BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b71b8f9d-b48d-47cd-a66d-306d5d0b6632

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b71b8f9d-b48d-47cd-a66d-306d5d0b6632
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord8
    xpPlanDate
    • 1990-09-13
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22f7eadb-1338-40f7-8f97-51626bac067f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a11ed6ef-03e7-4f54-b26d-dd4a6c923124]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind insgesamt 29 500 m Geschoßfläche zulässig, davon fiir Büros, Restaurants und Einzelhandel maximal 15 000 m2 Geschoßfläche, fiir kulturelle Anlagen maximal 14 500 m2 Geschoßfläche.][§2 Nr.5 | Auf der mit,,(B)" bezeichneten Fläche sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(A)", „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen werden Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die zur Alsenstraße und zur Stresemannstraße gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gewandten Außenwände sowie fiir Außenwände auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind die Dachflächen über ein- und zweigeschossigen Bauteilen als begehbare Terrassen auszubilden; mindestens 30 Prozent dieser Dachflächen sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b71cf4c7-e764-460b-a8c6-96f19c14ad46

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b71cf4c7-e764-460b-a8c6-96f19c14ad46
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b71cf4c7-e764-460b-a8c6-96f19c14ad46
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal18
    xpPlanDate
    • 1991-01-22
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f51d355c-1a43-4fb2-8435-292396d1e4d7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | Innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Flächen entlang der Robert-Schuman-Brücke, der Jüthornstraße, der Rennbahnstraße und an den Bahnanlagen sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume und in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b737c29e-bd13-4279-8ed6-6b20e0d1289a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b737c29e-bd13-4279-8ed6-6b20e0d1289a
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b737c29e-bd13-4279-8ed6-6b20e0d1289a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder17-Ochsenwerder8
    xpPlanDate
    • 2006-02-03
    gliederung1
    • (G)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6dbaedf9-7497-4f56-ac71-34905794364d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3b9aad28-11f8-4b25-8558-bdea2665f371]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den mit „(G)" bezeichneten Flächen im allgemeinen Wohngebiet und im Dorfgebiet sind bauliche Anlagen für Gartenbaubetriebe und Betriebe zur Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig, wenn sie der gartenbaulichen Erzeugung, Verarbeitung oder dem Vertrieb dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser und Binderäume. Unter den gleichen Voraussetzungen sind unter Beachtung der Abstandsvorschriften der Hamburgischen Bauordnung Gebäude von mehr als 50 m Länge zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b770d949-a958-488e-a586-8b61ac825730

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b770d949-a958-488e-a586-8b61ac825730
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b770d949-a958-488e-a586-8b61ac825730
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge84
    xpPlanDate
    • 1994-07-20
    gliederung1
    • (H)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(H)" bezeichneten Fläche sind im Erdgeschoß der Bebauung nur Betriebswerkstätten und in den Obergeschossen sowie auf dem Dach nur Stellplätze zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a6085aa3-24c3-459f-b816-ce8254a6c486]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b787a342-b310-4631-87a2-10259d2d1aca

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b787a342-b310-4631-87a2-10259d2d1aca
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b787a342-b310-4631-87a2-10259d2d1aca
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen27
    xpPlanDate
    • 1978-11-21
    text
    • [Flurstück 733 nicht gefunden, Anm.d.Xplan-Erstellung]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Einfriedigungen zwischen den Flurstücken 731, 733 und 735 der Gemarkung Othmarschen sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bc761938-02d8-4335-ab45-5690da003f02]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b79e668a-df11-4704-875c-e74ed1003ccf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b79e668a-df11-4704-875c-e74ed1003ccf
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b79e668a-df11-4704-875c-e74ed1003ccf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHohenfelde(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c242a24-b5ca-417c-89cb-ff500637f87e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verboten sind gewerbliche und handgewerbliche Betriebe, Läden, Wirtschaften, usw.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§2 Nr.3 | Für die entlang der Hochbahnstrecke (U3) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten wer- den, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.4 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7c4a130-d6d4-421b-b20c-515969b7a996

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7c4a130-d6d4-421b-b20c-515969b7a996
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7c4a130-d6d4-421b-b20c-515969b7a996
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (F, K, N, P, U)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_63991e0e-15cd-4d59-8fb2-f0fba487134e]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss mindestens 5 m und höchstens 6 m über der angrenzenden Straßenoberkante oder der angrenzenden Wegefläche liegen. Abweichungen bis zu 0,5 m, die sich aus den Höhen der angrenzenden Wegeflächen ergeben, sind zulässig. Ausnahmsweise kann eine zusätzliche Galerieebene im Erdgeschoss als Vollgeschoss zugelassen werden, wenn die Galerieebene eine Grundfläche kleiner 50 v. H. der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Außer auf den mit „(P)“ bezeichneten Flächen muss die Galerieebene einen Abstand von mindestens 2,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.][§2 Nr.29 | Die Dachflächen auf den mit „(K)“ bezeichneten Flächen sind zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen min-destens 10 v.H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Sträuchern und Stauden begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7ed3f63-589e-4e10-aad4-29529b826159

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7ed3f63-589e-4e10-aad4-29529b826159
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7ed3f63-589e-4e10-aad4-29529b826159
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt101
    xpPlanDate
    • 2005-02-08
    gliederung2
    • (B)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den überwiegend durch eine gewerbliche Nutzung geprägten Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete und in den mit „C" und „D" bezeichneten Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In dem mit „E" bezeichneten Gewerbegebiet und in den übrigen Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_69a746c4-b8e3-4a77-9c36-92091e847400]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7f9f158-5550-4119-a1db-145bd8dcb2ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7f9f158-5550-4119-a1db-145bd8dcb2ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b7f9f158-5550-4119-a1db-145bd8dcb2ec
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (F, K, L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_902d6b8e-7289-43f3-9e69-43aad44c2851]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(K)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind die Schlafräume zu den vom Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Außer auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind die Gebäudefassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Teile der Gebäudefassaden können in Glas ausgeführt werden. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Die Gebäudefassaden auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind ausschließlich in hellen Materialien auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b82b9745-0714-4d8f-a5ca-fa9e44acc261

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b82b9745-0714-4d8f-a5ca-fa9e44acc261
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_b82b9745-0714-4d8f-a5ca-fa9e44acc261
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel10(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    gliederung1
    • Teilbereich2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b53fbf78-e7b1-40a4-a3cf-5d5af916d544]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 10“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:][§1 Nr.2.3 | Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 10, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.3.1 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Betriebe des Versandhandels.][§1 Nr.2.3.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3.3 | Kioske mit einer Verkaufsfläche von höchstens 30 m² je Betrieb können ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung