BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_211993c3-94c0-4547-9253-27e49e730578

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    • XPLAN_BP_PLAN_211993c3-94c0-4547-9253-27e49e730578
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek7
    xpPlanDate
    • 1965-03-12
    name
    • Neugraben-Fischbek7
    internalId
    • d32d0c97-cd99-425a-8486-ef9070f80ea1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 7 für das Plangebiet Cuxhavener Straße — Westgrenze und etwa 20,0 m der Nordgrenze des Flurstücks 1074, von hier in nördlicher Richtung über die Flurstücke 1005, 2427 und 1003 der Gemarkung Fischbek — Bahnanlagen — Ostgrenze des Flurstücks 931 der Gemarkung Fischbek — Alte Marsch — Fischbeker Weg — Borchersweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten; Ausnahmen sind zulässig, wenn die festgesetzten Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Die Dächer der Wohngebäude sollen höchstens 30 Grad und die Dächer der Ladengebäude höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen. Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist für die Nutzung der Flurstücke 1127, 987 , 986, 3296, 985, 984 und 983 der Gemarkung Fischbek bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Die als Wirtschaftswege gekennzeichneten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Bauern in Neugraben-Fischbek, für die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich und nördlich des Plangebiets Wirtschaftswege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-03-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1962]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fb5ab2a2-0231-4f45-baa9-4740aa672593]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2123dfd6-b948-4bfc-9768-bc0704fb52d7

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    • XPLAN_BP_PLAN_2123dfd6-b948-4bfc-9768-bc0704fb52d7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder20
    xpPlanDate
    • 2005-11-09
    name
    • Kirchwerder20
    internalId
    • 149add21-4a65-4d18-a91f-7439b26ab163
    technHerstellDatum
    • 2017-04-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Ausnahme von Wohngebäuden und Wohnungen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen bis zu einer GRZ von 0,8 zulässig und wenn sie der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen. Die Gebäudehöhe darf 8 m nicht überschreiten. Befestigte landwirtschaftliche Wege sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.4 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten über der vorhandenen beziehungsweise aufgehöhten Geländeoberfläche darf straßenseitig 0,4 m nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Flächen, die nördlich der Heinrich-Osterath-Straße tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, sind für Wohngebäude auf 2 m über NN aufzuhöhen. Auf Flächen, die höher als 2 m über NN liegen, sind für Wohngebäude Geländeaufhöhungen bis 0,4 m zulässig. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.6 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m und von zweigeschossigen Gebäuden 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | In den Dorfgebieten sind Dächer von Wohngebäuden als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens 1/3 der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.8 | Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk, mit weißem oder braunem Holz oder in Kombination beider Materialien auszuführen; für Nebengebäude sind außerdem weiße Putzfassaden zulässig. Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen Produktion dienen (zum Beispiel Stallgebäude, Maschinenhallen, Gewächshäuser).][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grünflächen – Gärten – sind in den Vorgärten notwendige Zuwegungen beziehungsweise Zufahrten für die Dorfgebiete in einer Breite bis zu 3 m sowie nicht überdachte Stellplätze bis 20 m² zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Außenwände von Gebäuden mit Ausnahme von Wohngebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind entweder mit Sträuchern oder mit Schling- oder Kletterpflanzen einzugrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens 1 Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Pro Wohngebäude ist mindestens ein kleinkroniger, standortgerechter, einheimischer Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit gleichartigen großkronigen Bäumen vorzunehmen.][§2 Nr.14.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Der mit „U“ bezeichnete Uferstreifen ist naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.][§2 Nr.14.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „O“ bezeichnete Fläche ist als Streuobstwiesen mit extensiver Wiesennutzung zu erhalten.][§2 Nr.14.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „GB“ bezeichnete Fläche ist als artenreich gestufter Gehölzbestand unter Verwendung von Laubgehölzen zu erhalten.][§3 | Das Ensemble Heinrich-Osterath-Straße Nr. 45, Flurstück 385 der Gemarkung Kirchwerder, wird hiermit innerhalb der Umgrenzung der Planzeichnung nach § 6 Absätze 2 und 6 des Denkmalschutzgesetzes unter Schutz gestellt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-11-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8be87ac0-65d7-4ba5-897d-b26b89218428]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_213712dd-56f3-4490-bbde-c1c239f073cc

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    • XPLAN_BP_PLAN_213712dd-56f3-4490-bbde-c1c239f073cc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld18
    xpPlanDate
    • 1969-11-11
    name
    • Bahrenfeld18
    internalId
    • f1c7d41f-fa7e-4bb9-9975-79e2ba9f9873
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 18 für den Geltungsbereich Bornkampsweg - Holstenkamp - Ruhrstraße - Leunastraße (Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]
    plangeber
    • [Name: 214]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-11-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e257b72-6bf8-453a-b8db-b34672906bcf]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21415ee9-1638-4f04-8b1b-27cb74f342d7

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    • XPLAN_BP_PLAN_21415ee9-1638-4f04-8b1b-27cb74f342d7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge29
    xpPlanDate
    • 1979-10-17
    name
    • Lohbruegge29
    internalId
    • f6720c03-0fab-4385-94b3-db68a3a6dc89
    technHerstellDatum
    • 2016-03-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Terrassenhäuser sind Wohngebäude, deren Vollgeschosse gegeneinander versetzt angeordnet sind jeder Wohnung in den Obergeschossen eine Freifläche als Terrasse zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet wird.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 57 der Gemarkung Boberg dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§3 Nr.1 | Für die festgesetzte Terrassenhausbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände und Stützmauern dürfen nur Ziegel oder Sintersteine desselben Farbtons verwendet werden.][§3 Nr.2 | Für die festgesetzte Terrassenhausbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Andere Baustoffe als Ziegel oder Sintersteine können für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse und Brüstungen zugelassen werden, wenn die Verwendung von Ziegeln oder Sintersteinen (Nummer 1) vorherrschend bleibt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-10-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_32e63778-d884-4d9a-a033-e8cbb5567468]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_214e2f9d-7059-47f3-a5b2-e4fdb0240748

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    • XPLAN_BP_PLAN_214e2f9d-7059-47f3-a5b2-e4fdb0240748
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt18
    xpPlanDate
    • 1970-01-12
    name
    • Billstedt18
    internalId
    • 9fcd5e0c-3507-4bef-b782-5f115c5171c7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 18 für den Geltungsbereich Steinfurther Allee — Möllner Landstraße — Bundesautobahn — Oststeinbeker Weg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-01-12
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a19a4c8-bebe-43ec-ab76-579fce788849]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2154d5fa-47aa-4677-9159-717c0bc67809

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2154d5fa-47aa-4677-9159-717c0bc67809
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2154d5fa-47aa-4677-9159-717c0bc67809
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB822
    xpPlanDate
    • 1960-07-12
    name
    • TB822
    internalId
    • 904f57d8-50ee-47c5-a262-9d027b9cb666
    beschreibung
    • Umgehungsstraße Schnelsen (neue B4) Flurstück Nr. 1040 und 998 am Duvenacker
    technHerstellDatum
    • 2016-07-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-07-12
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_996bc74c-4ab8-4401-8da7-cdac3bb2e244]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21889f7d-bd03-41f1-8917-a9a9b52b779d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_21889f7d-bd03-41f1-8917-a9a9b52b779d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_21889f7d-bd03-41f1-8917-a9a9b52b779d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek58
    xpPlanDate
    • 1989-07-25
    name
    • Wandsbek58
    internalId
    • 0a856bb3-d6ff-4b9b-8639-56982a286bc0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 58 für den Geltungsbereich zwischen Friedrich-Ebert-Damm und Helbingstraße, östlich Bothmannstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Helbingstraße — über das Flurstück 449 der Gemarkung Hinschenfelde — Friedrich-Ebert-Damm — Ostgrenze des Flurstücks 449 der Gemarkung Hinschenfelde.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-05
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-07-25
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5e7d930-ea3a-43ce-bae9-cf0765839075]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21b4b96d-9da1-49a0-944d-78fc7dcf6b7c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_21b4b96d-9da1-49a0-944d-78fc7dcf6b7c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_21b4b96d-9da1-49a0-944d-78fc7dcf6b7c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1135
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB1135
    internalId
    • 9cfcfa1a-be4c-4614-a936-d35a9fd9088b
    beschreibung
    • Verbindungsstraße Hannoversche Straße - Bremer Straße (östlicher Teil)
    technHerstellDatum
    • 2016-11-02
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dca0e290-2158-4590-80ec-4b58b5372d75]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21c5d958-4ec7-4902-aee6-d27341762046

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_21c5d958-4ec7-4902-aee6-d27341762046
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    • XPLAN_BP_PLAN_21c5d958-4ec7-4902-aee6-d27341762046
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D308-1
    xpPlanDate
    • 1958-03-25
    name
    • D308-1
    internalId
    • 825dc337-8309-4d5d-8069-3df77ed4ec63
    technHerstellDatum
    • 2016-08-04
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesene zehngeschossige Wohnhausbebauung (W10g) finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 4.3 | Für die Wohnhausbebauung ist am Venusberg eine Auskragung ab 1. Obergeschoss bestimmt. Soweit Auskragungen in den öffentlichen Grund vorgesehen sind, wird die bauliche Gestaltung der Anlagen, insbesondere auch die lichte Höhe entsprechend den Straßenbau- und Verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.][Nr. 4.4 | Die zulässige Traufhöhe der zehngeschossigen Wohnhausbebauung (W10g) beträgt höchstens 29,0 m.][Nr. 4.5 | Die Beheizungsanlage der Garage unter Erdgleiche (GaK) ist so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird.][Nr. 4.6 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Fläche über der Garage unter Erdgleiche, die nicht als Einstellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden kann, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.7 | Überfahrten sind an der Dovestraße und am Venusberg nicht zulässig.][Nr. 4.8 | Die Straßenhöhen werden jeweils auf Antrag angewiesen.][Nr. 4.9 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26ea6d98-95bd-41d8-b6dc-103c8c8b9061]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_21e5343b-f46f-4836-a76e-79bf99848c47

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    • XPLAN_BP_PLAN_21e5343b-f46f-4836-a76e-79bf99848c47
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn1
    xpPlanDate
    • 1962-06-22
    name
    • Langenhorn1
    internalId
    • 34d9b051-e0a0-4217-8e89-dde0d1ce101b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 1 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee — Wördenmoorweg — Bahnanlagen — Tangstedter Landstraße — Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden und Geschäftshäusern 5,0 m, zweigeschossigen Läden und Geschäftshäusern 7,5 m, fünfgeschossigen Wohnhäusern 16,0 m.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Geh- und Fahrwege.][§2 Nr.5 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.6 | Die Gemeinschaftsanlagen — Gemeinschaftsstellplätze (St.Gem.) — sind bestimmt a) westlich des Reekamp, insbesondere für die Nutzung der Grundstücke im Süden des Plangebiets zwischen Reekamp und Langenhorner Chaussee bis einschließlich der Reihenhausbebauung beiderseits des Reestück, soweit die Verpflichtungen aus der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) nicht in der angrenzenden erdgeschossigen Garage (GaE) erfüllt werden; b) zwischen Reekamp und Eberhofweg für die Nutzung im Süden des Plangebietes zwischen diesen Straßen bis zur neuen Aufschließungsstraße. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlagen zu schaffen sind. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-06-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: BauPolVO]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_644b282a-ecff-4c26-a2da-6682d922b842]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung