BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_e702ee0b-4f5e-4bff-bae6-65137188451b

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    • XPLAN_BP_PLAN_e702ee0b-4f5e-4bff-bae6-65137188451b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten19
    xpPlanDate
    • 1997-03-11
    name
    • Nienstedten19
    internalId
    • 6ec62b56-4492-4e1c-8ce7-883f24bec8f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstdten 19 für den Geltungsbereich nördlich Georg-Bonne-Straße zwischen Jürgensallee und Kanzleistraße (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Jürgensallee - Ligusterweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1151, Nordgrenze des Flurstücks 657 (Ligusterweg), über die Flurstücke 647 und 643, Nordgrenze des Flurstücks 1187 der Gemarkung Nienstedten - Kanzleistraße - Georg-Bonne-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, ins besondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets nördlich des Jödewegs sind nur Gewächshäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die Grundfläche im Sinne von § 19 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), darf für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz l Nummer 2 der Baunutzungsverordnung jeweils bis zu 40 m2 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in l m Höhe über dem Erdboden, sowie für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-03-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f02568be-b8b1-4920-89fc-475ac8faa33d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Nienstedten15|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek29(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Wandsbek29(1Aend)
    internalId
    • 098e67c4-4fe5-4c03-abda-cb290873ab42
    beschreibung
    • siehe Wandsbek29
    technHerstellDatum
    • 2018-11-13
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wandsbek 29 wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a249fd77-81aa-46d2-9451-64723defa606]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Wandsbek29|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_e706cac5-c2a7-4ecb-999a-033291698a5e&filename=Wandsbek29(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7080062-1d0a-455d-bef4-ced878029171

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e7080062-1d0a-455d-bef4-ced878029171
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7080062-1d0a-455d-bef4-ced878029171
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf80-Schnelsen81
    xpPlanDate
    • 2001-02-27
    name
    • Niendorf80-Schnelsen81
    internalId
    • 734d4d51-67cc-4324-b0fe-9d046b71dc88
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 80/Schnelsen 81 für das Gebiet südlich der Wendlohstraße zwischen Frohmestraße / Friedrich-Ebert-Straße und der Straße Steendammswisch (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 318, 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wendlohstraße - Steendammswisch - Südgrenzen der Flurstücke 1885 und 7025 (Schippelsmoorgraben), Ostgrenze des Flurstücks 7744 der Gemarkung Niendorf - Blankenburger Weg - Friedrich-Ebert-Straße - Frohmestraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 925, 926 und 928 der Gemarkung Schnelsen Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der Versorgungsfläche sind die Dachflächen der Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | Zur Erschließung von rückwärtigen Grundstücken sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist die Außenwand der neu zu errichtenden Tennishalle zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung geschlossen auszubilden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Schutzdächer von Stellplätzen sowie Garagen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenen Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Pflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318, 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-02-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ae0efe8-9be0-4ade-8544-9cccf69fdca2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e71ca233-6c24-4620-9690-f0f857c2dad7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e71ca233-6c24-4620-9690-f0f857c2dad7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e71ca233-6c24-4620-9690-f0f857c2dad7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billbrook3
    xpPlanDate
    • 1995-04-11
    name
    • Billbrook3
    internalId
    • 8f1a3c80-c94f-4d4f-8d9e-89ad333cc991
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billbrook 3 für den Geltungsbereich beiderseits Billbrookdeich zwischen Bille und Bahnanlagen der AKN (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 132) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Berzeliusstraße — Nordgrenze des Flurstücks 1550, Westgrenze des Flurstücks 1468, Nordgrenzen der Flurstücke 1466 und 1464, Westgrenzen der Flurstücke 1542, 1539 und 1420, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1508, über das Flurstück 1491, Nordgrenzen der Flurstücke 1491, 1263 und 1344, über das Flurstück 151 (Billbrookdeich), Nordgrenze des Flurstücks 1492 der Gemarkung Billbrook — Bille (Ostufer) — Südgrenze des Flurstücks 1053, über das Flurstück 151 (Billbrookdeich), Südgrenze des Flurstücks 1393 und über das Flurstück 1393 (Unterer Landweg), Südgrenze des Flurstücks 458, über die Flurstücke 180 und 532, Westgrenze des Flurstücks 532, über das Flurstück 1461 der Gemarkung Billbrook.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 29. November 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 301), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet östlich des Spielplatzes sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | Südlich der Straße Rote Brücke / beiderseits der Straße Billbrookdeich (Einwirkungsbereich des Mittelwellensenders Moorfleet) sind in den Gewerbegebieten explosionsgefährdete Betriebe, in denen zündfahige Flüssigkeiten und Gase verwendet, erzeugt, gelagert (ohne Heizöl- Eigenbedarf) oder umgeschlagen werden, sowie Tankstellen und Fuhrunternehmen unzulässig.][§2 Nr.5 | Südlich der geplanten Erschließungsstraße in Verlängerung der Straße Rote Brücke dürfen außerhalb der Bereiche, die mit 12 m Gebäudehöhe bestimmt sind, die Baukörper eine Höhe von 17 m bis 25 m (linear ansteigend mit der Entfernung zum Sendemast des Mittelwellensenders Moorfleet) über Geländeoberfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Auf den mit einer Schraffur versehenen, nicht überbaubaren Flächen entlang der Bille können Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), zugelassen werden, wenn sie der Nutzung von wasserbezogenen Gewerbebetrieben dienen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.8 | In den Vorgärten der Gewerbegebiete sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet östlich des Spielplatzes ist in den Vorgärten je Grundstück ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Außerdem sind nach Norden und Westen gerichtete Wandflächen, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 20. Dezember 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 435, 440) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 132]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-04-11
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19fa4cf3-b788-43c3-9262-198b33148ea1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7328534-4d0d-4151-b0b1-ee0e4492ede0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e7328534-4d0d-4151-b0b1-ee0e4492ede0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7328534-4d0d-4151-b0b1-ee0e4492ede0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D272
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    name
    • D272
    internalId
    • f610c8a3-c210-454b-afc2-56f90a506843
    technHerstellDatum
    • 2016-04-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-12-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28f28d8e-0b05-44f1-9248-c43adad6d596]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7332e1c-6f61-40b9-ad31-58d97d5683d6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e7332e1c-6f61-40b9-ad31-58d97d5683d6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7332e1c-6f61-40b9-ad31-58d97d5683d6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB52
    xpPlanDate
    • 1958-04-18
    name
    • TB52
    internalId
    • 04db1cf2-2c9b-42f3-a599-288fafbaa579
    beschreibung
    • Brookdeich
    technHerstellDatum
    • 2017-06-19
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-04-18
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e60f8660-9b1d-44ec-9ba4-6e9a3e24b470]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7579ade-1d16-4454-ba97-4baa98a77a06

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e7579ade-1d16-4454-ba97-4baa98a77a06
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7579ade-1d16-4454-ba97-4baa98a77a06
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt26
    xpPlanDate
    • 1965-11-08
    name
    • Billstedt26
    internalId
    • 47a563e0-c559-4e4b-8bea-757d17a3dd37
    technHerstellDatum
    • 2015-07-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser und die an Wohnwegen belegenen Wohngebäude, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Öjendorf, Schiffbek und Kirchsteinbek (Billstedt) vom 17. Januar 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-s).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-11-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_912ec735-0b00-4fe7-9c07-451db6dc3636]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e770968f-d3a9-425c-a0c7-9b74d91be9b2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e770968f-d3a9-425c-a0c7-9b74d91be9b2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e770968f-d3a9-425c-a0c7-9b74d91be9b2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude21
    xpPlanDate
    • 1982-08-03
    name
    • Winterhude21
    internalId
    • 27f187ed-5f7e-44bd-b57b-9c145f03369b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster—Alster—Maria-Louisen-Straße — Rondeel — Sierichstraße — Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet mit dreigeschossiger Bebauung ist zum besseren Anschluss an die Nachbargebäude ein viertes Geschoß als Dachgeschoß mit einer Dachneigung von 40 bis 75 Grad zulässig, wenn es über nicht mehr als zwei Drittel seiner Grundfläche die für Aufenthaltsräume im Dachgeschoß erforderliche lichte Höhe hat.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet mit offener Bauweise kann eine Verminderung der in § 5 Absatz 1 der Hamburgischen Bauordnung vom 10. Dezember 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 249) vorgeschriebenen Grenzabstände bis auf 1,5 m insoweit zugelassen werden, als es erforderlich ist, um eine Hausbreite von 12,0 m zu erreichen. Zwischen Wänden mit Öffnungen muss jedoch ein Abstand von mindestens 5,0 m verbleiben. Satz 1 gilt nicht, wenn in einer der zur gemeinsamen Grenze errichteten Wände notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen vorhanden oder vorgesehen sind.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände sowie in den Obergeschossen durch Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke oder in den Kellergeschossen der Gebäude untergebracht werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 413]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-08-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c62985d8-6af0-49cc-acac-68141c274bba]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e79b7a44-6e9a-4a7e-81ec-0d001e0c7780

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e79b7a44-6e9a-4a7e-81ec-0d001e0c7780
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e79b7a44-6e9a-4a7e-81ec-0d001e0c7780
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg16
    xpPlanDate
    • 1973-10-22
    name
    • StGeorg16
    internalId
    • 1e906841-a6dd-490c-8d42-35294f665662
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 16 für den Geltungsbereich Böckmannstraße — Steindamm — Lindenstraße — Südgrenzen der Flurstücke 546 und 548 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt. Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans wird beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt. Ein Abdruck des Plans kann beim örtlich zuständigen Bezirksamt kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt zur Verfügung stehen, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [§2 Nr.1 | An der Straße Steindamm sind in den Erdgeschossen nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit achtgeschossiger Bebauung können zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.4 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage darf durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-10-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ee967d8-2055-4c73-9cd5-5b35996c9e3b]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: StGeorg37|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_e7a55c09-5b8e-4e9a-98e2-1cefe1c37c05

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_e7a55c09-5b8e-4e9a-98e2-1cefe1c37c05
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7a55c09-5b8e-4e9a-98e2-1cefe1c37c05
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf32
    xpPlanDate
    • 1994-08-16
    name
    • Volksdorf32
    internalId
    • 94879f0c-d335-4472-91b5-86be18c12773
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Volksdorf 32 für den Geltungsbereich östlich der Straße Buchenkamp (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tonradsmoor - Buchenkamp - Bahnanlagen - Landesgrenze - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 834, Südgrenze der Flurstücke 276 und 275 der Gemarkung Volksdorf.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens von Gebäuden darf nicht höher als 1 m über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Außenwände des Kindertagesheims, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. An der Nordseite des Gebäudes sind Türen oder zu öffnende Fenster nur für Sozial- und Büroräume sowie Hausmeisterwohnungen zulässig.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind Standplätze für Abfallbehälter nur in den eingeschossigen Gebäudeteilen entlang der Haupterschließungsstraße zulässig.][§2 Nr.6 | Dächer von Gebäuden sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.7 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind extensiv zu begrünen. Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. ][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | In den reinen Wohngebieten sind mindestens 35 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für jede 150 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für Pflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden und anzulegenden Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Die Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle 8 Jahre bis 10 Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels fuhren, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist ,auf allen nicht überbauten Flächen innerhalb der Baugebiete untersagt.][§2 Nr.15.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten nachstehende Festsetzungen: Die mit „B" bezeichneten Flächen sind als Gehölzbiotope mit Erlenbruchwaldcharakter zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.][§2 Nr.15.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten nachstehende Festsetzungen: Die mit „E" bezeichneten Flächen sind als extensives Grünland zu entwickeln und zu pflegen.][§2 Nr.15.3 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten nachstehende Festsetzungen: Die mit „F" bezeichnete Fläche ist als Feucht wiese zu entwickeln und zu pflegen.][§2 Nr.15.4 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten nachstehende Festsetzungen: Die mit „T" bezeichneten Flächen sind als Teichbiotope zu entwickeln. Die Teiche und deren Randbereiche sollen naturnah gepflegt werden.][§2 Nr.16 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§3 Nr.1 | Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände der Gebäude dürfen nur Ziegel in blaubuntem Farbton verwendet werden. Für einzelne Architekturteile können andere Materialien verwendet werden, sofern die Verwendung von blaubunten Ziegeln vorherrschend bleibt.][§3 Nr.2 | Auf den mit „(a)", „(b)", „(c)" und „(d)" bezeichneten Flächen sind die Wohngebäude in Materialauswahl und Farbgebung der Außenwände und Dächer so zu gestalten, daß sie jeweils eine einheitliche Baugruppe bilden.][§3 Nr.3 | Das oberste Vollgeschoß im dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet und die obersten Vollgeschosse auf den mit „(a)", „(c)" und „(d)" bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets sowie das Dachgeschoß für das Kindertagesheim sind jeweils mit einem 5 Grad geneigten Pultdach auszubilden. Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen ist das Dach als Pultdach mit einer nordwestlichen Dachneigung von 15 Grad auszubilden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-08-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2acb13a3-0604-4ecc-948d-f2799c0690a4]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung