Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung
von Natrium-Niederdruckleuchten zulässig. Die Lichtquellen
sind zu den offenen Freiflächen hin abzuschirmen.
Dachflächen sind als Flachdächer mit einer maximalen Neigung von 5 Grad auszubilden. Dachaufbauten sind ausnahmsweise bis zu einer Höhe von höchstens 1,50 m zulässig.
Abweichend von der Festsetzung der offenen Bauweise darf im Bereich der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken 2006 und 9153 der Gemarkung Niendorf an die Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung und auf dem Flurstück 9141 der Gemarkung Niendorf an die Grünfläche angebaut werden.
Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus" an die Hebebrandstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Hinter Nummer 3 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt:
„4. In den Kerngebieten sind Wettbüros, Bordelle und bordellartige
Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In
den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist, ausgeschlossen;
dies gilt nicht in dem mit einer roten Schraffur versehenen
Bereich.“
Die Gebäudedächer sind mit einer maximalen Neigung von 15 Grad auszubilden sowie zu mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert oberhalb der Dachbegrünung auszuführen.