[§2 Nr.29 | Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine extensive Streuobstwiese mit standortgerechten alten Kulturobstsorten und Wildobstarten anzulegen und zu entwickeln. Es sind mindestens zwölf Obstbaum-Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, anzupflanzen. Die Wiese ist ein Mal im Jahr in der Zeit von Mitte August bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig.][§2 Nr.30 | Für den Ausgleich werden die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie das außerhalb des Plangebietes gelegene Flurstück 1946 (teilweise) der Gemarkung Duvenstedt jeweils anteilig zu 78 vom Hundert den mit „Z1" bezeichneten Flächen und zu 22 vom Hundert den mit „Z2" bezeichneten Flächen zugeordnet.]