Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche je 2 m²
Fläche ein Strauch und je 200 m² Fläche ein Laubbaum zu
pflanzen. Die mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind als
reine Strauchpflanzungen aus verschiedenen heimischen
Arten zu entwickeln und mit einem Strauch je 2 m² Fläche
zu bepflanzen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen
sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden
und zu erhalten. Zu pflanzende Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Bereich der Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Stiftung - Deutsches-Elektronen-Synchrotron (DESY) ) können auf der gekennzeichneten Fläche zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke AG, unterirdische Leitungen verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
In den Kern- und Mischgebieten am Winterhuder Marktplatz und an der Alsterdorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
In den Allgemeinen Wohngebieten sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln, zum Beispiel in Form von Natrium-Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen, auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und nach oben und zu den äußeren Grünflächen und Baumbeständen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden. Die Beleuchtung ist zeitlich und in der Anzahl der Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der Flächen notwenige Mindestmaß zu beschränken.
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist oberirdisch in das Oberflächenentwässerungssystem einzuleiten, sofern es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird.
Das innerhalb der festgesetzten Fläche für die Abwasserbeseitigung anzulegende Regenrückhaltebecken ist naturnah zu gestalten und mit flachen Böschungsneigungen anzulegen.
Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für das
Flurstück 686 der Gemarkung Blankenese umfasst die
Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein
zugänglichen Weg, sowie die Befugnis der Leitungsunternehmen,
unterirdische Leitungen anzulegen und zu
unterhalten. Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht
können zugelassen werden.
Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze sowie Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.