[§2 Nr.15 | Auf der als Private Sportanlage festgesetzten Fläche an der Döhrntwiete sind innerhalb der überbaubaren Fläche eine Mehrzwecksporthalle und ein Vereinshaus zulässig.][§2 Nr.16 | Auf der als Private Sportanlage festgesetzten Fläche an der Döhrnstraße sind innerhalb der überbaubaren Flächen Kletteranlagen und ein Vereinshaus zulässig.]