BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f0ffe7b-682d-4ecc-8e6f-b38533935ec4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f0ffe7b-682d-4ecc-8e6f-b38533935ec4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f0ffe7b-682d-4ecc-8e6f-b38533935ec4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen45-Suelldorf22
    xpPlanDate
    • 2014-03-31
    gliederung1
    • (D)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ae95ddc4-7f67-48fa-840b-2684f2bb6f6e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung von Natrium-Dampfleuchten zulässig. Die Leuchten sind soweit zur offenen Feldmark und zur Wohnbebauung hin abzuschirmen, dass nur die Sportplätze beleuchtet werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6e2d6819-c8c9-413b-8c9c-7f41d5370104]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f11a7b1-1c4c-4f48-a517-4f901ee0f7ed

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f11a7b1-1c4c-4f48-a517-4f901ee0f7ed
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f11a7b1-1c4c-4f48-a517-4f901ee0f7ed
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt29
    xpPlanDate
    • 1989-02-07
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f862511-7226-4264-ac4b-199b7ac25523]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Für die in der Anlage mit „(A)" bezeichneten Bereiche gilt in der zeichnerischen Darstellung der niedergelegten Bebauungspläne Hamburg-Altstadt 1 vom 22. Juni 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 143), Hamburg-Altstadt 3 vom 22. Juni 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 144), des Durchführungsplanes D121/A vom 3. Dezember 1958 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 401) sowie des Bastufenplans Innenstadt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtlicher Anzeiger Seite 51) die Festsetzung „Geschäftsgebiet" als Festsetzung „Kerngebiet“ nach §7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f18140f-8752-4491-a11d-4abe3ce0502b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f18140f-8752-4491-a11d-4abe3ce0502b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f18140f-8752-4491-a11d-4abe3ce0502b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    gliederung1
    • (5)
    gliederung2
    • (6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8888408-7407-43c8-8799-86224aa39e23]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b24cc12c-a865-49da-9bce-43369e294191][XPLAN_XP_PPO_c5921f7b-3d9b-421a-9370-64b8ea45c693]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind oberhalb der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe auf den Dächern der Gebäude Aufbauten für technische Anlagen bis zu einer Höhe von weiteren 3 m zulässig. Alle Aufbauten für technische Anlagen müssen allseits mindestens 2 m von den Außenwänden des obersten Geschosses zurückliegen. Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete, in denen eine maximale Gebäudehöhe von 20 m festgesetzt ist, ist in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche oberhalb einer Gebäudehöhe von 17 m eine Rückstaffelung der Fassade mit einer Tiefe von mindestens 3,5 m vorzusehen.][§2 Nr.13 | Für Außenwände von Gebäuden auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind rot-braune Ziegel zu verwenden. Zur Gliederung der Fassade können auch weitere Materialien und Farben zugelassen werden.][§2 Nr.19 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind gewerbliche Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber werden für diese Bereiche der Gewerbegebiete ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f33b7c0-865e-49fc-b673-2dd7c7966b9d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f33b7c0-865e-49fc-b673-2dd7c7966b9d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f33b7c0-865e-49fc-b673-2dd7c7966b9d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek4-Wandsbek20(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich5
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_30f02b5f-46ed-421a-852f-dcc0c2372aec]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f395ae2-a601-4376-acb2-ce2fc03f3a58

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f395ae2-a601-4376-acb2-ce2fc03f3a58
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f395ae2-a601-4376-acb2-ce2fc03f3a58
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt112
    xpPlanDate
    • 2020-06-17
    gliederung2
    • (G)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_404148bf-5625-469a-8941-fdaac929db3a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b2556b35-8c17-46da-84af-63b3ccaaf77c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | An den mit „(G)“ bezeichneten Fassadenabschnitten in den allgemeinen Wohngebieten ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f6dea91-62af-49d2-b2d6-b02ac199b63a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f6dea91-62af-49d2-b2d6-b02ac199b63a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f6dea91-62af-49d2-b2d6-b02ac199b63a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek75
    xpPlanDate
    • 2014-02-04
    gliederung1
    • (B), (C), (G), (H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2518fa35-8e50-452b-9f56-89825e3673a2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_803d7220-582c-4260-8612-155b93680b9f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den mit „(B)" bezeichneten Mischgebieten sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.7 | In den mit „(C)" bezeichneten Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) unzulässig.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(C)" bezeichneten Mischgebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Für Tiefgaragen kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. In dem mit „(F)" bezeichneten Bereich kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Terrassen sind möglich.][§2 Nr.19 | Für die mit „(G)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.20 | Für die mit „(H)" bezeichneten Bereiche gilt: Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f87704a-8224-44c2-8cb1-076247889eb1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f87704a-8224-44c2-8cb1-076247889eb1
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f87704a-8224-44c2-8cb1-076247889eb1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f966cec-5d81-48d1-952b-2402706fe455

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f966cec-5d81-48d1-952b-2402706fe455
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7f966cec-5d81-48d1-952b-2402706fe455
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn40(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    text
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.14 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 14 angefügt: „14. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Langenhorn 40, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.14.1 | 14.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Betriebe des Versandhandels sind jedoch zulässig, sofern diese keinen erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr nach sich ziehen.][§1 Nr.2.14.2 | 14.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt und kein erheblicher Zu- und Abfahrtsverkehr hiermit verbunden ist.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8bbd99d9-035e-40f8-9ede-e47bcaac15fd]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fa3146a-afd0-4d89-a79d-548c74e2ff4e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fa3146a-afd0-4d89-a79d-548c74e2ff4e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fa3146a-afd0-4d89-a79d-548c74e2ff4e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | Es wird folgender § 3 angefügt: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Es wird folgender § 3 angefügt: 2. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.4 | Es wird folgender § 3 angefügt: 4. Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.5 | Es wird folgender § 3 angefügt: 5. Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffe2ba51-5640-460f-a086-882057ed1e5f]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fc1f03f-b96a-4a76-93cf-b2cca393f451

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fc1f03f-b96a-4a76-93cf-b2cca393f451
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_7fc1f03f-b96a-4a76-93cf-b2cca393f451
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e57d608d-6f70-47ef-9459-5d7ee9ccf924]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung