BP_TextAbschnittFlaeche



Filter
Sorting
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941100bb-f72c-4c22-87e9-c1bf277801fa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941100bb-f72c-4c22-87e9-c1bf277801fa
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_941100bb-f72c-4c22-87e9-c1bf277801fa
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek56(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2025-10-29
    gliederung2
    • (Z)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52fe2932-7ba9-4a2b-acde-59ee15a3f2d3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5684d4e1-0017-4378-90e6-a500486865a8]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.3 | Die festgesetzte Art der baulichen Nutzung auf den in der Anlage mit „(x)“ und „(y)“ bezeichneten Flächen wird von „Kerngebiet“ in „urbanes Gebiet“ geändert. Die festgesetzte Art der baulichen Nutzung auf den in der Anlage mit „(z)“ bezeichneten Flächen wird von „Gewerbegebiet“ in „urbanes Gebiet“ geändert.][§1 Nr.5 | Die auf den in der Anlage mit „(x)“, „(y)“ und „(z)“ bezeichneten Flächen der urbanen Gebiete festgesetzte GFZ wird aufgehoben.][§1 Nr.8.2 | Nummer 6 erhält folgende Fassung: „6. In den Kern-, Gewerbe- und urbanen Gebieten sind Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.“][§1 Nr.8.4 | Nummer 15 erhält folgende Fassung: „15. In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In den Gewerbegebieten und urbanen Gebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.“][§1 Nr.8.5.16 | Es werden folgende Nummern 16 bis 21 angefügt: „16. Auf den in der Anlage mit „(x)“ bezeichneten Flächen sind in den Erdgeschossen nur nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie dem Wohnen zuzuordnende Gemeinschaftsräume zulässig. Auf den mit „(y)“ bezeichneten Flächen ist eine Wohnnutzung erst ab dem zweiten Obergeschoss zulässig. Auf den mit „(z)“ bezeichneten Flächen sind in den Erdgeschossen nur nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen sowie Räume für die Ausübung freier Berufe zulässig, ab dem zweiten Obergeschoss sind nur Wohnungen zulässig.][§1 Nr.8.5.20 | In den urbanen Gebieten ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Siel zugelassen werden. Die Dächer sind dann als Retentionsgründächer auszubilden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_942c687c-5211-48c0-8879-9bd4457f0778

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_942c687c-5211-48c0-8879-9bd4457f0778
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_942c687c-5211-48c0-8879-9bd4457f0778
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf29
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_03caf5e4-ae2a-40dd-ac36-51d016dcbdd2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_1cc9428c-033c-4f37-b0ba-0e9bf824251c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der mit B gekennzeichneten Flächen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_946bd772-c80b-410a-a903-c50dbca8d298

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_946bd772-c80b-410a-a903-c50dbca8d298
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_946bd772-c80b-410a-a903-c50dbca8d298
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (h)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2dd79d3b-37c0-4bd5-b2ea-f56356cf9afe]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5605cfaa-8f6f-4921-80a3-c2f153201b81]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den mit „(h)" bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 2 m für Gebäudeteile zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9501471c-496c-414c-8b2d-003a02fc270a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9501471c-496c-414c-8b2d-003a02fc270a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_9501471c-496c-414c-8b2d-003a02fc270a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    gliederung2
    • (A,B,G,H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_97c29e62-1c62-4d2c-a2a0-d6ff732eefef]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind in den Erdgeschossen nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Büros und Räume für freie Berufe zulässig. Nutzungen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO sowie Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.27 | In den mit „(G)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.28 | In den mit „(H)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind einseitig zur öffentlichen Grünfläche oder zur Harkortstraße ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fens terkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fens tern während der Tagzeit nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_953b8b95-f654-44d3-9508-73caf1cd9105

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_953b8b95-f654-44d3-9508-73caf1cd9105
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_953b8b95-f654-44d3-9508-73caf1cd9105
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel26(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_92c711e6-d26e-467f-ab94-8da416bbc8ab]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b4ab0d1d-6b16-4974-86c9-12a76c79ff48]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.12 | Es wird folgende Nummer 12 angefügt: „12. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 26, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_954e3d41-853d-44d0-bfe0-4b446e201131

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_954e3d41-853d-44d0-bfe0-4b446e201131
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_954e3d41-853d-44d0-bfe0-4b446e201131
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf37
    uuid
    • AAB0AFD0-BACF-11ED-9703-287FCFBCB46A
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_64902a6e-f170-410f-9c99-d8e57d3aa890]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_87ee1264-bfc8-4ce2-9369-a204af406c40][XPLAN_XP_LPO_4067c612-421d-48b9-b174-46277e0bb7a8]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 8. | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 10. | In den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Bereichen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereichen ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_956c51c6-c42c-48d3-916f-597c7ed18a2b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_956c51c6-c42c-48d3-916f-597c7ed18a2b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_956c51c6-c42c-48d3-916f-597c7ed18a2b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf98
    xpPlanDate
    • 2008-02-26
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d3d97b0f-a8cc-4eb8-9e85-27ad2f3ac787]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9bb0b488-333f-4b00-a5b9-7660301782e9]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sowie in dem mit „(D)“ bezeichneten Mischgebiet sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume nicht im Sinne von Satz 1 möglich ist, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungseinrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von weniger als 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz für Schlafräume, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von weniger als 55 dB(A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_95accf43-b2f0-4042-b005-fefa5e104c80

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_95accf43-b2f0-4042-b005-fefa5e104c80
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_95accf43-b2f0-4042-b005-fefa5e104c80
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSGross-Flottbek-Othmarschen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b146fda-4515-4913-b1a7-e3ffad122e4e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen“ werden der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. Im Geltungsbereich der Anlagen wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet – Verbot jeglicher Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften“ nach Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.6 | 6. Im Geltungsbereich der Anlagen bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97b260e9-81f4-4d4d-a93a-713a2ad440d0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97b260e9-81f4-4d4d-a93a-713a2ad440d0
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97b260e9-81f4-4d4d-a93a-713a2ad440d0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf45
    xpPlanDate
    • 2005-07-13
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ed4314d-be02-4a85-8834-1bee72fbcd85]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7944de65-7125-48c4-8c89-1154c8758588]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind entweder Stellplätze mit begrüntem Schutzdach oder Stellplätze ohne Schutzdach mit Baumpflanzungen zulässig. Im Falle der Baumpflanzung ist nach jedem 4. Stellplatz ein kleinkroniger Baum mit einer offenen Vegetationsfläche von mindestens 6 m² zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97f7fdf8-9740-4f66-8313-d1db78d14dda

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textabschnittflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97f7fdf8-9740-4f66-8313-d1db78d14dda
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITTFLAECHE_97f7fdf8-9740-4f66-8313-d1db78d14dda
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf48
    xpPlanDate
    • 2025-11-20
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_34c29b5c-9909-47dd-bb58-886f54a781de]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b4107c5f-ed0f-46e0-8077-fce59987ac00]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 6 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Ausnahmsweise sind Schlafräume einer Wohnung auch an den lärmzugewandten Gebäudeseiten zulässig, wenn insgesamt mindestens die Hälfte der Schlafräume dieser Wohnung zur lärmabgewandten Seite orientiert sind und vor den lärmzugewandt orientierten Schlafräumen vor zu öffnenden Fenstern verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorgesehen werden, die es ermöglichen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss der Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr. 7 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No