Der Bebauungsplan Langenhorn 60 für den Geltungsbereich nördlich Tweeltenbek zwischen Eichenkamp und dem Grünzug Bornbach (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Eichenkamp — Stockflethweg — Ortsgrenzen der Flurstücke 4034 umd 5568 der Gemarkung Langenhorn — Tweeltenbek.
technHerstellDatum
2014-03-03
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Othmarschen 34, für den Geltungsbereich südlich der Elbchaussee am Elbhang gegenüber dem Jenischpark (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 866, Nordgrenzen der Flurstücke 866, 867 und 800, über das Flurstück 800, Ostgrenze des Flurstücks 800, Südgrenze des Flurstücks 800, Südgrenze des Flurstücks 867, Westgrenze des Flurstücks 867, Südgrenze des Flurstücks 867, Westgrenze des Flurstücks 867, über das Flurstück 866 der Gemarkung Klein-Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 219.
technHerstellDatum
2015-06-25
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeauflhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.2 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.3 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbauherzustellen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet werden Vergnügungsstätten nach § 7Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Entlang der Elbchaussee sind durch geeignete Grundrissgestaltung Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
Der Bebauungsplan Billstedt 37 für den Geltungsbereich Archenholzstraße — Merkenstraße — Südgrenze des Flurstücks 722, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 723, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 729 der Gemarkung Öjendorf — Luisenhofstieg — Südgrenze des Flurstücks 734, Ostgrenze des Flurstücks 737 der Gemarkung Öjendorf, Ostgrenze des Flurstücks 2029 der Gemarkung Schiffbek — Pergamentweg — Schleemkoppel — Kaspar-Siemers-Weg — über das Flurstück 869 der Gemarkung Schiffbek bis Schleemer Bach — Südgrenze des Flurstücks 960 der Gemarkung Öjendorf (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-16
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 51 für den Geltungsbereich Kirchdorfer Straße — Am Papenbrack — Dorfstieg — über das Flurstück 3988 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kirchdorfer Straße — über die Flurstücke 4036, 5240, 4261, 4260, 5201, 5498, 5492 und 5499 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kornweide (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-05
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
Der Bebauungsplan Lurup 20 für den Geltungsbereich Akeleiweg -West- und Nordgrenze des Flurstücks 25 der Gemarkung Groß Flottbek - Kressenweg - Westgrenze des Flurstücks 2050, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2833, Nordgrenze des Flurstücks 43 der Gemarkung Groß Flottbek - Flottbeker Drift - Achtern Styg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet östlich der Straße Kressenweg sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
Der Bebauungsplan Sinstorf 20 für den Geltungsbereich beiderseits des Winsener Stiegs, östlich der Winsener Straße und südlich der Straße Am Kuchenberg (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 1479, über das Flurstück 1480, Nordgrenze des Flurstücks 1497, Ostgrenze des Flurstücks 1497, Nordgrenzen der Flurstücke 1576 und 1552, Ostgrenzen der Flurstücke 1552, 1551, 1553, 1558 (Winsener Stieg), Südgrenze des Flurstücks 1558 (Winsener Stieg), über die Flurstücke 1556, 409 (Weiherheide), 410, 1532 und 1599, Südgrenze des Flurstücks 1598, über das Flurstück 1382, Südgrenzen der Flurstücke 1258 und 1048, Westgrenzen der Flurstücke 1048,1358, 1514 (Winsener Stieg), 1513, 1520, 1127 und 1479 der Gemarkung Sinstorf.
technHerstellDatum
2015-04-17
texte
[§2 Nr.1.1 | In den Gewerbegebieten gilt:
Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.1.2 | In den Gewerbegebieten gilt:
Einzelhandelsbetriebe sind außer auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.1.3 | In den Gewerbegebieten gilt:
Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.4 | In den Gewerbegebieten gilt:
Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig.][§2 Nr.1.5 | In den Gewerbegebieten gilt:
Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sind Nutzungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Winsener Straße sind durch Anordnungen der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind notwendige Zufahrten über die Flächen zum Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen zulässig. Ebenerdige Stellplätze können in diesem Bereich zugelassen werden, wenn der verbleibende Begrünungsanteil mindestens 50 vom Hundert (v. H.) beträgt.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Sträucher unzulässig.][§2 Nr.7 | Mindestens 20 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; festgesetzte Anpflanzungsgebote sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich zu pflanzender Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu verwenden. Für je 2 m² ist mindestens ein Gehölz zu verwenden.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind entlang der Straßen Winsener Straße und Winsener Stieg auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen großkronige Bäume in einem Abstand von 10 m zueinander zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 3 für den Geltungsbereich Humboldtstraße — Beethovenstraße — Bachstraße — Heinrich-Hertz-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 418) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-03
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um höchstens vier Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn die Größe des Baugrundstücks mindestens 5000 qm beträgt.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]