[§2 Nr.25 | Auf den mit „C" bezeichneten Flächen sind naturnahe Wiesen anzulegen und zu mindestens 20 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Wiesen dürfen maximal zweimal jährlich nach dem 30. Juni und dem 30. September gemäht werden; das Mähgut ist zu entfernen.]