Das auf dem Flurstück 1120 der Gemarkung Poppenbüttel festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.
Auf ebenerdigen nicht überdachten Stellplatzanlagen ist
mindestens je vier Stellplätzen ein mittelkroniger Baum
oder mindestens je sechs Stellplätzen ein großkroniger
Baum zu pflanzen.
Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.
Für Pflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Auf den privaten Grünflächen sind die Bestände der invasiven Arten Prunus serotina und Symphoricarpos albus durch Rodung fachgerecht und dauerhaft zu bekämpfen. Die entstehenden Lücken sind durch Gehölzpflanzungen zu schließen.
Zur Vermeidung erheblicher Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Straßenverkehrslärms ist an den mit „(Y)“ bezeichneten Gebäudeseiten die Fassade kleinteilig oder im Ganzen so aus der Parallelität zur Straße zu drehen, dass ein Winkel von mindestens 5 Grad erreicht wird. Ausnahmen sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass mittels anderer in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen, wie zum Beispiel schallabsorbierende Fassadengestaltung, erhebliche Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Straßenverkehrslärms an den gegenüberliegenden Gebäudeseiten der Gebäude nördlich der Straße Überseeallee, westlich der Straße Am Sandtorpark und nördlich der Straße Am Dalmannkai vermieden werden.
Im Kerngebiet muß für die zur Wandsbeker Marktstraße gerichteten Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.