BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_1ea2c2b3-5e48-4043-a9c5-9fee0086030a

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    • XPLAN_BP_PLAN_1ea2c2b3-5e48-4043-a9c5-9fee0086030a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst13
    xpPlanDate
    • 2009-11-20
    name
    • Uhlenhorst13
    internalId
    • 627b61ab-cf81-46b4-9ee7-5b676980fc03
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Uhlenhorst 13 für den Geltungsbereich - Oberaltenallee - Nordostgrenze des Flurstücks 6340 - über das Flurstück 5750 - Südgrenze Flurstück 5750 - über das Flurstück 5750 - Südwestgrenze der Flurstücke 6336, 6341 und 6342 der Gemarkung Uhlenhorst (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in dem mit „(D)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet bis 0,9, in dem mit „(C)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet bis 0,7 und im Kerngebiet bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung, Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind auf dem mit „(A)" gekennzeichneten Kerngebiet zulässig.][§2 Nr.3 | In den Baugebieten, mit Ausnahme des mit „(B)" gekennzeichneten Kerngebiets sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit Bäumen und Sträuchern abgepflanzt und die Freiraumgestaltung und die Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung des Allgemeinen Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien Wegefläche dem allgemeinen Fußgänger- und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Durch Anordnung der Baukörper beziehungsweise durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Die gewerblichen Aufenthaltsräume im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers sind neu zu errichtende Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Beim Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung, die nicht mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) des Jahreswarmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energien zu decken. Von dem in Absatz 1 festgesetzten Anschluss- und Benutzungsgebot kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) den Wert von 15 kWh/m Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Absatz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würden. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme funktional erforderlicher befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen) mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen nach Nummer 9 vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 60 cm betragen.][§2 Nr.11 | Bei Gebäuden mit bis zu fünf Vollgeschossen sind mindestens 80 v.H. der Dachflächen als Flachdach oder flach geneigtes Dach auszubilden sowie mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen das Grundstück Langenhorner Chaussee neben Nr. 359, Flurstück 10811 der Gemarkung Langenhorn zugeordnet, die Ausgleichsfläche wird zu 67 v.H. den Straßenverkehrsflächen sowie zu 33 v.H. den Bauflächen zugeordnet.][§2 Nr.15 | In dem mit „(D)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung erst dann zulässig, wenn die lärmabschirmende fünf- bis fünfzehngeschossige Kerngebietsnutzung an der Oberaltenallee und an der Planstraße 1 errichtet worden ist oder zumindest zeitgleich mit der Wohnnutzung errichtet wird.][§2 Nr.16 | Die Anbringung von Fledermauskästen in der Parkanlage Biedermannplatz und in der Freifläche zwischen Averhoffstraße und Heinrich-Hertz-Straße wird allen Neubauflächen zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-11-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c4668de3-ea1b-4964-a78d-0f559e196ef3]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1ea39548-92bb-4944-95bb-2d7bd5ed7e14

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    • XPLAN_BP_PLAN_1ea39548-92bb-4944-95bb-2d7bd5ed7e14
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn43
    xpPlanDate
    • 1996-01-23
    name
    • Horn43
    internalId
    • a2a98fec-92be-4719-926d-9229f4f779df
    technHerstellDatum
    • 2014-11-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Außenwände der Gebäude sind durch vertikale Vor und Rücksprünge zu gliedern. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke AG, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind außer den festgesetzten Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.4 | In Wohngebieten mit geschlossener Bauweise ist das oberste Vollgeschoß gestalterisch abzusetzen und als flachgewölbtes Tonnendach auszubilden.][§2 Nr.5 | Soweit Tiefgaragendächer nicht als begehbare Terrassen oder Stellplätze ausgebildet werden, ist eine mindestens 60 cm starke durchwurzelbare Uberdeckung vorzusehen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen außerhalb der Tiefgaragen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden und Sträuchern zu bepflanzen ist][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, von denen mindestens 30 vom Hundert mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein großkroniger Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen muß, anzupflanzen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.10 | Garagenwände sind zu begrünen. Die festgesetzten Wand- und Fassadenbegrünungen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Für Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken in Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken).][§2 Nr.12 | Die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit dem Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind extensiv zu pflegen. Entlang des zu erhaltenden Knicks ist ein 3 m breiter Schutzstreifen vorzusehen, der in Abständen von zwei bis drei Jahren zu mähen ist. Die übrigen Flächen dürfen maximal zweimal jährlich gemäht werden.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Hecken und Knicks entlang der Stoltenstraße ist bei Abgang der Hainbuchenhecke eine artgleiche Ersatzpflanzung vorzunehmen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-01-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e718ebb0-9228-4c40-82e3-72df59dc7a86]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1ebd7651-32ad-485f-a2d2-adfe42aaf3d9

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    • XPLAN_BP_PLAN_1ebd7651-32ad-485f-a2d2-adfe42aaf3d9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor1
    xpPlanDate
    • 1962-06-13
    name
    • Klostertor1
    internalId
    • 99b1c3ee-c893-4f8f-8060-9c38a8a6c3b5
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_afba2a95-a21d-4db4-8842-6fa00ece641b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f20b18d-f6e2-453d-84f3-b78a3572c7e3

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    • XPLAN_BP_PLAN_1f20b18d-f6e2-453d-84f3-b78a3572c7e3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB335
    xpPlanDate
    • 1958-10-24
    name
    • TB335
    internalId
    • 8c314e2c-903e-4e09-a38a-3b8e2540deec
    beschreibung
    • Winterhuder Weg - Mozartstraße - Imstedt - Flotowstraße - Diederichstraße - Beethovenstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418, 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-10-24
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e798931b-81ba-4f1c-b796-caa3e77b62d2]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f32e386-f1b8-42b7-af6a-9d0e1f8918c0

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    • XPLAN_BP_PLAN_1f32e386-f1b8-42b7-af6a-9d0e1f8918c0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D259
    xpPlanDate
    • 1955-06-28
    name
    • D259
    internalId
    • c9b7015d-0b80-4de6-863e-d5081bc6c565
    technHerstellDatum
    • 2016-06-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-06-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_da530571-b930-4d4e-b0f1-b736ea38f17a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f436be7-98c8-4784-974a-b4407cc4e416

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f436be7-98c8-4784-974a-b4407cc4e416
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f436be7-98c8-4784-974a-b4407cc4e416
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB336
    xpPlanDate
    • 1958-02-07
    name
    • TB336
    internalId
    • 067fb612-0de8-4b22-9124-ccd8635fc60b
    beschreibung
    • Schulerweiterung Winterhuder Weg
    technHerstellDatum
    • 2016-06-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-07
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eb39e445-b592-4ac6-8e04-ec4527539594]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f437044-6645-4b93-9bc7-7b5d1beb305e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f437044-6645-4b93-9bc7-7b5d1beb305e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f437044-6645-4b93-9bc7-7b5d1beb305e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf17-Jenfeld15
    xpPlanDate
    • 1975-06-24
    name
    • Tonndorf17-Jenfeld15
    internalId
    • ad61ac3e-8d26-41c1-8ca5-1fc919812830
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 17 / Jenfeld 15 für den Geltungsbereich Jenfelder Straße — Rahlau — Singelmannsweg — Kuehnstraße — Schimmelmannstraße — über das Flurstück 353, Westgrenze des Flurstücks 2137, über das Flurstück 357 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 512 und 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-28
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512, 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-06-24
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ce67d0f-ba3f-4776-8fa3-155ef0357567]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f5eab15-0465-4f79-bfee-82a30718b6c6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f5eab15-0465-4f79-bfee-82a30718b6c6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f5eab15-0465-4f79-bfee-82a30718b6c6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek55
    xpPlanDate
    • 1980-12-01
    name
    • Wandsbek55
    internalId
    • ca227e73-42d8-4d5e-890a-ac47fb028afd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 55 für den Geltungsbereich Schädlerstraße — Böhmestraße — Josephstraße — Nordgrenzen der Flurstücke 1681 und 1679 der Gemarkung Wandsbek — Morewoodstraße — Böhmestraße — Joseph-straße — Neumann-Reichardt-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-05
    texte
    • [§2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_07158b92-fecc-4d2a-987a-b8813cbc9a0f]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f5f4081-4a07-40ce-a3e4-93173c80e969

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f5f4081-4a07-40ce-a3e4-93173c80e969
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1f5f4081-4a07-40ce-a3e4-93173c80e969
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Rahlstedt5
    internalId
    • 2d056860-fe11-4d9f-9f52-0e67dc89b7a7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 5 für das Plangebiet Stapelfelder Straße — Weg Großlohe — Ostgrenze des Flurstücks 140 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Stellau — Westgrenzen der Flurstücke 221, 218 und 192 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Am Waldesrand — Wiesenredder (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Aus der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) finden § 3 Absätze 1 und 2 im reinen Wohngebiet, § 7 Absatz 2 Nummer 6 auf das oberste Geschoß mehrgeschossiger Ladengebäude, § 13 in allen Baugebieten, § 20 auf die Geschoßflächenzahl und die Geschoßfläche sowie § 23 auf die überbaubaren Grundstücksflächen Anwendung.][§2 Nr.2 | Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei neungeschossigen Wohngebäuden 28,0 m. Im Sondergebiet „Läden" und im Geschäftsgebiet beträgt der Bauwich 1,5 m für jede angefangenen 3,5 m Wandhöhe, mindestens 3,0 m.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Für die Ladengebäude sind Flachdächer vorzusehen.][§2 Nr.4 | Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet unzulässig, in anderen Baugebieten bis zu den Fensterbrüstungen des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.5 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig. Geschoßflächenzahl und Traufhöhe gelten nicht für das Heizwerk.][§2 Nr.6 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.7 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden mit Ausnahme der Gärten bei Reihenhäusern und den eingeschossigen Einzelhäusern.][§2 Nr.8 | Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt und von diesen nicht sichtbar unterzubringen.][§2 Nr.9 | Die Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) sind im Geschäftsgebiet auf den Baugrundstücken zu erfüllen. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen in den anderen Baugebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einsteilplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen. sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.10 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gilt die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302- n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791 k).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9f151556-1c2f-4251-81c0-9adc9345dc1b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1f85f0bc-114e-4e75-8c69-bf7c1b40aeb5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1f85f0bc-114e-4e75-8c69-bf7c1b40aeb5
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    • XPLAN_BP_PLAN_1f85f0bc-114e-4e75-8c69-bf7c1b40aeb5
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf20
    xpPlanDate
    • 2006-07-06
    name
    • Alsterdorf20
    internalId
    • fefab9db-1168-44d2-90e3-b7dcea8e061b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Alsterdorf 20 für den Geltungsbereich der Sengelmannstraße zwischen Dorothea-Kasten-Straße und der U-Bahnbrücke (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 1057, über das Flurstück 737 (Rotbuchenstieg), Westgrenzen der Flurstücke 1572 und 1573, über das Flurstück 88 (Heilholtkamp), Westgrenzen der Flurstücke 1098, 1112, 1046, 459, 458, 451, 452, 1086, 1080, 1050, 1045, Nordgrenze des Flurstücks 1045, Südwestgrenze des Flurstücks 1654, über die Flurstücke 1654, 1653 und 1148 (Sengelmannstraße), Nordostgrenze des Flurstücks 1148, über das Flurstück 1148 (Brücke der oberirdischen Bahnanlage über die Sengelmannstraße), Südwestgrenze des Flurstücks 1148, Südgrenzen der Flurstücke 1055 und 1057 der Gemarkung Alsterdorf.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege, Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen aus standortgerechten, einheimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Lärmschutzwand ist auf beiden Seiten auf je mindestens 50 vom Hundert der Länge mit Kletterpflanzen zu begrünen; je 1 Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.4 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird die in der Planzeichnung entsprechend umgrenzte Straßenverkehrsfläche dem Flurstück 684 der Gemarkung Langenhorn zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_69d62c95-8afb-41f2-a8ae-abc2047daf8b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung