BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_16ba5b2f-3096-477c-9ab5-42afb2023c2a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_16ba5b2f-3096-477c-9ab5-42afb2023c2a
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    • XPLAN_BP_PLAN_16ba5b2f-3096-477c-9ab5-42afb2023c2a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt137
    xpPlanDate
    • 2025-08-18
    name
    • Rahlstedt137
    internalId
    • 3b755be4-ec4f-48a8-b97e-bb9d04f46789
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 137 für den Bereich zwischen Nordlandweg und Lapplandring (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Mitte der Straße Nordlandweg im Norden, die Ostgrenze des Flurstücks 2942 sowie die Ostgrenze und die Nordgrenze des Flurstücks 2943 in der Gemarkung Meiendorf, Mitte der Straße Lapplandring im Osten, Süden und Westen.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr. 1 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.][§ 2 Nr. 2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 3 | Im allgemeinen Wohngebiet können entlang der mit „(A)“ gekennzeichneten Bereiche Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien sowie Kellertreppen um bis zu 2,0 m ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und dies keine wesentliche Verschattung der benachbarten Wohnnutzungen bewirkt. Für ebenerdige Terrassen können Überschreitungen der Baugrenzen ausnahmsweise bis zu einer Tiefe von 2,0 m zugelassen werden, wenn diese in einer wasser- und luftdurchlässiger Bauweise hergestellt werden.][§ 2 Nr. 4 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§ 2 Nr. 5 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Nebenanlagen sowie Tiefgaragen, oberirdische Stellplätze und ihre Zufahrten bis zu einer GRZ von 0,65 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Im allgemeinen Wohngebiet können auch oberhalb der Oberkante der Attika der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ausnahmsweise technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, bis zu einer Höhe von 1,5 m zugelassen werden. Aufbauten und deren Einhausung sind mindestens 2,0 m von der Außenfassade zurückzusetzen, ausgenommen davon sind Aufzugsüberfahrten und Anlagen zur Gewinnung solarer Energie.][§ 2 Nr. 7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze ausschließlich innerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen und Stellplätze zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen zulässig.][§ 2 Nr. 9 | Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Ausschluss von Nebenanlagen kann die Errichtung von Anlagen für das Kinderspiel zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen, Nebenanlagen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die langfristige Erhaltung des betroffenen Baumes dadurch nicht gefährdet ist.][§ 2 Nr. 11 | Für die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung als Einzelbaum oder Baumgruppe erhalten bleibt. Eine geringfügige Abweichung von den festgesetzten Standorten der Einzelbäume kann zugelassen werden.][§ 2 Nr. 12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je angefangene 160 Quadratmeter der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein klein- oder mittelkroniger Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen. Vorhandene Bäume können angerechnet werden.][§ 2 Nr. 13 | Zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, mittel- oder großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen sind standortgerechte heimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen von Satz 2 können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 14 | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Für Baumpflanzungen auf unterbauten Flächen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][§ 2 Nr. 15 | Freiflächen auf ebenerdigen unterbauten Flächen sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, als Retentionsgründach auszubilden und zu begrünen sowie dauerhaft zu erhalten. Hiervon können erforderliche Flächen für Zuwegungen, Terrassen, gemeinschaftliche Vorzonen, Fahrradabstellplätze, Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflächen ausgenommen werden.][§ 2 Nr. 16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Dächer von Hauptgebäuden als Flachdach herzustellen. Flachdächer sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen sowie dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen zur Stärke des Substrataufbaus können zugelassen werden. Die Dächer sind als Retentionsgründächer auszubilden. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für technische Anlagen mit Ausnahme von Anlagen zur Gewinnung solarer Energie zugelassen werden.][§ 2 Nr. 17 | Einhausungen von oberirdischen Nebenanlagen sind mit extensiven Dachbegrünungen mit einem mindestens 6 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen sowie dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 18 | Wege, oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten sind in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise herzustellen. Ausgenommen hiervon ist die Zufahrt zur Tiefgarage.][§ 2 Nr. 19 | Sofern und soweit das Niederschlagswasser nicht gesammelt und genutzt wird, ist es in den Baugebieten durch offene oder verdunstungsoffene Anlagen zurückzuhalten. Die Anlagen sind naturnah zu gestalten und standortgerecht zu bepflanzen, die Bepflanzung dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern eine offene oder verdunstungsoffene Rückhaltung nicht möglich ist, kann eine unterirdische Rückhaltung zugelassen werden.][§ 2 Nr. 20 | Bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung von vegetationsverfügbarem Stau- oder Schichtenwasser führen, sind nicht zulässig.][§ 2 Nr. 21 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2025-08-18
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_72c00164-9e57-4da9-855b-c57e2776bb58]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_16d8fac2-b396-4da4-8752-40c519854184

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_16d8fac2-b396-4da4-8752-40c519854184
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_16d8fac2-b396-4da4-8752-40c519854184
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf5
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Osdorf5
    internalId
    • be5e6b50-85e5-43dc-b006-cb3710cbb93e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 5 für das Plangebiet Am Botterbarg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1005 sowie West- und Nordgrenze des Flurstücks 1657 der Gemarkung Osdorf - Am Osdorfer Born - Am Eichenplatz - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg und der von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Fahr- und Gehrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 2261 der Gemarkung Osdorf an die Straße Am Eichenplatz eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in dem Stadtgebiet Altona vom 5. März 1938 (Norddeutsche Nachrichten vom 10. März 1938).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3b85b59-cb0b-4c24-b986-9d89da84b210]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_16f49c8b-db03-40ae-beb4-d2a7e045f80d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_16f49c8b-db03-40ae-beb4-d2a7e045f80d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg2
    xpPlanDate
    • 1964-11-02
    name
    • Wilhelmsburg2
    internalId
    • 346f5d3b-c06c-4ebf-ad2c-112ea18a8508
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 2 für das Plangebiet Georg-Wilhelm-Straße — Rotenhäuser Straße — Wilhelmsburger Reichsstraße — Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-28
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Wilhelmsburg23]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 2,5 m über Normalnull aufgehöht worden ist. Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Im Kerngebiet, Gewerbegebiet und Sondergebiet Läden sind nur flache oder wenig geneigte Dächer zulässig. Werbeanlagen sind im Wohngebiet allgemein und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, ausgenommen im Altersheim, ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-11-02
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_77258649-40de-4268-a6a6-bf3b42ebc59e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_16fde22d-8d7a-45b0-b118-4b4ae3e8eaac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_16fde22d-8d7a-45b0-b118-4b4ae3e8eaac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_16fde22d-8d7a-45b0-b118-4b4ae3e8eaac
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn10
    xpPlanDate
    • 1964-10-20
    name
    • Horn10
    internalId
    • e0aab20a-1686-4f91-8951-cd223ce0e7fc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 10 für das Plangebiet Manshardtstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1195, Nordgrenze des Flurstücks 1190, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1374 der Gemarkung Horn-Geest — Legienstraße — Speckenreye (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnun für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-10-20
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_03be4ce7-2b1b-4362-a2b6-07b617a8b8a1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_17020343-dd8f-49d0-a1e7-504c01ff19d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_17020343-dd8f-49d0-a1e7-504c01ff19d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_17020343-dd8f-49d0-a1e7-504c01ff19d2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg52
    xpPlanDate
    • 1989-12-06
    name
    • Harburg52
    internalId
    • 6dcc2f03-ea66-48f4-a462-d23183186c31
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 52 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich der Harburger Innenstadt zwischen Buxtehuder Straße — Moorstraße — Krummholzberg — Bremer Straße — Knoopstraße — Wallgraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 701 und 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Buxtehuder Straße — Neue Straße — über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg — Hermann-Maul-Straße — Schloßmühlendamm — Buxtehuder Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg — Küchgarten — Großer Schippsee — Harburger Ring — Lauterbachstraße — Goldtschmidtstraße — Buxtehuder Straße — Moorstraße — über das Flurstück 4034, Nordostgrenze des Flurstücks 2927, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2928 der Gemarkung Harburg — Wilstorfer Straße — Krummholzberg — Bremer Straße — Knoopstraße — Harburger Ring — Schwarzenbergstraße — Wallgraben.
    technHerstellDatum
    • 2017-04-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_17020343-dd8f-49d0-a1e7-504c01ff19d2&filename=Harburg52.pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die in der Anlage mit einer rot gestrichelten Linie abgegrenzten und mit „A" bezeichneten Bereiche gilt in der zeichnerischen Darstellung der niedergelegten Durchführungspläne D 450 vom 28. Oktober 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 436), D 451 vom 28. Oktober 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 436) und D 455 vom 27. Januar 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 21) sowie der Bebauungspläne Harburg 3 vom 4. Juli 1966 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 174) und Harburg 6 vom 22. Juni 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 146) die Festsetzung „Geschäftsgebiet" als Festsetzung „Kerngebiet" nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).][§2 Nr.2 | Für den in der Anlage mit einer rot gestrichelten Linie abgegrenzten und mit „B" bezeichneten Bereich gilt in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Baustufenplans Harburg vom 28. Dezember 1954 (Amtlicher Anzeiger 1955 Seite 141) die Festsetzung „Mischgebiet" als Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet" nach § 4 der Baunutzungsverordnung.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten des Planbereichs sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen; dies gilt nicht in dem mit einer roten Schraffur versehenen Bereich.][§2 Nr.4 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    plangeber
    • [Name: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c3a9c1e4-b980-4a72-82f2-bebe5121a2f2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_170d7a13-0a2f-4932-bc7d-02ae65528477

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_170d7a13-0a2f-4932-bc7d-02ae65528477
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_170d7a13-0a2f-4932-bc7d-02ae65528477
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf1
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Wilstorf1
    internalId
    • a25d5b5b-2dd9-480b-ac02-e861de042b16
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 1 für das Plangebiet Max- Halbe-Straße — Kapellenweg — Winsener Straße — Freudenthalweg — Am Mühlenfeld (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m, eingeschossigen Gewerbegebäuden 5,0 m, zweigeschossigen Gewerbegebäuden 7,5 m. Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet allgemein, in anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet beträgt der Bauwich bei eingeschossiger offener Bauweise mindestens 3,0 m. An der Max-Halbe- Straße, dem Kapellenweg, der Heinrich-Heine-Straße und der Lönsstraße genügt ein Bauwich von 1,5 m zu einer Grundstücksseite, wenn auf zwei benachbarten Baugrundstücken ein Doppelhaus errichtet wird. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet muß vor Wänden mit notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen ein Raum unbebaut bleiben, der mindestens eine Wandhöhe breit und — senkrecht zur Fensterfront gemessen — tief ist. Im Gewerbegebiet an der Ecke Arno-Holz-Straße / Winsener Straße ist nur eine Tankstelle mit Reparaturwerkstatt zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Östlich des Kapellenweges ist eine Gaststätte zulässig.][§2 Nr.5 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. An den im Plan bezeichneten Stellen sind Bäume und Sträucher anzupflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenfläche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt und von diesen nicht sichtbar unterzubringen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.9 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3, 4 Absatz 3, 8 Absatz 3, Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0f24320-a14a-4ffd-a9b5-704752bd0905]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_170dc163-9ea0-47bd-b459-04a19886f9d5

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    • XPLAN_BP_PLAN_170dc163-9ea0-47bd-b459-04a19886f9d5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB276
    xpPlanDate
    • 1956-07-24
    name
    • TB276
    internalId
    • 61453dc5-c295-49d5-a682-5567088367f2
    beschreibung
    • Breite Straße und die Straße Pinnasberg
    technHerstellDatum
    • 2016-11-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 202]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-07-24
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c02b8a2-8313-4198-98bd-2ff2958ab063]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_17294d43-4384-47fb-abe4-1cf4c6c966c8

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    • XPLAN_BP_PLAN_17294d43-4384-47fb-abe4-1cf4c6c966c8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg9
    xpPlanDate
    • 1968-02-12
    name
    • Roenneburg9
    internalId
    • d5caaa51-dac1-44dd-bbb3-62aa97a5df21
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rönneburg 9 für den Geltungsbereich Vogteistraße — Nordwestgrenze des Flurstücks 242 sowie Westgrenzen der Flurstücke 243, 249 und 250 der Gemarkung Rönneburg — Kanzlerstraße — Achterkamp — Bahnanlagen — Südgrenzen der Flurstücke 401 und 411 der Gemarkung Rönneburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 706) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-21
    texte
    • [§2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d472dca1-1a62-4f5b-9d22-0f4d205c6e3a]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_172f3143-117d-478d-ae3a-ae648dc0b9c6

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    • XPLAN_BP_PLAN_172f3143-117d-478d-ae3a-ae648dc0b9c6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWellingsbuettel
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSWellingsbuettel
    internalId
    • 92dc8b50-411d-44fd-ac46-bc17056ae03c
    technHerstellDatum
    • 2017-01-16
    texte
    • [1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei der Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten. Bei einigen am Alsterufer belegenen besonders bezeichneten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 2500 qm, bei einigen weiteren Flächen mit Waldbestand 1500 qm betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4d421b95-4463-423f-b566-138223e58461]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1731cc45-fa08-48d2-82f5-9266edf7ef0f

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    • XPLAN_BP_PLAN_1731cc45-fa08-48d2-82f5-9266edf7ef0f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf75
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Niendorf75
    internalId
    • 785b3271-e01c-4474-b3ad-23bd1e3577f5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 75 für den Geltungsbereich südlich Theodor-Körner-Weg, nördlich und südlich Sethweg und westlich Paul-Sorge-Straße, östlich Hildesheimer Stieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hildesheimer Stieg - Nordgrenze des Flurstücks 8347 (alt 4375), Westgrenzen der Flurstücke 8624 (alt 1395 bis 1398) und 1409, über das Flurstück 11372 (Sethweg), Westgrenzen der Flurstücke 1619 und 4039 der Gemarkung Niendorf - Theodor-Körner-Weg - Paul-Sorge-Straße - Südgrenzen 10124 und 10123 (alt 1393) der Gemarkung Niendorf.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksflächen sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.2 | Die Einleitung des auf den rückwärtigen Grundstücken anfallenden Oberflächenwassers in die vorhandenen Regenwassersiele ist unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6db0b19c-046a-44a3-80d7-db49c1103a1d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung