Für Flurstücke, die an die mit (a) gekennzeichneten Straßenverkehrsflächen angrenzen, sind Grundstückseinfriedigungen von mehr als 1,0 m Höhe unzulässig.
Im Gewerbegebiet sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig,
die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen
das Wohnen in den angrenzenden Gebieten
wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien,
Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien,
Röstereien, Kunststoff erhitzende Betriebe oder in ihrer
Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig,
wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche
Verträglichkeit mit der Nachbarschaft
nach gewiesen werden kann.
Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Stellflächen für Kraftfahrzeuge auf dem Flurstück 922 der Gemarkung Hummelsbüttel an die Hummelsbüttler Hauptstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.
Für die festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume und für die Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.
Im Mischgebiet sind notwendige Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Garagengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über Normalhöhennull (NHN) zulässig. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 8 m über NHN begründet sind.
Im Kronenbereich der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.