[§2 Nr.19 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft soll der Schleemer Bach renaturiert werden. Die an den Bach grenzenden Flächen sind naturnah zu entwickeln und überwiegend der natürlichen Sukzession zu überlassen. Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist ein bruchwaldartiges Biotop zu entwickeln.]