Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zu lässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
Im allgemeinen Wohngebiet geschlossener Bauweise entlang der Cuxhavener Straße kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.
In den mit „(M)" bezeichneten Bereichen sind je Gebäude auf mindestens 20 vom Hundert der Dachfläche Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.
Eine Überschreitung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kann für die bis zu 15,0 m tiefe fünfgeschossige Bebauung um ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden, wenn dadurch eine Angleichung an die Traufhöhe benachbarter Gebäude erreicht wird.
In den allgemeinen Wohngebieten sind die Flachdächer
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu
begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen,
Verglasungen und technische Aufbauten zugelassen
werden.
Im Sondergebiet „Fachmarktzentrum" sind nur großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Einzelhandelsbetrieben stehen, zulässig. Das Sondergebiet wird nach Art der zulässigen Nutzung wie folgt gegliedert.
Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist nur ein Fachmarkt für Möbel und Einrichtungsgegenstände für die unter Buchstaben a bis c genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 21000 m² zulässig.
a) Kernsortiment
- Möbel
b) Nicht zentrenrelevante Randsortimente
- Farben, Lacke, Tapeten
- Teppiche, Teppichböden, harte Fußböden
- Fliesen, Sanitär
- Pflanzen
- Matratzen
c) Zentrenrelevante Randsortimente
Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt 5000 m²; die einzelnen Sortimentsgruppen dürfen 900 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten.
- Leuchten und Zubehör
- Kunstgewerbe/Bilder/Kunstgegenstände
- Glas, Porzellan, Keramik
- Bad- und Küchenzubehör
- Haushaltswaren
- Elektrokleingeräte
- Ordnungssysteme für Büro und Haushalt, Bürozubehör
- Heimtextilien, Gardinenzubehör
- Bettwaren
- Spielwaren
- Lebensmittel
Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
(Knick) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und
Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter
und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Zum Erhalt
der ökologischen Funktionen sind Sträucher in einem
Rhythmus von 8 bis 12 Jahren auf den Stock zu setzen. Bei
Ausfall sind standortgerechte heimische knicktypische
Gehölze zu verwenden.
Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.