Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume nur zur Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen zulässig.
Im Industriegebiet sind auf den Gebäudedächern Anlagen
zur Nutzung solarer Energie (zum Beispiel Photovoltaik,
Solarthermie) und Dachbegrünung verträglich miteinander
zu kombinieren. Die Gebäudedächer sind mit
einer maximalen Neigung von 15 Grad auszubilden und
einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und flächendeckend zu begrünen.
Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind großflächig
auf den Dächern des Industriegebietes zu errichten.
Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgewichen
werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.
Diese sind auf höchstens 10 v. H. der Dachflächen von
Gebäuden zulässig. Anlagen zur Nutzung solarer Energie
sind keine technischen Anlagen im Sinne des Satzes 4.
Das auf der Westseite des Baugebiets „Wohnen und Einzelhandel (A)" festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beinträchtigen können, sind unzulässig.
Für die von der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Fischbek vom 27. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 124) erfaßten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Dachneigung von Gebäuden darf nicht weniger als 40 Grad betragen. Für die Dachdeckung dürfen nur Reet oder dunkle (schwarze, braune oder anthrazitfarbige) Pfannen verwendet werden.
Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Überbauung des öffentlichen Grundes entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.
Auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Krankenhaus" sind die Außenwände der Gebäude in hellgrauen bis weißen Putzfassaden auszuführen. Untergeordnete Bauteile können als farblich angepasste Metall-Glaskonstruktionen errichtet werden.
Für die Dachdeckung sind dunkelgraue bis schwarze Dachsteine oder Pfannen zu verwenden.