[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 206]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 2 für das Plangebiet Georg-Wilhelm-Straße — Rotenhäuser Straße — Wilhelmsburger Reichsstraße — Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-28
texte
[§2 Nr.1 | Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 2,5 m über Normalnull aufgehöht worden ist. Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Im Kerngebiet, Gewerbegebiet und Sondergebiet Läden sind nur flache oder wenig geneigte Dächer zulässig. Werbeanlagen sind im Wohngebiet allgemein und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, ausgenommen im Altersheim, ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
Der Bebauungsplan Rissen 34 für den Geltungsbereich Rheingoldweg - über die Flurstücke 2049, 2054 (Sandmoorweg), 686, 684, 681 (Höhnerkamp) und 671 zur Nordgrenze des Flurstücks 669, über die Flurstücke 668, 2126 (Gudrunstraße), 276/35 und 614 zur Nordgrenze des Flurstücks 612 (Etzer Weg), 401 und 398 bis Achtern Sand, 409, von der Nordostgrenze des Flurstücks 405 über die Flurstücke 406 und 407 zu den Ostgrenzen der Flurstücke 405 und 404 der Gemarkung Rissen - Bahnanlagen - über die Flurstücke 578, 725, 724 und 717 der Gemarkung Rissen zu den Bahnanlagen - über die Flurstücke 694, 693, 692, 287/1, 286/1, 2054, 1882 (Bahnanlagen), 1885 und 1884 zur Westgrenze des Flurstücks 1883 der Gemarkung Rissen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-10
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 7 für den Geltungsbereich Sthamerstraße — über das Flurstück 397, Westgrenzen der Flurstücke 1000, 327, 1172 und 345, von der Westgrenze des Flurstücks 1173 über dieses und die Flurstücke 345 und 1172 zur Ostgrenze des Flurstücks 327 der Gemarkung Ohlstedt — Sthamerstraße — West- und Südgrenze des Flurstücks 327, über das Flurstück 1001 der Gemarkung Ohlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-09-30
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
Der Bebauungsplan Othmarschen 3 für den Geltungsbereich Westgrenze des Flurstücks 312 der Gemarkung Klein Flottbek - Elbchaussee - Parkstraße - Bernadottestraße - Halbmondsweg - Övelgönner Hohlweg - Ostgrenze des Flurstücks 1274 der Gemarkung Othmarschen - Elbuferweg (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-06-22
texte
[§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | In dem orange umrandeten Wohngebiet müssen die Baugrundstücke zwischen der Elbchaussee und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Die Frontlänge der Wohngebäude darf 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten. Reihenhäuser sowie Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen sind unzulässig. Kellergaragen sind beiderseits der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.4 | Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen sind unzulässig. Dies gilt nicht für eine Gaststätte auf dem im Plan bezeichneten Baugrundstück.][§2 Nr.5 | Bei zweigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.6 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.7 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. In dem orange umrandeten Wohngebiet sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie einem besonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unter irdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vor übergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden.][§2 Nr.9 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die Straßenhöhen werden im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 304]