Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) auf dem Flurstück 1009 an der Ecke Dobbelersweg und Borstelmannsweg kann erst nach der grundbuchlichen Vereinigung der Flurstücke 1009 und 1008 ausgeführt werden.
Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Bäumen vorzunehmen. Die nach zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen zusätzlich ein Teil des Flurstücks 5/1 der Gemarkung Alt Erfrade, Gemeinde Tarbek, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein zugeordnet.
Für die Neubebauung ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.
Für festgesetzte Pflanzungen sind Laubgehölze zu verwenden. Zu pflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen.
Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.