BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_f8f3dcb0-3671-4793-a4dc-4fbfe8784888

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    • XPLAN_BP_PLAN_f8f3dcb0-3671-4793-a4dc-4fbfe8784888
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt4
    xpPlanDate
    • 1970-02-10
    name
    • Billstedt4
    internalId
    • 5d42b3c6-dc03-4ad5-9b29-c6593e5db744
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 4 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg — Fuchsbergredder — Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1959 und 75 der Gemarkung Schiffbek — Manshardtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofsgebundene Betriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-10
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bc5e4d6-8b4c-4238-8b50-b10278a2109e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f8fe5aff-c1a5-4b40-93f1-72b883dfdaa5

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    • XPLAN_BP_PLAN_f8fe5aff-c1a5-4b40-93f1-72b883dfdaa5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt35(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Rahlstedt35(1Aend)
    internalId
    • 800f1dfa-ecd4-45d4-bd14-dcf2ed377aa7
    beschreibung
    • siehe Rahlstedt35
    technHerstellDatum
    • 2018-11-22
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 35“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 3 werden folgende Sätze angefügt: „Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b069519-405c-449a-b942-ce6fb6e10373]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt35|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f8fe5aff-c1a5-4b40-93f1-72b883dfdaa5&filename=Rahlstedt35(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9189abb-f116-4ada-b551-6696f30a44ff

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9189abb-f116-4ada-b551-6696f30a44ff
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9189abb-f116-4ada-b551-6696f30a44ff
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf12
    xpPlanDate
    • 2005-03-31
    name
    • Ohlsdorf12
    internalId
    • 699894a7-2eb4-48fe-ad02-16df2df1235a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ohlsdorf 12 für den Geltungsbereich zwischen Kleine Horst/Schluchtweg, nördlich Friedhofzaun, westlich des Wohngebietes Tornberg und der Frank'schen Siedlung (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwest- und Westgrenze des Flurstücks 232 (Kleine Horst), über das Flurstück 683 (Stübeheide), Nordgrenze des Flurstücks 683 der Gemarkung Klein Borstel - Schluchtweg -Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 829 der Gemarkung Klein Borstel - Stübeheide - Ostgrenze des Flurstücks 830, über das Flurstück 227 (Bahnanlage), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 703, über das Flurstück 703, Westgrenze des Flurstücks 703, Südwestgrenze des Flurstücks 232 (Kleine Horst) der Gemarkung Klein Borstel.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und -linien durch Balkone, Erker, Loggien und Treppenhausvorbauten kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung der Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Entlang der Bahnanlagen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie auf der Fläche für Gemeinbedarf - Kindertagesheim - die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „a" bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 23 Grad zulässig. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk - Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl, gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und einheimische Sträucher zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.8 | In den reinen Wohngebieten sind auf jeder Baufläche mindestens drei großkronige Bäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Tiefgarageneinfahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Stützpfosten und Wände von überdachten Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu beranken. Je Stütze bzw. je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Ersatzpflanzungen sind geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten zulässig. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich der festgesetzten Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Gewässer und Gräben sind naturnah mit abgeflachten Uferböschungen anzulegen und mit Ufervegetation zu bepflanzen, soweit hydraulische und unterhaltungstechnische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels (Schichtenwasser) bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck „Anzuchtgarten" sind nur gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen (Gewächshäuser, Betriebsräume) sowie Stellplätze zulässig.][§2 Nr.17 | Auf der mit „GB2" bezeichneten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die den Großbaumbestand behindernden Gehölze auszulichten und Ergänzungspflanzungen mit standorttypischen, einheimischen Baum- und Straucharten vorzunehmen. Der Knickwall ist, soweit möglich, zu ergänzen und leicht anzuhöhen.][§2 Nr.18 | Auf den mit „GB1" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein Bestand aus einheimischen Sträuchern anzupflanzen sowie entlang der angrenzenden Parkanlage ein Saumbiotop herzustellen.][§2 Nr.19 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) zugeordnet.][§2 Nr.20 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach den Nummern 18 und 19 werden zu 65 vom Hundert (v. H.) den Wohnbauflächen und dem Kindertagesheim sowie zu 35 v. H. den Straßenverkehrsflächen zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df52cd4d-9531-439c-963d-6f6af24c0ee3]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f91fe65f-3e09-4764-9407-9c1c23807d17

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f91fe65f-3e09-4764-9407-9c1c23807d17
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f91fe65f-3e09-4764-9407-9c1c23807d17
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D8A
    xpPlanDate
    • 1957-05-27
    name
    • D8A
    internalId
    • 4e885ec5-ae12-4fa8-9094-66f7a2dc4df5
    technHerstellDatum
    • 2016-06-09
    texte
    • [Nr. 2.a) | Die im Durchführungsplan als „zu beseitigende Bauwerke“ dargestellten Baulichkeiten dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen, zu beseitigen.][Nr. 2.b) | Die zulässige Traufhöhe der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) beträgt höchstens 4,50 m.][Nr. 2.c) | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g), der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der erdgeschossigen Garagen (GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.d) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-05-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_99955536-759d-4885-bad0-7b82601ba7d5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f944bad5-8b1d-41fe-b198-713d433a622e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f944bad5-8b1d-41fe-b198-713d433a622e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f944bad5-8b1d-41fe-b198-713d433a622e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen34
    xpPlanDate
    • 1968-10-07
    name
    • Stellingen34
    internalId
    • 9712d602-cc71-4d3b-b863-54af981635c0
    technHerstellDatum
    • 2015-07-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtung nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet auf den Flurstücken 1130, 1131 und 1132 der Gemarkung Steilingen- Langenfelde. Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts 21 302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-10-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_27cf48ad-fd09-4ee5-884b-16802ae1dd61]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f947ae27-f039-4116-9462-d3899bd0ee68

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f947ae27-f039-4116-9462-d3899bd0ee68
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB572
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB572
    internalId
    • 9eba9273-0de2-4771-b8a1-81abae3c8cc1
    beschreibung
    • Schleusengraben - Curslacker Neuer Deich
    technHerstellDatum
    • 2017-06-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603, 604]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_75627f80-1dc7-450c-8f9d-081eab3ae7b0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9499789-bb66-4fdc-a387-6754a80709f9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9499789-bb66-4fdc-a387-6754a80709f9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9499789-bb66-4fdc-a387-6754a80709f9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum35
    xpPlanDate
    • 2013-12-09
    name
    • Rotherbaum35
    internalId
    • e20280d6-0106-4145-9955-39ded7c87e34
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rotherbaum 35 für den Geltungsbereich Warburgstraße, Alsterterrasse, Alsterufer (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Warburgstraße - Alsterterrasse - Alsterufer.
    technHerstellDatum
    • 2016-10-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind nur diejenigen Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.][§2 Nr.2 | Außer den in Nummer 1 genannten Vorhaben sind im Kerngebiet auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck des Vorhabengebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Die der Versorgung des Vorhabengebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können als Ausnahme zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind sonstige Wohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik sind nur in der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets zulässig. Innerhalb der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um maximal 2,2 m überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Bei Betriebswohnungen sind durch eine geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der für Gas, Elektrizität, Wasserversorgung und Telekommunikation zuständigen Unternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen des obersten Geschosses sind auf 50 vom Hundert der Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausnahmen für technische Dachaufbauten und für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    plangeber
    • [Name: 312]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-12-09
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_12085f15-211d-498f-8a74-f1cf04692972]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9740303-88fd-4d17-a7ca-872e50c607af

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_f9740303-88fd-4d17-a7ca-872e50c607af
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f9740303-88fd-4d17-a7ca-872e50c607af
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg23
    xpPlanDate
    • 1978-05-03
    name
    • Harburg23
    internalId
    • 38c2d707-70b6-4007-b53d-18d68d7d4161
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 23 für den Geltungsbereich Harburger Ring — über die Flurstücke 3444, 3448, 3442, 2770 und 2769 der Gemarkung Harburg — Goldtschmidtstraße — über die Flurstücke 2761, 3423 (Lauterbachstraße) und 2704 der Gemarkung Harburg — Goldtschmidtstraße — Buxtehuder Straße —- Hannoversche Straße — Moorstraße — Wilstorfer Straße — Südostgrenze des Flurstücks 2134 der Gemarkung Harburg — Eddelbüttelstraße — Krummholzberg — Lüneburger Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im fünfgeschossigen Kerngebiet Östlich Harburger Ring werden Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen auf die festgesetzte Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Es kann zugelassen werden, daß die festgesetzten Baugrenzen und Baulinien in Geschossen, die nicht an begehbaren Verkehrsflächen liegen, um maximal 1,5 m in einer Breite von jeweils maximal 5,0 m ohne Anrechnung auf die festgesetzte Geschoßfläche überschritten werden; der Anteil der Erker an der Gesamtfassadenfläche darf jedoch 50 vom Hundert nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse sowie die festgesetzten Höhen der baulichen Anlagen für die Überbauung von Straßenverkehrsflächen werden oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet entlang der Buxtehuder Straße können für die viergeschossige Bebauung im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche ein weiteres Vollgeschoß sowie für die als viergeschossige Hochgarage festgesetzte Bebauung im Bereich Goldtschmidtstraße / Buxtehuder Straße im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zwei weitere Geschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß hierdurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.6 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9031c755-7b7d-4403-839b-c76520861357]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Harburg47|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Harburg57|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f98c22c2-9910-4de5-b783-c290fadaec5c

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    • XPLAN_BP_PLAN_f98c22c2-9910-4de5-b783-c290fadaec5c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSLangenhorn(3Aend)
    xpPlanDate
    • 1960-10-11
    name
    • BSLangenhorn(3Aend)
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    • b92321b2-36b2-4549-997f-647210798fa8
    technHerstellDatum
    • 2018-12-14
    texte
    • [1. | Straßenabschnitte, an denen Überfahrten für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere für Tankstellen , Fuhrunternehmen, Lagerbetriebe und ähnliche Betriebe, nicht zulässig sind. gem.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431, 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_929e0f59-523c-4bc2-a1a9-4b353f8ff1ad]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_f98c22c2-9910-4de5-b783-c290fadaec5c&filename=BSLangenhorn(3Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_f9927196-04b0-4ca5-a3ad-ac7f9fec3841

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • TB1154
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB1154
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    • c8503bcc-9387-4d10-bb72-56576c861d3e
    beschreibung
    • Stapelfelder-Str. vom Wiesenredder bis zur Landesgrenze
    technHerstellDatum
    • 2016-11-11
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e8cab35-7f16-4c10-a957-c4bc75048073]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung