[§2 Nr.3 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ist als untergeordnete Nutzung auch eine Kindertagesstätte zulässig.][§2 Nr.8 | Im Mischgebiet und im Bereich der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen, jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsgaragen zulässig.][§2 Nr.20 | Im Mischgebiet und im Bereich der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind die Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf sind die Dachflächen mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Dachbereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, Neigungen von mehr als 20 Grad aufweisen sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht
ausgenommen. Es sind jedoch mindestens 70 v. H. der Dachflächen, bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche, zu begrünen.]
[2.3 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen für Sportanlagen sind Spielfelder mit zugehörigen Stehtraversen, Zäunen, Flutlichtanlagen und Zuwegungen zulässig.][2.5 | Innerhalb der Flächen für Sportanlagen sind Beleuchtungsanlagen bis zu einer Höhe von 18 m und Ballfangzäune mit einer maximalen Höhe von 8 m, jeweils gemessen ab der Oberkante des Spielfeldes, zulässig.][2.9 | Werbeanlagen und Sichtschutzplanen an Ballfangzäunen sind unzulässig an der Südseite der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen entlang des „Geh-, Fahr- und Leitungsrechts 2“, sowie in den mit „(B)“ bezeichneten Flächen für Sportanlagen. Werbeanlagen in den übrigen Teilen der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen sind zu den Spielfeldern auszurichten; zu öffentlichen Verkehrsflächen ausgerichtete Werbeanlagen sind unzulässig.][2.14 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen ist das anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken offen zurückzuhalten, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine offene Rückhaltung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine unterirdische Rückhaltung vor Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Vorflut zugelassen werden.
Innerhalb der mit „(B)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen sind zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen Aufschüttungen des Geländes bis zu einer Höhe von maximal 8,5 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig.][2.21 | Ballfangzäune sind auf mindestens 25 v. H. ihrer Länge mit immergrünen Rankpflanzen sowie Rankpflanzen mit Blühaspekt zu begrünen.][2.22 | Auf den Flächen für Sportanlagen sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][2.30 | Flutlicht-Leuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für Sportanlagen ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 4.000 Kelvin und auf der mit „(B)“ bezeichneten Flächen für Sportanlagen ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.]
flaechenschluss
Ja
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 1000|Textliche Ergänzung: Flächen für Sportanlagen]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Sportanlage|Textliche Ergänzung: Flächen für Sportanlagen]
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
[§2 Nr.13 | Vor Baubeginn der Sportanlagen und des Bauspielplatzes
sind auf den öffentlichen Grünflächen drei Fledermaus-
Ganzjahres-Flachkästen an den verbleibenden Gebäuden
sowie drei Fledermaus-Rundkästen, fünf Nistkästen für
Halbhöhlenbrüter und zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter
mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm an Bäumen
in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
[§2 Nr. 11 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind oberirdische Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und innerhalb der Flächen für Stellplätze zulässig.][§2 Nr. 54 | Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sport und Soziales“ sind Anlagen für die Versorgung mit Elektrizität (Netzstation) zulässig.]
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
[§2 Nr.11 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Sportanlage ist für je 300 m²
der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein
großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Vor Baubeginn der Sportanlagen und des Bauspielplatzes
sind auf den öffentlichen Grünflächen drei Fledermaus-
Ganzjahres-Flachkästen an den verbleibenden Gebäuden
sowie drei Fledermaus-Rundkästen, fünf Nistkästen für
Halbhöhlenbrüter und zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter
mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm an Bäumen
in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]