Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Für die östlich der Mulde festgesetzte 1 m breite Hecke sind nur einheimische Laubgehölze und Eiben zulässig.
Die festgesetzten Gebäudehöhen können für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Technikräume, Zu- und Abluftanlagen) auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen Dachflächen um bis zu 4 m überschritten werden. Ansonsten kann eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen bis 0,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.
In dem allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „WA1“ sind die Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen – mit Ausnahme von Solaranlagen – zugelassen werden.
Dem mit „(Z2)" bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist zum Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 576 der Gemarkung Kirchwerder zugeordnet.
Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.
Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen des obersten
Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer
bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens
60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen
Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung
ist dauerhaft zu erhalten. Die nicht überbauten
Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu
begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit
einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den
Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die
Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens
80 cm betragen.
Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind extensiv zu begrünen. Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit„Q" bezeichneten Flächen sind als Mähweiden zu bewirtschaften. Das Aufbringen von Dünger ist untersagt.