[§2 Nr.15.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten nachstehende Festsetzungen:
Die mit „B" bezeichneten Flächen sind als Gehölzbiotope mit Erlenbruchwaldcharakter zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.]
flaechenschluss
No
massnahme
[Maßnahmentext: Fläche für Gehölzbiotope mit Erlenbruchwaldcharakter|Maßnahme: Sonstiges]