Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften:
Über die Nummern 1 bis 5 hinaus sind in den mit „B" bezeichneten Bereichen die Außenwände von Gebäuden in rotbuntem bis blaurotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen. Als Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.
Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.
Das auf den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung,
den Grünflächen und den Wasserhäusern
anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst
liegende
Gewässer (Baakenhafen oder Norderelbe) einzuleiten.
Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich anzupflanzender oder zu erhaltender Bäume unzulässig.
Auf dem Flurstück 838 der Gemarkung Sasel ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Clubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Sportplatz" notwendigen Räumen zulässig. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der Sportplatzfläche nicht zulässig.
Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.
In den Mischgebieten und in den allgemeinen Wohngebieten ist bei den mit „(C)“ bezeichneten Gebäuden für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffl von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.