[§2 Nr.15 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sollen entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe und dem Mühlenbrack 5 m breite Uferstreifen zu einer Röhricht- und Hochstaudenflur entwickelt werden. Außerhalb der Uferstreifen sind extensive Wiesenflächen anzulegen, die höchstens zweimal jährlich zu mähen sind; eine Düngung der Flächen ist unzulässig. Einheimische Gehölze sind zu erhalten; nicht einheimische Gehölze sind zu entfernen.]