 864661ef-07ee-4594-9dda-2348a2347968
    technHerstellDatum
    • 2015-04-17
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | In den Gewerbegebieten gilt: Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.1.2 | In den Gewerbegebieten gilt: Einzelhandelsbetriebe sind außer auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.1.3 | In den Gewerbegebieten gilt: Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.4 | In den Gewerbegebieten gilt: Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig.][§2 Nr.1.5 | In den Gewerbegebieten gilt: Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sind Nutzungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Winsener Straße sind durch Anordnungen der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind notwendige Zufahrten über die Flächen zum Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können in diesem Bereich zugelassen werden, wenn der verbleibende Begrünungsanteil mindestens 50 vom Hundert (v. H.) beträgt.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Sträucher unzulässig.][§2 Nr.7 | Mindestens 20 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; festgesetzte Anpflanzungsgebote sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich zu pflanzender Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu verwenden. Für je 2 m² ist mindestens ein Gehölz zu verwenden.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind entlang der Straßen Winsener Straße und Winsener Stieg auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen großkronige Bäume in einem Abstand von 10 m zueinander zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-08-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f1b097b-47ca-4696-a5c2-c024e6c9ca36]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e702ee0b-4f5e-4bff-bae6-65137188451b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e702ee0b-4f5e-4bff-bae6-65137188451b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e702ee0b-4f5e-4bff-bae6-65137188451b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten19
    xpPlanDate
    • 1997-03-11
    name
    • Nienstedten19
    internalId
    • 6ec62b56-4492-4e1c-8ce7-883f24bec8f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstdten 19 für den Geltungsbereich nördlich Georg-Bonne-Straße zwischen Jürgensallee und Kanzleistraße (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Jürgensallee - Ligusterweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1151, Nordgrenze des Flurstücks 657 (Ligusterweg), über die Flurstücke 647 und 643, Nordgrenze des Flurstücks 1187 der Gemarkung Nienstedten - Kanzleistraße - Georg-Bonne-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, ins besondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets nördlich des Jödewegs sind nur Gewächshäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die Grundfläche im Sinne von § 19 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), darf für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz l Nummer 2 der Baunutzungsverordnung jeweils bis zu 40 m2 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in l m Höhe über dem Erdboden, sowie für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-03-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f02568be-b8b1-4920-89fc-475ac8faa33d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Nienstedten15|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e

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    • XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Wandsbek29(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Wandsbek29(1Aend)
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    • 098e67c4-4fe5-4c03-abda-cb290873ab42
    beschreibung
    • siehe Wandsbek29
    technHerstellDatum
    • 2018-11-13
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wandsbek 29 wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a249fd77-81aa-46d2-9451-64723defa606]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Wandsbek29|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e&filename=Wandsbek29(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
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    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7328534-4d0d-4151-b0b1-ee0e4492ede0

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D272
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    name
    • D272
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    • f610c8a3-c210-454b-afc2-56f90a506843
    technHerstellDatum
    • 2016-04-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-12-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28f28d8e-0b05-44f1-9248-c43adad6d596]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
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    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7332e1c-6f61-40b9-ad31-58d97d5683d6

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB52
    xpPlanDate
    • 1958-04-18
    name
    • TB52
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    • 04db1cf2-2c9b-42f3-a599-288fafbaa579
    beschreibung
    • Brookdeich
    technHerstellDatum
    • 2017-06-19
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-04-18
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e60f8660-9b1d-44ec-9ba4-6e9a3e24b470]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
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    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7579ade-1d16-4454-ba97-4baa98a77a06

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Billstedt26
    xpPlanDate
    • 1965-11-08
    name
    • Billstedt26
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    • 47a563e0-c559-4e4b-8bea-757d17a3dd37
    technHerstellDatum
    • 2015-07-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser und die an Wohnwegen belegenen Wohngebäude, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Öjendorf, Schiffbek und Kirchsteinbek (Billstedt) vom 17. Januar 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-s).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-11-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_912ec735-0b00-4fe7-9c07-451db6dc3636]
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
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    • Satzung