Im reinen Wohngebiet sind je angefangene 300 m² nicht bebaute Grundstücksfläche zwei kleinkronige, standortgerechte, einheimische Laubbäume oder zwei hochstämmige Obstbäume zu pflanzen und zu erhalten.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für technische Aufbauten sowie Verglasungen sind zulässig. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
Das auf dem Flurstück 4836 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Fußgängerbrücke mit den erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.
Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der angrenzenden Garagen bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.
Im Gebiet geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein. Bei Bauten gleicher Geschoßzahl sind die Traufhöhen einander anzugleichen.
Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst
die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg sowie
der Ver- und Entsorgungsunternehmen, einen allgemein
zugänglichen Geh- und Radweg und eine Zufahrt für Einsatzfahrzeuge
der Feuerwehr, Polizei und des Rettungsdienstes
herzurichten und jederzeit zu nutzen sowie unterirdische
Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.
Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.