BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_2778018d-7789-4b0b-bae8-651e2a0c08e1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2778018d-7789-4b0b-bae8-651e2a0c08e1
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    • XPLAN_BP_PLAN_2778018d-7789-4b0b-bae8-651e2a0c08e1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder12
    xpPlanDate
    • 1988-09-14
    name
    • Kirchwerder12
    internalId
    • a0f23123-15fb-4860-a35e-70a6d8a3212a
    technHerstellDatum
    • 2017-03-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen) unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit (A) bezeichneten Bereich kann das festgesetzte Anpflanzungsgebot fiir Grundstückszu- und -abfahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.3 | Für je vier Stellplätze ist ein großkroniger Baum zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von 12 m² anzulegen.][§2 Nr.4 | Je 15 m Grundstücksfront an der in das Gewerbegebiet führenden Straße ist ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für die durch Anpflanzungsgebote festgesetzten Bäume und Sträucher sind dichtwachsende standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Neubauten sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.][§2 Nr.7 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen sind nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.][§2 Nr.8 | Für Wohngebäude mit betriebsgebundenen Wohnungen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: — Die Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk zu erstellen. — Als Dachdeckung sind nur Pfannen mit dunklen oder rotbraunen Farbtönen zulässig. — Die Dächer sind als Satteldächer mit einer beidseitig gleichen Neigung zwischen 35 Grad und 48 Grad auszubilden.][§2 Nr.9 | Für die farbliche Außengestaltung der gewerblich genutzten Gebäude sind nur schwache gebrochene Farbtöne zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-09-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d4e3f9b9-38d3-4072-8300-80a96b72b758]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2785edd7-c564-4933-8438-f55a6ce314fe

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2785edd7-c564-4933-8438-f55a6ce314fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Steilshoop8
    xpPlanDate
    • 1986-10-08
    name
    • Steilshoop8
    internalId
    • 0b3cbc0f-10a0-49fb-b844-944bfbd612da
    technHerstellDatum
    • 2015-11-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost und der Hamburgischen Electricitäts-Werke, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-10-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9f52b79f-133e-4251-896f-64fa7e090aab]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2790713d-113b-4aec-9990-07be5638a1f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2790713d-113b-4aec-9990-07be5638a1f6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2790713d-113b-4aec-9990-07be5638a1f6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    name
    • Bramfeld7
    internalId
    • 9494914e-afd1-45cf-aef4-f7bc5fd2df04
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 7 für das Plangebiet Bramfelder Chaussee — Wandsbeker Straße — Haldesdorfer Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Vor Wänden mit notwendigen Fenstern von Aufenthalts räumen muß ein Raum unbebaut bleiben, der mindestens eine Wandhöhe breit und — senkrecht zur Fensterfront gemessen — tief ist. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet offener Bauweise beträgt der Bauwich für jede angefangenen 3,5 m Wandhöhe 1,5 m, mindestens jedoch 3,0 m.][§2 Nr.3 | Lagerplätze sind unzulässig. Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. An der Bramfelder Chaussee sind neue Gehwegüberfahrten unzulässig.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-10-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b49f239-42a9-4c07-b4a9-66e5a2551027]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_2792e3fb-b4ca-4c0b-be22-9c6bbcddd619

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_2792e3fb-b4ca-4c0b-be22-9c6bbcddd619
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2792e3fb-b4ca-4c0b-be22-9c6bbcddd619
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg9
    xpPlanDate
    • 1965-06-01
    name
    • Wilhelmsburg9
    internalId
    • d94312a4-fe58-4563-b210-8ec9ba48ea36
    technHerstellDatum
    • 2015-07-09
    texte
    • [§2 Nr. 1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung, der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des, bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben Beschränkungen nach den §§9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224 - a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-06-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab0d926e-6fbf-43e8-af8f-99203e2cdc0f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_27ae4ceb-7e42-49cd-99b7-839685bbce53

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_27ae4ceb-7e42-49cd-99b7-839685bbce53
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_27ae4ceb-7e42-49cd-99b7-839685bbce53
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen6
    xpPlanDate
    • 1967-07-03
    name
    • Stellingen6
    internalId
    • 0d66abe2-ab59-46da-8f51-02ad13f6cee1
    technHerstellDatum
    • 2015-07-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Zwischen der Autobahn Westliche Umgehung Hamburg und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen ausgeschlossen, die nach ihrer Richtung und Höhe auf die Benutzer der Schnellverkehrsstraße einwirken.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c706e8b0-fba3-4714-8b59-1bb8403a5bac]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_27b0ee2a-8bb7-4f73-b26a-f09ac67eec42

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_27b0ee2a-8bb7-4f73-b26a-f09ac67eec42
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_27b0ee2a-8bb7-4f73-b26a-f09ac67eec42
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt34-HafenCity2
    xpPlanDate
    • 2007-12-04
    name
    • Hamburg-Altstadt34-HafenCity2
    internalId
    • a79703b1-d285-4162-ae69-af39d67cf28e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 34/HafenCity 2 für das Gebiet nördlich des Brooktorhafens (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Osakaallee - Nordgrenzen der Flurstücke 1286 (Osakaallee) und 2036, über die Flurstücke 2042, 2040 und 1851 (Straße Brooktorkai), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1097, Nordgrenzen der Flurstücke 1840 und 2043 (Straße Poggenmühle), Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1145, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 1147 (Straße Oberbaumbrücke), über das Flurstück 1166, Ostgrenze des Flurstücks 2043 (Straße Poggenmühle), über die Flurstücke 981 (Ericusgraben) und 978 (Ericusbrücke) der Gemarkung Altstadt- Süd - Brooktorhafen - über das Flurstück 1319 der Gemarkung Altstadt-Süd.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete muss die Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses auf mindestens 7,5 m über Normalnull (NN) und die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 4,1 m und höchstens 5,5 m über der Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses liegen. Galeriegeschosse sind in der Erdgeschosszone mit einer Geschossfläche kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche zulässig. Die Galerieebenen müssen einen Abstand von mindestens 1 m von der Innenseite der Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.][§2 Nr.2 | Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind nur eingeschossige Hallen zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume sowie für die Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz an Aussentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Werden Schlafräume zusätzlich durch Hafenlärm beaufschlagt, muss durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.6 | Notwendige Stellplätze sind nur in Tiefgaragen beziehungsweise Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 7,5 m über NN zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NN begründet sind.][§2 Nr.7 | Über den festgesetzten Gebäudehöhen hinaus sind weitere Geschosse unzulässig. Technische Aufbauten sind unzulässig; sie sind ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt sind.][§2 Nr.8 | Großwerbetafeln größer als Euroformat (2,75 m x 3,75 m) sind unzulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen ausnahmsweise zulässig, wenn die Einheitlichkeit der Gesamtfassade nicht beeinträchtigt wird; oberhalb der Gebäudetraufen sind Werbeanlagen unzulässig. Schriftzeichen an Fassaden müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden. Zur Beleuchtung der Buchstaben darf nur weißes Licht verwendet werden.][§2 Nr.9 | Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v. H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfes decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Die Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit einem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs sind die Gebäude an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme und Warmwasserversorgung eingesetzt werden.][§2 Nr.10 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes soweit erforderlich zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.11 | Das auf den Flächen der Kerngebiete und den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung anfallende Niederschlagswasser ist direkt in die nächstliegenden Gewässer (Brooktorhafen, St. Annenfleet, Holländischbrookfleet) einzuleiten.][§2 Nr.12 | Die Höhe von 7,5 m über NN gilt als Bezugsebene bei der Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 103]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-12-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_70c9aac4-3dcf-4bc2-a13c-bdcbea757f85]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_27c3ede2-1a1f-4deb-8bce-d4639ce5bb1a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_27c3ede2-1a1f-4deb-8bce-d4639ce5bb1a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_27c3ede2-1a1f-4deb-8bce-d4639ce5bb1a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf9
    xpPlanDate
    • 1971-11-30
    name
    • Tonndorf9
    internalId
    • 489af4fe-9bd5-4530-9fdb-50f2619f9f23
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 9 für den Geltungsbereich Dammwiesenstraße — Ahrensburger Straße — Tonndorfer Hauptstraße — Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet mit vier- und siebengeschossiger Bebauung kann ein Garagengeschoß ausnahmsweise ohne Anrechnung auf die Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-11-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bf8b7c63-7d7c-497a-8e37-b086a4dbe763]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_27d13786-5425-4b92-8ea7-8b9bd51b9801

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_27d13786-5425-4b92-8ea7-8b9bd51b9801
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_27d13786-5425-4b92-8ea7-8b9bd51b9801
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1987-02-17
    name
    • Bahrenfeld2(1Aend)
    internalId
    • 36cc3e0b-06ff-4871-8ffb-0ea408d3183e
    beschreibung
    • Siehe Bahrenfeld2
    technHerstellDatum
    • 2017-06-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 2 vom 23. November 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 222) wird folgende Vorschrift angefügt: „6. Für das Gewerbegebiet im Eckbereich der Luruper Chaussee/Notkestraße gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764)."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
    plangeber
    • [Name: 216]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-02-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_05143d11-8c34-491a-bafa-c8a73b80bd8d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld2|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_281af14c-a9f9-48e1-91d3-909962f6e3a6

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    • XPLAN_BP_PLAN_281af14c-a9f9-48e1-91d3-909962f6e3a6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hammerbrook13
    xpPlanDate
    • 2020-02-18
    name
    • Hammerbrook13
    internalId
    • be68fd7b-fcee-4e07-ab5f-03022807922e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hammerbrook 13 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Hochwasserbassin und Süderstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 117) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hammerbrookstraße – Nordkanalstraße, über das Flurstück 454 (Anckelmannsplatz) der Gemarkung Borgfelde – Heidenkampsweg – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2010, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2220 (Hochwasserbassin), über das Flurstück 2220 (Hochwasserbassin) der Gemarkung St. Georg-Süd – Süderstraße.
    technHerstellDatum
    • 2020-03-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in den zeichnerischen Darstellungen der Durchführungspläne D 83/51 vom 16. Juni 1953 (HmbGVBl. S. 110) und D 83/3 vom 28. Februar 1961 (HmbGVBl. S. 44), die a) Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 21302-n), b) „Fläche für besondere Zwecke“ zwischen Sachsenstraße und Wendenstraße und c) „Grünflächen“ südlich der Wendenstraße in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete zwischen Südkanal und Süderstraße, beiderseits des Heidenkampswegs sowie südlich Nordkanalstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ist die dort ansässige Tankstelle mit Reifenhandel und Kfz-Werkstatt (Flurstücke 640 und 685 der Gemarkung St. Georg-Süd) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, zum Beispiel von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie den Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Nutzungen unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe mit folgendem zentrenrelevanten Kernsortiment unzulässig: Medizinische und orthopädische Geräte, zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer einschließlich Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte, Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und Fahrräder inklusive Zubehör. Die vorgenannten Sortimente sind als Randsortiment auf maximal 10 vom Hundert der jeweiligen Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs zulässig.][§2 Nr.6.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.1 für Wohnungen: Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.6.2.1 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.6.2.2 | 6. In den Kerngebieten gilt: 6.2 für sonstige Nutzungen: 6.2.2 Entlang der Straßen Heidenkampsweg und Nordkanalstraße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Imissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][§2 Nr.7 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 117]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-02-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_48fb8e58-670f-418c-a6bd-7efd100fd618]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_281af14c-a9f9-48e1-91d3-909962f6e3a6&filename=Hammerbrook13.pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_28213db0-e795-49e2-a5f9-de697a31b0b1

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst7
    xpPlanDate
    • 2004-02-05
    name
    • Uhlenhorst7
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    • 5cb27897-b4d5-4305-bf54-8f27eb8e1d2f
    technHerstellDatum
    • 2014-06-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5 Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten südöstlich der Bahnanlage und entlang der Finkenau, sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet, auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis auf 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, die Befugnis der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft, einen befahrbaren Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der Hamburgischen Electricitätswerke AG und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist, mit Ausnahme im Kerngebiet, für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten nicht überbauten Grundstücksflächen sind, mit Ausnahme im Kerngebiet, Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten sind, mit Ausnahme im Kerngebiet, mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen mit standortgerechten Bäumen und einheimischen Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen sind schlanke Bäume zu verwenden, die das Lichtraumprofil der Bahn nicht einschränken.][§2 Nr.11 | Für anzupflanzende Bäume sind außerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen einheimische Laubbäume zu verwenden. Es sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m²anzulegen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-02-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_58b1edbf-50b7-4947-b929-bcf9e5f3d39d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung