Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte
Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei
Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen
Stammumfang von mindesten 20 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm aufweisen,
jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden.
Im Kronenbereich der festgesetzten Bäume ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen.
Im allgemeinen Wohngebiet „WA 2“ und im urbanen Gebiet ist die vollständige Unterbauung der Grundstücke mit Tiefgaragen, ihren Zufahrten sowie unterirdischen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Im allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ ist die Unterbauung mit Tiefgaragen, ihren Zufahrten sowie unterirdischen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen bis zu einem Anteil von 75 vom Hundert zulässig.
Im reinen und in den allgemeinen Wohngebieten entlang der Stapelfelder Straße sind in einer Tiefe von 60 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Auf den mit „E“ bezeichneten Flächen im Uferbereich der Stellau sind in einer Tiefe von 5 m Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren zu entwickeln und von jeglicher Nutzung durch den Menschen freizuhalten. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Freihaltung und Entwicklung des Gewässers nach Maßgabe der Hamburger Gewässerunterhaltungsrichtlinie bleiben unberührt.
Bei der Berechnung der Geschossfläche sind die Flächen
von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse
sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und
der zugehörigen Treppenräume, mitzurechnen.
Auf den privaten Grundstücken sind Zuwegungen sowie
ebenerdige Stellplätze und Feuerwehraufstellflächen mit
Ausnahme der privaten Straßenverkehrsflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze im
Wurzelbereich zu erhaltender Bäume sind darüber hinaus
in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.