Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis
der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein
zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu
unterhalten sowie die Befugnis der für die Unterhaltung des Grabens sowie der Böschungsbepflanzung zuständigen
Stellen, diesen zu befahren. Geringfügige Abweichungen
von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können
zugelassen werden.
Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist in Wohnungen in dem durch „Sonstige Abgrenzung" umrandeten und mit „(A)" gekennzeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind Baumreihen
zu pflanzen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen
so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau
einer Baumreihe erhalten bleibt. Vorhandene Lücken
sind durch Neupflanzungen zu schließen.
In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen.