Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist das vorhandene Trockental als offene Wiesenniederung mit einem Anteil von 15 vom Hundert Strauchflächen mit Einzelbäumen und Baumgruppen zu entwickeln und extensiv zu pflegen.
Im Kerngebiet zwischen Neue Burg, Willy-Brandt-Straße
und Nikolaifleet ist bei sonstigen Nutzungen eine kontrollierte
Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den
Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration
für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der 39. BImSchV
aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem
Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2
an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter
dem in der 39. BImSchV aufgeführten Jahresmittelgrenzwert
für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur
Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.
Dächer von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.
Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des New-York-Rings wird oberhalb des zweiten Vollgeschosses gezählt.
Auf den mit „GB1" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein Bestand aus einheimischen Sträuchern anzupflanzen sowie entlang der angrenzenden Parkanlage ein Saumbiotop herzustellen.