Für die festgesetzten Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte gebietsheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die zur Erhaltung und zur Anpflanzung festgesetzten Bäume, Hecken und Großsträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baumgrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1 m zugelassen werden. Außerdem kann im reinen Wohngebiet mit viergeschossiger Bebauung eine zum Fußgängerbereich gerichtete Überschreitung der Baugrenzen durch Treppen bis zu 2 m zugelassen werden.
Das auf gärtnerisch oder ausschließlich zum Wohnen genutzten Grundstücken von Dachflächen, Wohnwegen und privaten befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist über offene Mulden in das Entwässerungssystem abzuleiten.
An der Bergedorfer Straße sind Schlafräume zur lärmabgewandten
Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume
in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu
beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A)
am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern
der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten)
oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.
Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
Auf den nicht überbauten Grundstücksflächen sind Nebenanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung der Freiflächen nicht beeinträchtigt ist.
Dächer von Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen
sind mit Flach- oder flachgeneigten Dächern mit einer
Dachneigung bis maximal 20 Grad und mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen.
Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.
Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind die Dachflächen mit einem mindestens 6 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.