• XPLAN_BP_SCHUTZPFLEGEENTWICKLUNGSMASSNAHME_c6a0f061-a45c-46be-829d-fa1d8c0ca442

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    • XPLAN_BP_SCHUTZPFLEGEENTWICKLUNGSMASSNAHME_c6a0f061-a45c-46be-829d-fa1d8c0ca442
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder17-Ochsenwerder8
    xpPlanDate
    • 2006-02-03
    gliederung2
    • (Z1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6dbaedf9-7497-4f56-ac71-34905794364d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.19.4 | Für die festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die als Obstwiese „O" bezeichnete Fläche ist mit Obstbaumhochstämmen zu bepflanzen. Vorhandene Obstbäume sind zu erhalten. Je 100 m² Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Die Fläche ist standortgerecht als Wiese zu begrünen und einmal jährlich im September zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Ein Pflegeumbruch ist unzulässig. Die Fläche darf nicht gedüngt werden. Für die zu erhaltenden oder anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    flaechenschluss
    • No
    massnahme
    • [Maßnahmenkürzel: O|Maßnahme: Obstwiese]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    ziel
    • 4000
    zielWert
    • SchutzPflegeEntwicklung