BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_22f578e8-7ea2-4d95-b917-3664ab4a9eb9

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    • XPLAN_BP_PLAN_22f578e8-7ea2-4d95-b917-3664ab4a9eb9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB810
    xpPlanDate
    • 1959-10-13
    name
    • TB810
    internalId
    • c61d5b28-2a41-4df6-9a81-5d0dae72d6b1
    beschreibung
    • Umgehungsstraße Eidelstedt, Flurstück 691-701, Kieler Straße Nr. 423-497
    technHerstellDatum
    • 2016-09-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-10-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_877d8703-1bd3-425c-9ea4-b85221ff78c9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_231f5dee-4b4a-447b-8b24-89d775b8f65b

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    • XPLAN_BP_PLAN_231f5dee-4b4a-447b-8b24-89d775b8f65b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch4-Heimfeld10
    xpPlanDate
    • 1964-07-28
    name
    • Hausbruch4-Heimfeld10
    internalId
    • b5faa86d-26a4-46ef-baf8-3061507c8758
    technHerstellDatum
    • 2015-08-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Eißendorf, Vahrendorf Forst (Haake), Marmstorf und Sinstorf vom 6. September 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-o).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711, 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-07-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1e744fd-1bc5-4acb-981d-a5ff5c91ef62]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hausbruch11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Hausbruch12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Hausbruch17-Heimfeld22|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Hausbruch29|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2329aadc-4188-4810-89c9-1dc53be42cce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2329aadc-4188-4810-89c9-1dc53be42cce
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    • XPLAN_BP_PLAN_2329aadc-4188-4810-89c9-1dc53be42cce
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity3
    xpPlanDate
    • 2009-11-03
    name
    • HafenCity3
    internalId
    • b3e05afb-06e7-4205-98c4-177d5c21df2d
    technHerstellDatum
    • 2014-10-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind auf mindestens 10.000 m Geschossfläche Wohnungen zu errichten.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Wohnungen auf maximal 40 vom Hundert (v.H.) der Geschossfläche allgemein zulässig; Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss auf mindestens 4,5 m über der angrenzenden Straßenoberkante und der angrenzenden Grünfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche von höchstens 50 v.H. der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. In diesem Fall kann die Zahl der Vollgeschosse durch das Galeriegeschoss überschritten werden. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 1 m von der Innenseite der Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Im mit „(B)" bezeichneten Kerngebiet kann die zulässige Grundflächenzahl von 0,8 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume sowie für die Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Werden Schlafräume zusätzlich durch Hafenlärm beaufschlagt, muss durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird.][§2 Nr.7 | Für gewerbliche Nutzungen muss für lärmbelastete Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets ist in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.9 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind die östlichen Baugrenzen der mit „(C)" und „(G)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete und die westlichsten Baugrenzen der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flchen der Kerngebiete. An den zur Straße Am Dalmannkai gerichteten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch wohnungsbezogene Balkone bis zu einer Tiefe von 2,8 m ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt ist.][§2 Nr.10 | Die Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.11 | Notwendige Stellplätze sind nur in Tiefgaragen beziehungsweise Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 7,5 m über Normalnull (NN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Stra- ßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NN begründet sind. Weitere Stellplätze können ausnahmsweise ebenerdig zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Oberhalb der festgesetzten Gebäudehöhen sind weitere Geschosse unzulässig. Über die festgesetzte Geschosszahl hinaus ist auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche des Kerngebietes ein Geschoss, das kein Vollgeschoss ist, ausnahmsweise zulässig, wenn es zur Gestaltung des Gesamtbaukörpers beiträgt. Technikgeschosse und technische Aufbauten sind ausnahmsweise über der festgesetzten Gebäudehöhe beziehungsweise über den festgesetzten Vollgeschossen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt sind. Technische Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.13 | In der privaten Grünfläche (Parkanlage) sind Werbeanlagen unzulässig. In den Kerngebieten sind Werbeanlagen größer 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets müssen Schriftzüge (Namen) an Fassaden in Einzelbuchstaben ausgeführt werden; für diese Werbeanlagen darf nur weißes Licht verwendet werden.][§2 Nr.14 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.15 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der Feuerwehr und der Rettungsfahrzeuge, diese Flächen zu befahren.][§2 Nr.16 | Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v.H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfes decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Die Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit einem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 bis 6 kann auf Antrag befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr.17 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes soweit erforderlich zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.18 | Tiefgaragen sind im Bereich der privaten Grünfläche (Parkanlage) mit einem 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen. Im Bereich von Wegeflächen kann auf den Substrataufbau und die Begrünung ausnahmsweise verzichtet werden.][§2 Nr.19 | Auf den mit „(F)" bezeichneten Flächen der privaten Grünfläche (Parkanlage) sind Folgebauwerke der dort zulässigen Tiefgaragennutzung, zum Beispiel Zu- und Abluftanlagen, Tiefgaragenzu- und -abgänge, unzulässig.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein standortgerechter, einheimischer, großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von 12 m² je Baum anzulegen.][§2 Nr.21 | Im Bereich der privaten Grünfläche (Parkanlage) sind Einfriedigungen unzulässig.][§2 Nr.22 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 103]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-11-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d027af7d-1e51-4c10-8e7c-e0e0464690ed]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_23376812-183a-4df2-8549-3e061fccefe0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_23376812-183a-4df2-8549-3e061fccefe0
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    • XPLAN_BP_PLAN_23376812-183a-4df2-8549-3e061fccefe0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB818
    xpPlanDate
    • 1960-12-06
    name
    • TB818
    internalId
    • cf6627ce-a1f8-4f5c-9efb-230e4bf137aa
    beschreibung
    • Umgehungsstraße Eidelstedt von der Holsteiner Chaussee bis zur AKN-Eisenbahn
    technHerstellDatum
    • 2016-09-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-06
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_059c0456-da5b-42ba-829f-9b65e4573d49]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2347febd-b414-401b-8185-fb4c5dbf981f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2347febd-b414-401b-8185-fb4c5dbf981f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel8
    xpPlanDate
    • 1968-12-11
    name
    • Fuhlsbuettel8
    internalId
    • 3b4c0c32-9903-47c7-947d-f1f0885b4803
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 für den Geltungsbereich Zeppelinstraße — Hornkamp — Alsterkrugchaussee (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1041 der Gemarkung Fuhlsbüttel an den Hornkamp und für den Anschluß der Flurstücke 243 und 1030 an die festgesetzte Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-12-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b00e3bfa-3dbb-4568-851a-97c4a2a83cf1]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_235a3773-cd59-4da0-8394-5e1dc51c663b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_235a3773-cd59-4da0-8394-5e1dc51c663b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_235a3773-cd59-4da0-8394-5e1dc51c663b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum36
    xpPlanDate
    • 2016-07-12
    name
    • Rotherbaum36
    internalId
    • cfd5b2c3-f042-4b58-8b4f-2261943a5c77
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rotherbaum 36 für den Geltungsbereich nördlich des Broderswegs sowie westlich der Magdalenenstraße zwischen Böhmersweg und Milchstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mittelweg – Böhmersweg – Magdalenenstraße – Milchstraße – Westgrenzen der Flurstücke 615, 612, 611, 610, 609, West- und Südgrenze des Flurstücks 608, Westgrenze des Flurstücks 607, über das Flurstück 2185 (Brodersweg) der Gemarkung Harvestehude.
    erstellungsMassstab
    • 500
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen sowie durch Vorbauten und Terrassen nach den Nummern 3 bis 5 festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.][§2 Nr.3 | Im Böhmersweg, in der Milchstraße und im Brodersweg (Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) können die vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Vorbauten bis maximal 3 m Tiefe auf ein Drittel der Gebäudebreite ausnahmsweise überschritten werden. Satz 1 gilt nicht für nachrichtlich übernommene Denkmalensembles.][§2 Nr.4 | In der Magdalenenstraße können die vorderen Baugrenzen durch zweigeschossige Vorbauten bis maximal 3 m Tiefe auf der Hälfte der Gebäudebreite ausnahmsweise überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Böhmersweg und in der Magdalenenstraße kann eine Überschreitung der hinteren Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite zugelassen werden. Im Brodersweg (Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäude-, Trauf- und Firsthöhen als Höchstmaß können durch untergeordnete Dachaufbauten wie zum Beispiel technische Anlagen oder Aufzugüberfahrten ausnahmsweise um bis zu 1,6 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | In Vorgärten sind Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.9 | Abgrabungen an Gebäuden sind nur an den rückwärtigen Gebäudeseiten bis maximal 3 m Tiefe (Abstand von der Fassade) auf ein Drittel der Gebäudebreite zulässig.][§2 Nr.10 | Die im Böhmersweg zur Straßenseite hin ausgerichteten Baukörper sind zu gliedern. Je 8,5 m Fassadenbreite muss ein baulicher Rücksprung von mindestens 1,2 m Breite und mindestens 2 m Tiefe erfolgen.][§2 Nr.11 | Entlang des Mittelwegs sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Entlang des Mittelwegs ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung er reicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) er - reicht wird.][§2 Nr.13 | Entlang des Böhmerswegs auf dem Flurstück 589 und entlang des Broderswegs auf dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Flurstücks 442 der Gemarkung Harvestehude ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Für den zu erhaltenden Einzelbaum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen.][§2 Nr.15 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Ersatzbaumpflanzungen erforderlich werden, muss der Substrataufbau im Bereich der zu pflanzenden Bäume je Baum auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 50 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-07-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e0fdc52-c18f-48be-8414-e77bb11f240c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_235e7dca-f08f-4f73-b11f-2d70e817f8e8

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    • XPLAN_BP_PLAN_235e7dca-f08f-4f73-b11f-2d70e817f8e8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf44
    xpPlanDate
    • 1994-01-17
    name
    • Osdorf44
    internalId
    • 7e8c4ded-e700-4813-ae5f-3869785b792a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 44 für den Geltungsbereich Eidechsenstieg - Glückstädter Weg - Flurstraße - Rugenbarg - Schafgarbenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Entlang der Straßen Rugenbarg und Flurstraße einschließlich der Flurstücke 520, 2676 der Gemarkung Osdorf am Schafgarbenweg und des Flurstücks 5347 der Gemarkung Osdorf am Käferstieg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.3 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Wohngebiete sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind nur Dachpfannen zu verwenden. Die Breite von Dachgauben darf jeweils 1,5 m nicht überschreiten. Die Außenwände sind mit roten Ziegelsteinen zu verblenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-01-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46f8726c-25fa-42d4-a38c-aadc2333f3c8]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Osdorf19|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_23747aa7-aa3c-43c6-97e9-c2fa354cc3c1

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    • XPLAN_BP_PLAN_23747aa7-aa3c-43c6-97e9-c2fa354cc3c1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBramfeld
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSBramfeld
    internalId
    • 71329f89-088a-4123-bd8a-0229671320df
    technHerstellDatum
    • 2017-02-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 516]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    versionBauNVO
    • [Name: BauregelungsVO 1936|Detail: BauregelungsVO 1936]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_948f9e30-2d02-450c-b2aa-ad6d75fe652f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11003
    sonstPlanArtWert
    • BaustufenPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2391dc39-2a93-48c8-b766-33083fcddde9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2391dc39-2a93-48c8-b766-33083fcddde9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2391dc39-2a93-48c8-b766-33083fcddde9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder9
    xpPlanDate
    • 1976-05-04
    name
    • Kirchwerder9
    internalId
    • 1d4b8dd6-4646-4c82-b8dd-79f8072afd3d
    technHerstellDatum
    • 2017-03-21
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-05-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b5fddcee-e7ac-4b12-a6f6-c82f9eef1be5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_23a7bff6-31e2-4c1c-9214-e76b70adce79

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_23a7bff6-31e2-4c1c-9214-e76b70adce79
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_23a7bff6-31e2-4c1c-9214-e76b70adce79
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sternschanze6
    xpPlanDate
    • 2013-06-12
    name
    • Sternschanze6
    internalId
    • 6a91c4e5-a612-4149-b52e-c83432824d5c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Sternschanze 6, für den in der Anlage durch eine schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Stresemannstraße, Eifflerstraße, Lippmannstraße, Schulterblatt, Bahnlinie, Schanzenstraße, Lagerstraße, Sternstraße, Augustenpassage, Neuer Pferdemarkt (Bezirk Altona, Ortsteil 207), wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Eifflerstraße – Lippmannstraße – Juliusstraße – Schulterblatt – über das Flurstück 185 (Schulterblatt) – Nordgrenzen der Flurstücke 220 und 215 – über das Flurstück 122 (Bartelsstraße) – Nordgrenzen der Flurstücke 266, 265, 114 und 118 – Schanzenstraße – Lagerstraße – Sternstraße – Südgrenzen der Flurstücke 21, 242, 241, 33 – Neuer Pferdemarkt – über das Flurstück 234 (Beim Grünen Jäger) – Südwestgrenzen der Flurstücke 164, 163, 162, 161, 160, 227, 240 – über das Flurstück 151 (Lerchenstraße) – Südwestgrenzen der Flurstücke 287, 285, 146, 147 – Ostgrenze des Flurstücks 752 (Stresemannstraße) der Gemarkung Sternschanze – Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 207).
    technHerstellDatum
    • 2017-04-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_23a7bff6-31e2-4c1c-9214-e76b70adce79&filename=Sternschanze6.pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Baustufenplan St. Pauli in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61) und in dem Baustufenplan Altona-Altstadt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61), geändert am 29. März 1955 (HmbGVBl. S. 153), als „Wohngebiet“ ausgewiesen sind, sowie für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Bebauungsplan St. Pauli 31 vom 23. Januar 1985 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 506), und in dem Bebauungsplan St. Pauli 34 vom 15. Februar 1993 (Hmb- GVBl. S. 47), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 508), als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen sind, wird als Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), festgesetzt.][§2 Nr.2 | Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Baustufenplan Altona-Altstadt als „Mischgebiet“ ausgewiesen sind, wird als Art der baulichen Nutzung „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO 1990 festgesetzt.][§2 Nr.3 | Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Bebauungsplan St. Pauli 31 und in dem Bebauungsplan St. Pauli 34 als „Kerngebiet“ ausgewiesen sind, wird als Art der baulichen Nutzung „Kerngebiet“ gemäß § 7 BauNVO 1990 festgesetzt.][§2 Nr.4 | Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Bebauungsplan St. Pauli 31 als „Fläche für den Gemeinbedarf – Fernmeldeamt, Deutsche Bundespost“ ausgewiesen sind, wird als Art der baulichen Nutzung „Kerngebiet“ gemäß § 7 BauNVO 1990 festgesetzt. Es gilt die geschlossene Bauweise.][§2 Nr.5 | Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Bebauungsplan St. Pauli 34 als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen sind, wird als Art der baulichen Nutzung „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO 1990 festgesetzt.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 3 bis 5 BauNVO 1990 ausgeschlossen. Auf dem Flurstück 178 (alte Bezeichnung: 1189) der Gemarkung Sternschanze östlich der Straße Schulterblatt und auf den in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans St. Pauli 34 mit „(B)“ bezeichneten Flächen westlich der Bartelsstraße sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig. In dem in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans St. Pauli 29 vom 2. November 2000 (HmbGVBl. S. 335) festgesetzten allgemeinen Wohngebiet südlich der Kampstraße sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten können Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern oder Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 BauNVO 1990, Einkaufszentren und großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO 1990, Vergnügungsstätten, Einzelhandelsgeschäfte mit überwiegendem Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle und sonstige Gewerbebetriebe, deren Zweck auf die Erregung beziehungsweise Befriedigung sexueller Bedürfnisse angelegt ist, unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO 1990 werden ausgeschlossen. In dem in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans St. Pauli 31 festgesetzten Kerngebiet an der Stresemannstraße sind Nutzungen nach § 11 Absatz 3 BauNVO 1990 ausnahmsweise für Betriebe zulässig, die Kraftfahrzeuge, Boote, Möbel und sonstige flächenbeanspruchende Artikel handeln, ausstellen oder lagern; Wohnungen sind in diesem Bereich nur im sechsten Vollgeschoss zulässig. In den Kerngebieten können Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Vergnügungsstätten, Bordelle und sonstige Gewerbebetriebe, deren Zweck auf die Erregung beziehungsweise Befriedigung sexueller Bedürfnisse angelegt ist, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so zu betreiben, dass schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831), zuletzt geändert am 8. April 2013 (BGBl. I S. 734), für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind. In den Gewerbegebieten können Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In den Mischgebieten werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 6 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO 1990 ausgeschlossen. In den Teilen des Mischgebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, sind Vergnügungsstätten, Einzelhandelsgeschäfte mit überwiegendem Erotiksortiment („Sexshops“), Bordelle und sonstige Gewerbebetriebe, deren Zweck auf die Erregung beziehungsweise Befriedigung sexueller Bedürfnisse angelegt ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. In den Mischgebieten können Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 207]
    plangeber
    • [Name: 207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-06-12
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d9895f99-1744-4ba6-a314-d6d7654550ba]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung