In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.
An der mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseite sind ab dem fünften Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen als
nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder es sind Vorhangfassaden, Prallscheiben oder vergleichbare Maßnahmen vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen so anzuordnen, dass 0,5 m vor dem zu öffnenden Fenster die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) eingehalten werden.
Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.
In den eingeschossigen Kerngebieten auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 der Gemarkung Langenhorn sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.
Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser-
und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
Im allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.
Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei der geschlossenen Bebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reihenhäusern 200 qm sein.
Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der 6,5 m breiten Zuwegung zur Holstenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.