Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt:
Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärme versorgt wird.
Für die in der Nebenkarte auf dem Plan dargestellten
Richtungssektoren darf in den Gleichungen 6 und 7 der
DIN 45691, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth-
Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel),
das Emissionskontingent der einzelnen Teilflächen
auf LEK + Zusatzkontingent (LEK, zus) erhöht werden. Die
LEK, zus sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
GE Süd
Richtungssektor A, Anfang (Winkel in Grad) 350°, Ende (Winkel in Grad) 37° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) 3
Richtungssektor B, Anfang (Winkel in Grad) 27°, Ende (Winkel in Grad) 156° , LEK, zus Tag in dB(A) 1, Nacht in dB(A) 3
Richtungssektor C, Anfang (Winkel in Grad) 156°, Ende (Winkel in Grad) 220°, LEK, zus Tag in dB(A) -, Nacht in dB(A) -
Richtungssektor D, Anfang (Winkel in Grad) 220°, Ende (Winkel in Grad) 350°, LEK, zus Tag in dB(A) 1, Nacht in dB(A) 2
GE Nord
Richtungssektor A, Anfang (Winkel in Grad) 350°, Ende (Winkel in Grad) 37° ,LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) -
Richtungssektor B, Anfang (Winkel in Grad) 27°, Ende (Winkel in Grad) 156°, LEK, zus Tag in dB(A) - , Nacht in dB(A) -
Richtungssektor C, Anfang (Winkel in Grad) 156°, Ende (Winkel in Grad) 220° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) -
Richtungssektor D, Anfang (Winkel in Grad) 220°, Ende (Winkel in Grad) 350° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) -
Der Referenzpunkt hat die Koordinaten: RW = 3559940 HW = 5943000.
Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften:
Die Höhe von Einfriedigungen und Hecken darf 80 cm nicht überschreiten.
Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.
Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind
standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden
und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen
Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen aufweisen. Je Baum ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.
Für Strauchpflanzungen sind je 2 m² eine Pflanze,
davon 10 v. H. Heister mit einer Mindesthöhe von
175 cm und 90 v. H. zweimal verpflanzte Sträucher, zu
pflanzen.
Auf der mit „D" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m oberhalb der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig. Sonstige auf die Autobahn ausgerichtete Anlagen der Außenwerbung sind nur in einem Mindestabstand von 100 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der BAB A 1 zulässig. Werbeanlagen an den Gebäuden sind nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig. An Gebäudeteilen, die nur der Unterbringung technischer Anlagen dienen, sind sie unzulässig.
Im Blockinnern sind Dächer von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf den eingeschossig überbaubaren Flächen im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet bis zu einer Tiefe von 5,0 m vor den aufgehenden Wänden der Blockrandbebauung als begehbare Terrassen und darüber hinaus als bekieste Flachdächer auszubilden.
Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Bodenversiegelungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.