Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Auf der mit „Z2“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft sind vor Beginn der Abbrucharbeiten
der Schulgebäude an der Turnhalle zehn Fledermauskästen
in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft
zu unterhalten. An den verbleibenden Gebäuden
sind zehn Nisthilfen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter
sowie Sperlinge und an vier Giebelseiten fledermausgerechte
Holzverschalungen in fachlich geeigneter Weise
anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.
Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.
Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf
die festgesetzte Traufhöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen
und Haustechnik um höchstens 8 m überschritten werden.
Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch
Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Frei stehende
Antennenanlagen sind nicht zulässig.
Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten
und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig.
Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzanpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.