BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_4aad5faf-809a-4157-aa9d-c8c21c2adc8b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4aad5faf-809a-4157-aa9d-c8c21c2adc8b
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    • XPLAN_BP_PLAN_4aad5faf-809a-4157-aa9d-c8c21c2adc8b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld71
    xpPlanDate
    • 2024-04-03
    name
    • Bramfeld71
    internalId
    • 2ace51fa-973c-410e-90bd-2bf74529a93b
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 71 für den Bereich westlich der Bramfelder Chaussee sowie östlich, südlich und westlich des Moosrosenweges (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Moosrosenweg im Norden bis zur Straßenmitte, Bramfelder Chaussee im Osten, die Süd-, West und Nordgrenze des Flurstücks 4168, die Westgrenze des Flurstücks 6078, die Südgrenzen der Flurstücke 10809 und 4512, über den Buschrosenweg, die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2616 sowie die West- und Nordgrenze des Flurstücks 10884 der Gemarkung Bramfeld.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 1. | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 2. | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 3. | In den urbanen Gebieten sind in den Erdgeschossen in den zur Bramfelder Chaussee ausgerichteten Flächen nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie dem Wohnen zuzuordnende Gemeinschaftsräume zulässig.][§2 4. | Im urbanen Gebiet sind Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln oder auf Vorführungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 5. | Im urbanen Gebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten unzulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind gem. den Ansiedlungsregeln der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel vom 12.09.2019: Medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), Zoologischer Bedarf, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, Spielwaren, Künstler- und Bastelbedarf, Bekleidung aller Art, Schuhe, Lederwaren, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, Optik- und Fotoartikel, Uhren und Schmuck, Musikinstrumente und Musikalien, Babyausstattung, Hobby- und Freizeitbedarf, Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, Telekommunikationsartikel, Computer inkl. Zubehör und Software, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, Leuchten, Lampen, Elektrogroßgeräte ("weiße Ware"), Haushaltswaren, Hausrat, Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), Glas, Porzellan, Keramik, Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), Fahrräder inkl. Zubehör.][§2 6. | Im urbanen Gebiet MU 2 ist im Erdgeschoss nur der Betrieb einer Kindertageseinrichtung zulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können zugelassen werden.][§2 7. | Technische oder sonstige erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind oberhalb der Oberkante der Attika des als Höchstmaß zulässigen Vollgeschosses, bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig. Aufbauten, mit Ausnahme von Solar- und Photovoltaikanlagen, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2 m von der Außenfassade zurückzusetzen. Ausgenommen davon sind Fahrstuhlüberfahrten.][§2 8. | Im Vorhabengebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) oder Grundfläche (GR) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, oberirdische Stellplätze und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6, S. 1, 3), bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§2 9. | Entlang der mit „(A)“ gekennzeichneten Bereiche sowie in dem allgemeinen Wohngebiet WA 1 können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 2,0 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und dies keine wesentliche Verschattung der benachbarten Wohnnutzungen bewirkt. Für ebenerdige Terrassen können Überschreitungen der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 2,5 m zugelassen werden.][§2 10. Teil 1 | In den urbanen Gebieten MU 1 und MU 2 sowie im allgemeinen Wohngebiet WA 2 ist die vollständige Unterbauung der Grundstücke mit Tiefgaragen, ihren Zufahrten sowie unterirdischen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 10. Teil 2 | Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 ist die Unterbauung mit Tiefgaragen, ihren Zufahrten sowie unterirdischen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen bis zu einem Anteil von 75 v.H. (vom Hundert) und im allgemeinen Wohngebiet WA 3 bis zu einem Anteil von 70 v.H. zulässig.][§2 11. | Im allgemeinen Wohngebiet WA 3 ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an die nördliche Grundstücksgrenze heranzubauen.][§2 12. | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen dürfen bis zum 31.12.2053 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.][§2 13. | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 14. | Werbeanlagen sind ausschließlich an den der Bramfelder Chaussee zugewandten Gebäudeseiten und hier nur im Erdgeschoss der Gebäude zulässig.][§2 15. | Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze zulässig. Oberirdische Garagen sind unzulässig. In den allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 3 und den urbanen Gebieten sind Stellplätze nur innerhalb von Tiefgaragen zulässig.][§2 16 | 16. Das festgesetzte Geh- Fahr- und Leitungsrecht auf den Flurstücken 10973, 10975, 10977, 10978 und 10981 der Gemarkung Bramfeld umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Benutzenden und Besuchenden der Flurstücke 10973, 10975, 10977, 10978 und 10981 der Gemarkung Bramfeld, der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Feuerwehr und Rettungsdienste diese Fläche zu betreten und zu befahren. Zudem umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorgungsbetriebe, die Flächen zu befahren, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 17.1. | Entlang der in der Nebenzeichnung mit „C“ gekennzeichneten Bereiche sind durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen von Satz 1 können zugelassen werden, wenn mindestens die Hälfte der Schlafräume einer Wohnung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet wird. Für Eckwohnungen an der Bramfelder Chaussee, die keine lärmabgewandte Seite besitzen, können Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 zugelassen werden, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen sichergestellt wird, dass § 2 Nummer 17.2 der Verordnung eingehalten wird. Vor den zur lärmzugewandten Gebäudeseite orientierten Schlafräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) vorzusehen.][§2 17.2. | Entlang der in der Nebenzeichnung mit „D“ gekennzeichneten Bereiche, ist in Schlafräumen, die zur lärmzugewandten Gebäudeseite orientiert sind, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Bei den verglasten Vorbauten muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Sofern an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten wird, sind vor den Fenstern der zu diesen Gebäudeseiten orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 17.3. | In den urbanen Gebieten und im allgemeinen Wohngebiet WA 3 ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 17.4. | Für alle gewerblichen Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen. Zudem ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung besteht.][§2 18. | In den Baugebieten ist für je angefangene 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücks-fläche einschließlich der unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² mindestens ein mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 19. | Festgesetzte zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm, mittel- und großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 25 - 30 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte heimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen von Satz 2 können zugelassen werden.][§2 20. | Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Bei der Pflanzung von Bäumen in Zweier- oder Dreiergruppen kann die Pflanzfläche fachgerecht reduziert werden, wenn weiterhin ausreichende Wuchsbedingungen sichergestellt sind.][§2 21. | Für zu pflanzende Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen gemäß Nummer 19 und Nummer 20 vorzunehmen.][§2 22. | In den Baugebieten sind Dächer von Hauptanlagen als Flachdach oder mit einer Neigung von bis zu maximal 15 Grad herzustellen. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, Flächen zur Belichtung oder technische Anlagen mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][§2 23. | In den Baugebieten sind die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen und anderen nicht überbauten unterirdischen Gebäudeteilen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon sind erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Fahrradstellplätze, Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen.][§2 24. | Im Vorhabengebiet sind Außenleuchten zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur und maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.][§2 25. | Auf den privaten Grundstücksflächen sind oberirdische Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 26. | Bauliche und technische Anlagen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- bzw. Stauwassers führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-04-03
    inkrafttretensDatum
    • 2024-04-15
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d29dd056-c9c3-4cec-8799-e6c8180f3dbd]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b24e456-5b4c-457d-8d61-419fe13c3e55

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b24e456-5b4c-457d-8d61-419fe13c3e55
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued26
    xpPlanDate
    • 1974-04-09
    name
    • Barmbek-Sued26
    internalId
    • 7a34c744-d205-442e-bb73-d5ede312e932
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 26 für den Geltungsbereich Pfenningsbusch — Alter Teichweg — über das Flurstück 3727 der Gemarkung Barmbek — Reyesweg — Damerowsweg — Kraepelinweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 1698 der Gemarkung Barmbek können auf der mit A bezeichneten Fläche ein zusätzliches Staffelgeschoß und auf der mit B bezeichneten Fläche ein weiteres Vollgeschoß und ein zusätzliches Staffelgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Geschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt. Die Staffelgeschosse sind mit ihrer Dachkante mindestens um zwei Drittel der Geschoßhöhe zurückzusetzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-04-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b8d90f1-f436-4c48-b694-93a3ca4ec3fa]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b26d609-5e61-4c93-862c-c06b90b48a52

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4b26d609-5e61-4c93-862c-c06b90b48a52
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b26d609-5e61-4c93-862c-c06b90b48a52
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf74
    xpPlanDate
    • 1983-05-10
    name
    • Niendorf74
    internalId
    • 35f6fdb6-15f0-4bf9-9552-d620d25b82c5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 74 für den Geltungsbereich Garstedter Weg — Nordgrenze des Flurstücks 2703 der Gemarkung Niendorf — Fuhlsbütteler Weg — Nordostgrenze des Flurstücks 2737 der Gemarkung Niendorf — Hainholz — Robert-Blum-Straße — Alwin-Lippert-Weg — Promenadenstraße — Südgrenze des Flurstücks 6383 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-07-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig. Es sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkungen auf die benachbarten reinen Wohngebiete nicht zu Belästigungen (Immissionsrichtwert 50 dB [A] tagsüber und 35 dB [A] zur Nachtzeit) führen.][§2 Nr.2 | Auf der mit A gekennzeichneten Teilfläche des Gewerbegebiets sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büronutzungen zulässig. In dem mit B gekennzeichneten Teil des Gewerbegebiets sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Gewerbegebiet lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§3 Nr.1 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Werbeanlagen sind unzulässig. Ausnahmsweise können Werbeanlagen an der Fassade in einer maximalen Schrifthöhe von 1,20 m zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Dem Garstedter Weg zugewandte Fassaden sind in braun/rotfarbigem Sichtmauerwerk oder Verblendmauerwerk auszubilden.][§3 Nr.3 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Der Gebäudeabschluß von baulichen Anlagen hat mit der Anordnung eines Gesimsbandes in einer Höhe von 0,60 m bis maximal 1,20 m zu erfolgen.][§3 Nr.4 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die nicht überbauten Flächen zwischen den Gebäuden und der Straßenlinie sind gärtnerisch anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-05-10
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_54e487b9-29fb-417d-8eb7-9b6f917fa20f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b3f15f5-568e-4d26-bced-af1c95c83b6c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4b3f15f5-568e-4d26-bced-af1c95c83b6c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b3f15f5-568e-4d26-bced-af1c95c83b6c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17
    xpPlanDate
    • 1966-11-07
    name
    • Lohbruegge17
    internalId
    • 10738512-334f-470e-82fc-ca6391f352bf
    technHerstellDatum
    • 2016-03-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-11-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6627b506-6d02-4c8b-b168-53f04ab4df63]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b4fd108-aa42-4315-a23f-d7301878dd4c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4b4fd108-aa42-4315-a23f-d7301878dd4c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b4fd108-aa42-4315-a23f-d7301878dd4c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf82(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-07-22
    name
    • Bergedorf82(2Aend)
    internalId
    • 47594070-419a-4067-b5f2-8a2440ee9cda
    beschreibung
    • siehe Bergedorf82
    technHerstellDatum
    • 2017-10-25
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Bergedorf82]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_4b4fd108-aa42-4315-a23f-d7301878dd4c&filename=Bergedorf82(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | § 2 Nummer 6 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 82 vom 14. November 1990 (HmbGVBl. S. 225), zuletzt geändert am 19. Mai 2000 (HmbGVBl. S. 96), erhält folgende Fassung: „6. In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505)), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    plangeber
    • [Name: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-07-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca8685fb-e781-4dc3-a900-e42861142189]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b8ae2f4-806a-4c87-8609-bcb555821f68

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4b8ae2f4-806a-4c87-8609-bcb555821f68
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b8ae2f4-806a-4c87-8609-bcb555821f68
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek55
    xpPlanDate
    • 1980-05-21
    name
    • Neugraben-Fischbek55
    internalId
    • c66deca9-31f0-471c-8269-f76dd0bc21ed
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 für den Geltungsbereich Kiesbarg — Cuxhavener Straße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Fischbek — Bauern weide — über das Flurstück 1323, Südgrenze des Flurstücks 1323, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4418, Westgrenzen der Flurstücke 1323 und 5489 der Gemarkung Fischbek — Alte Weiden — über die Flurstücke 4208, 4005 und 1312, Südgrenzen der Flurstücke 1311 und 4164 der Gemarkung Fischbek — Sandhafer — Scheideholzweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-29
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Neugraben-Fischbek55 3.Aenderung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet zwischen der Cuxhavener Straße und der Straße Alte Weiden sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Ecke Bauernweide/ Alte Weiden sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-05-21
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57278d66-c29f-409a-a259-14b9a5674009]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b9e2b74-31d0-41b8-809b-10ce635fbf71

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    • XPLAN_BP_PLAN_4b9e2b74-31d0-41b8-809b-10ce635fbf71
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D106A
    xpPlanDate
    • 1960-03-28
    name
    • D106A
    internalId
    • 605ce923-329e-4a49-82a3-342fef543971
    beschreibung
    • Stresemannstraße - Oelkersallee - Langenfelder Straße - Duschweg - Eimsbütteler Straße - Schulterblatt - Bahnanlagen
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    texte
    • [Nr. 2.6 | Die bauliche Gestaltung der Arkaden auf öffentlichem Grund, insbesondere auch die lichte Höhe, werden entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Laden (L1g) 5,0m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 208]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-03-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5a2badc2-290a-4843-b116-3bbf82fd6599]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4b9e993e-9fdf-4d62-938d-bcc027bda88f

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b9e993e-9fdf-4d62-938d-bcc027bda88f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf8(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Tonndorf8(1Aend)
    internalId
    • 20ac43b8-797d-45b5-8668-33039a3e51bf
    beschreibung
    • siehe Tonndorf8
    technHerstellDatum
    • 2018-11-12
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Tonndorf 8 wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f3f946c-0c9a-4b22-8ea0-737a5601b84e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Tonndorf8|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_4b9e993e-9fdf-4d62-938d-bcc027bda88f&filename=Tonndorf8(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4ba5e1eb-b835-4ffc-9e88-06d607581978

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4ba5e1eb-b835-4ffc-9e88-06d607581978
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn38
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    name
    • Horn38
    internalId
    • 94113732-f2df-46e6-b460-0f480f381249
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 38 für den Geltungsbereich Bauerberg — Rennbahnstraße — Pagenfelder Platz — Pagenfelder Straße — Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-06
    texte
    • [§2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-02-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_88cec14d-9470-4879-bb1a-a3fa03c96e75]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4bbad18c-d0b2-4b1b-b50d-d77a705775a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4bbad18c-d0b2-4b1b-b50d-d77a705775a9
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    • XPLAN_BP_PLAN_4bbad18c-d0b2-4b1b-b50d-d77a705775a9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf60
    xpPlanDate
    • 1991-11-19
    name
    • Niendorf60
    internalId
    • 1885237d-a0c3-4b78-8951-5ba0153afed8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 60 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg — Emmy-Beckmann-Weg — Märker- weg — Pommernweg — Sachsenweg — Schippelsweg — Paul- Sorge-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die dreigeschossige Wohnbebauung kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker und Balkone bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Für Einzelhäuser beträgt die maximal zulässige Gebäudetiefe 18 m. Die Gebäudetiefe ist zwischen der zur Straßenseite gewandten Gebäudeseite und der Rückseite des Gebäudes zu messen.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf bei Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern höchstens 42 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerdem sind Stellplatzanlagen randseitig gegenüber der Wohnbebauung mit Baum- und Strauchgruppen anzupflanzen.][§2 Nr.6 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Für Bäume sind großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den Flurstücken 7259, 7257, 7255 und 8818 der Gemarkung Niendorf sind die Bäume in der Straßenverkehrsfläche so zu erhalten und zu ergänzen, daß eine durchgehende Birkenallee entsteht. Der Abstand der Bäume in der Reihe darf 5 m nicht überschreiten; zwischen den Reihen ist ein Abstand von 4 m einzuhalten. Für Neuanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind Sandbirken mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen unzulässig.][§2 Nr.11 | Die Giebelwände der drei- und viergeschossigen Gebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Baugrundstücke, die an Parkanlagen grenzen, sind einzufriedigen und mit einheimischen Gehölzen so zu bepflanzen, daß ein landschaftlicher Zusammenhang zur Parkanlage hergestellt wird. Als Einfriedigungen sind nur Holzzäune oder einheimische Heckengehölze zulässig.][§2 Nr.13 | Dränagen sowie bauliche und andere technische Maßnahmen, die eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-11-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb67b3ba-f431-4beb-bc83-92a74b1316a7]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung