Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.
In den Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Ausnahme von Wohngebäuden und Wohnungen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.
Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der
Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die
bezeichnete private Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr und mit Ausnahme der Gehrechte zur Planstraße 2
auch für den allgemeinen Fahrradverkehr zur Verfügung
gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten
Gehrechten können verlangt werden.
In den Teilgebieten „WE 1“ und „WE 2“ des Vorhabengebiets
„Wohnen und Einzelhandel“ sind im Sockel
Einzelhandelsbetriebe
und zugehörige Lagerflächen und
Nebenanlagen zulässig. In dem Teilgebiet „WE 1“ ist ein
Lebensmittelverbrauchermarkt mit höchstens 2400 m²
Verkaufsfläche und eine Bäckerei zulässig. In dem Teilgebiet
„WE 2“ ist ein Drogeriemarkt mit höchstens 500 m²
Verkaufsfläche zulässig. In den Teilgebieten „WE 1“ und
„WE 2“ sind in den Geschossen über dem Sockel Wohnungen
sowie Räume für freie Berufe zulässig.
Innerhalb der Grünfläche - Parkanlage - ist die Errichtung einer Gastronomieeinrichtung mit einer Grundfläche von 100 m² als Höchstmaß mit einem Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig.
Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der festgesetzten Höhe der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen. Abgrabungen sind unzulässig.
Im Plangebiet sind an geeigneten nach Osten ausgerichteten Außenwänden der Gebäude folgende Vogelnistkästen in die Fassade zu integrieren oder anzubringen: vier Nistkästen für Halbhöhlenbrüter, zehn Nistkästen für Mauersegler sowie drei Koloniekästen für Haussperrlinge. Zudem sind vier Dohlenkästen paarweise in mindestens 10 m Höhe an die nach Süden ausgerichteten Fassaden anzubringen oder zu integrieren. Alle Nistkästen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.