[§2 Nr.11.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „P" festgesetzten Flächen sind einmal jährlich zu mähen; je 100 m² Fläche ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.]
flaechenschluss
No
massnahme
[Maßnahmentext: Fläche ist einmal jährlich zu mähen|Maßnahmenkürzel: P|Maßnahme: Sonstiges]