Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.
In den Wohngebieten sind ebenerdige Standplätze für
Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern
oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen haben in einem
Abstand von 0,5 m zur Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für die Erhaltung
und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind
Lücken mit Bäumen und Sträuchern so zu schließen sowie
Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter
und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.
Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht unter den Arkaden umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemeinen zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften:
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Sonnenschutzbauteile und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.
Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Die mit „(SK)“ bezeichnete Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern ist in der jeweils festgesetzten Breite als mindestens zweireihige Strauchpflanzung herzustellen und bei Abgang zu ersetzen. Die festgesetzte Lärmschutzwand ist je 2 m Wandlänge zusätzlich mit mindestens einer Kletter- oder Schlingpflanze einzugrünen und in die Strauchpflanzung zu integrieren.