BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_4f4b1700-7c97-4ea8-a3b8-f3597ea2cacb

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    • XPLAN_BP_PLAN_4f4b1700-7c97-4ea8-a3b8-f3597ea2cacb
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Bergedorf7
    xpPlanDate
    • 1966-02-01
    name
    • Bergedorf7
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    • 1bda6306-c7c6-4a5b-8be3-76143322055d
    technHerstellDatum
    • 2017-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300-e) aufgehoben.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-02-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac1acef1-5205-4dbc-9086-62351161ab70]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f740a3a-2306-4958-a791-815f9bed41a7

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    • XPLAN_BP_PLAN_4f740a3a-2306-4958-a791-815f9bed41a7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D142
    xpPlanDate
    • 1955-04-05
    name
    • D142
    internalId
    • e264f831-c6f9-49e1-8bb9-6a6f4fb99cea
    technHerstellDatum
    • 2016-06-01
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-04-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_408864aa-56e2-4ece-80d5-f7a02648b545]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f762ee5-d275-4bd0-b046-7734158b7c16

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    • XPLAN_BP_PLAN_4f762ee5-d275-4bd0-b046-7734158b7c16
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen36
    xpPlanDate
    • 1968-05-07
    name
    • Stellingen36
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    • efbf03d2-7942-4b4a-b782-92bcb6b40a73
    technHerstellDatum
    • 2014-07-23
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-05-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf59572f-0c2a-4a79-b914-625896c36658]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f8d05c2-0f0f-42cc-8119-cce285eee2aa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f8d05c2-0f0f-42cc-8119-cce285eee2aa
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    • XPLAN_BP_PLAN_4f8d05c2-0f0f-42cc-8119-cce285eee2aa
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld24
    xpPlanDate
    • 2007-09-10
    name
    • Jenfeld24
    internalId
    • d927e940-3e8c-4d2c-8654-3381bd596de4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 24 für das Gebiet östlich Holstenhofweg / nordwestlich Schimmelmannstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze der Flurstücke 2823, 2954 und 2955, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2871, über die Flurstücke 2556 und 2995, Nordostgrenze der Flurstücke 355, 1684, 2804 und 2803, über das Flurstück 353 der Gemarkung Jenfeld - Schimmelmannstraße - Holstenhofweg.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln, sind ausnahmsweise zulässig. Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig, wenn sie mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Büro- und Verwaltungsgebäude nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete und des Industriegebiets können weitere öffentliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.5 | Nachts dürfen die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel in den Gewerbegebieten 45 dB(A)/m² und im Industriegebiet 60 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 15 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unter dem Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen kann die höchstzulässige Gebäudehöhe um 2 m überschritten werden, wenn die Dachneigung mindestens 15 Grad beträgt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-09-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6eefc42f-497b-4eb7-921e-1e36cc68c105]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f8d7fee-15f7-4d1e-82bb-82992320cea1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f8d7fee-15f7-4d1e-82bb-82992320cea1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f8d7fee-15f7-4d1e-82bb-82992320cea1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen64
    xpPlanDate
    • 2021-10-19
    name
    • Stellingen64
    internalId
    • 0e75b142-be00-456e-90b0-710b151ec020
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 64 für den Geltungsbereich nördlich und südlich Spannskamp sowie östlich Basselweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3623, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), Westgrenzen der Flurstücke 4171 und 4169, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 4171, über das Flurstück 4171, Nordgrenzen der Flurstücke 4171, 4170, 2504 und 4180, über das Flurstück 4180, Ostgrenzen der Flurstücke 4180 und 4181, über das Flurstück 2481 (Spannskamp), Ostgrenze des Flurstücks 2417, über die Flurstücke 2417, 2575, 3621, 3622 und 3623, Südgrenze des Flurstücks 3623 der Gemarkung Stellingen.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 und 2 bis zu einer GRZ von 0,7 und im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 4 bis zu einer GRZ von 0,65 zulässig.][§2 Nr. 3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kein weiteres Geschoss zulässig.][§2 Nr. 4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone sowie Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu eine Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten der Gebäudekörper sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone und die Anlage von Terrassen unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mindestens 1,5 m hinter der Fassade zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Vollgeschosse durch Dach – und Technikaufbauten ist um höchstens 1,5 m Höhe zulässig.][§2 Nr. 6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Errichtung von Tiefgaragen ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr. 7 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Geh- und Radwege und für die Erschließung der Flurstücke für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und des Rettungsdienstes hergestellt und unterhalten werden sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Versorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr. 8 | Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die Geländeoberfläche herausragen. Ausgenommen hiervon sind die Tiefgarageneinfahrten sowie erforderliche Treppenaufgänge.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Wege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.10 | Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete ist für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr. 11 | Für die unter den Nummern 10 und 13 festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr. 12 | Auf der Fläche für Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist im Abstand von je 8 m ein Apfelbaum als Hochstamm alter Sorten (siehe Pflanzliste) zu pflanzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter der Obstbaumreihe gewahrt bleibt. Der Stammumfang muss mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr. 13 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine flächige, bis zu einer maximale Höhe von 1,2 m gehaltene Bepflanzung aus Stauden, Gräsern und vereinzelten höheren Sträuchern vorzunehmen.][§2 Nr. 14 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind – außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen – im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen für die Bodensanierung.][§2 Nr. 15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausgenommen davon ist die mit „(B)“ bezeichnete Baufläche im allgemeinen Wohngebiet mit der Ordnungsnummer 5. Hier sind die Dachflächen von Gebäuden und Gebäudeteilen zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 16 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 17 | Tiefgarageneinfahrten sind mit einer Pergola zu überdachen und mit Schling- oder Kletterpflanzen in einem Pflanzabstand von 0,5 m dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten sind entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und der mit Geh-, Fahr und Leitungsrechten zu belastenden Flächen sowie der öffentlichen Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Einfriedungen nur in Verbindung mit Hecken aus heimischen Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz- oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig. Die Höhe der Zäune darf 1,2 m nicht überschreiten.][§2 Nr. 19 | Standplätze für Abfall- und Sammelplätze sind zum öffentlichen Raum und auf mindestens drei Seiten mit einheimischen Laubgehölzen in einer Mindestbreite von 80 cm einzugrünen.][§2 Nr. 20 | Zur Beleuchtung der Außenflächen im Bereich der allgemeinen Wohngebiete sowie der Wegeflächen innerhalb der Grünflächen ist nur die Verwendung von Beleuchtungsanlagen durch insektenfreundliche LED-Lampen mit maximal 3.000 Kelvin und einer Wellenlänge zwischen 585 und 700 Nanometern zulässig. Die verwendeten Lampengehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind so anzubringen, dass direkte Lichteinwirkungen zur umgebenden Landschaft und zum Baumbestand vermieden werden. Die Beleuchtung ist auf das für die Beleuchtung der Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.][§2 Nr. 21 | In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1, 2, 4 und 5 sind in die Außenfassaden der Wohngebäude jeweils ein Fledermausspaltkasten und mit der Ordnungsnummer 3 zwei Fledermausspaltkästen mit Quartierseignung baulich zu integrieren. In den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern 1 bis 5 sind jeweils sechs Niststeine für Halbhöhlenbrüter und sieben Niststeine für Höhlenbrüter an fachlich geeigneter Stelle baulich zu installieren. Alle Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr. 22 | In den allgemeinen Wohngebieten sind je Ordnungsnummer jeweils 1 m² offenen Bodenstellen an fachlich geeigneter Stelle zu schaffen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten und den Straßenverkehrsflächen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 10827, 10828, 10829, 10830, 10832, 10833, 10834 und 11388 der Gemarkung Niendorf zugeordnet. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden zu 85,5 v. H. den allgemeinen Wohngebieten und zu 14,5 v. H. den ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen zugordnet.][§2 Nr. 24 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt: Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärmenutzung versorgt wird. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der berechnete Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519), zuletzt geändert am 24. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1789, 1790), den Wert von 15 kWh / m² Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Satz 1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.][§2 Nr. 25 | In den allgemeinen Wohngebieten sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen sowie Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2021-10-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8fbbe545-2da1-4f34-ab2d-0358e720e32e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Stellingen39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Stellingen51-Lokstedt51|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: BSStellingen-Langenfelde |Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4f94aefc-001c-4675-ad1d-a183fa431eb1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4f94aefc-001c-4675-ad1d-a183fa431eb1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f94aefc-001c-4675-ad1d-a183fa431eb1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek30
    xpPlanDate
    • 1972-06-05
    name
    • Neugraben-Fischbek30
    internalId
    • c60d992e-0ed2-4519-8957-b9cf2bce8f5b
    technHerstellDatum
    • 2015-05-11
    texte
    • [§2 | Die Dächer der ein- und zweigeschossigen Reihenhäuser sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-06-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e920442-021b-4824-8bf8-c8f3cf42a1d7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4fa23d94-1899-47b6-833d-5924cd999ba6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4fa23d94-1899-47b6-833d-5924cd999ba6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4fa23d94-1899-47b6-833d-5924cd999ba6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB429
    xpPlanDate
    • 1956-05-08
    name
    • TB429
    internalId
    • bd973ebf-1334-4077-adff-ee4ba31508bc
    technHerstellDatum
    • 2016-11-25
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-05-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_761047c7-b0ce-4deb-acbf-493d0edc4b60]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4fd69193-da22-4260-81bf-ac3bc96f439d

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    • XPLAN_BP_PLAN_4fd69193-da22-4260-81bf-ac3bc96f439d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg16
    xpPlanDate
    • 1973-11-27
    name
    • Roenneburg16
    internalId
    • 0abca5ac-0825-4eb0-901c-f527278885a1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rönneburg 16 für den Geltungsbereich Rönneburger Kirchweg — über die Flurstücke 311 bis 309 der Gemarkung Rönneburg — Rotbergfeld — von der Nordgrenze des Flurstücks 305 über das Flurstück 284 zur Westgrenze des Flurstücks 289 der Gemarkung Rönneburg — Pepers Seeg — Holzhäuser — Rönneburger Freiheit — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 500, Südgrenze des Flurstücks 525, über das Flurstück 334, Südgrenze des Flurstücks 333, Ostgrenze des Flurstücks 328, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 327 der Gemarkung Rönneburg — Foßholt —Rönneburger Freiheit — Süd-, Ost- und Westgrenze des Flurstücks der Gemarkung Rönneburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 706) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-22
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind nur friedhofsgebundene Betriebe, insbesondere Blumengeschäfte, Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-11-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e56a69ba-5a21-4ddb-a8bb-fecbc3b11735]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_503c6633-69e3-41c2-bd6d-3b306d830d92

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_503c6633-69e3-41c2-bd6d-3b306d830d92
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D202
    xpPlanDate
    • 1953-04-08
    name
    • D202
    internalId
    • 37e32f27-7590-40cb-9fed-8fef4ff02b32
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-04-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39bc7408-4980-41c8-970f-cd72943cf7d0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_504b8546-3525-4f8e-9ee2-87733f3af35e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_504b8546-3525-4f8e-9ee2-87733f3af35e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_504b8546-3525-4f8e-9ee2-87733f3af35e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D423
    xpPlanDate
    • 1960-07-05
    name
    • D423
    internalId
    • fe8385b1-c8e5-4825-ad8e-9f0ad026b8f4
    technHerstellDatum
    • 2016-05-30
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W6 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für das sechsgeschossige Wohnhaus (W6) 19,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-07-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e9a62984-56f5-49bc-a5fd-4202eb4e4e0e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung