[§2 Nr.15 | Auf der mit „WS" festgesetzten Fläche zur Entwicklung einer Waldrand-Sukzessionsfläche mit wechselfeuchten Mulden ist zur Waldseite ein artenreicher Strauchmantel unter Einbeziehung vorhandener Laubgehölze anzupflanzen, zu entwickeln und zu erhalten. Je 0,5 m² ist ein Strauch zu pflanzen. Die Fläche ist gegenüber dem reinen Wohngebiet einzuzäunen.]
flaechenschluss
No
massnahme
[Maßnahmentext: Waldrand-Sukzessionsfläche mit wechselfeuchten Mulden|Maßnahme: Sonstiges]