BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a248c665-605a-4995-8dad-db050f3b2c09

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a248c665-605a-4995-8dad-db050f3b2c09
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a248c665-605a-4995-8dad-db050f3b2c09
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5ea6bbb5-d656-417c-9c35-d7ee19311f96]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a24cc112-a0f5-4fb1-a494-5e6b5465230d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a24cc112-a0f5-4fb1-a494-5e6b5465230d
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a24cc112-a0f5-4fb1-a494-5e6b5465230d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli41
    xpPlanDate
    • 2004-03-30
    gliederung1
    • (C)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In den mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen sind Pflanzbeete anzulegen, in denen großkronige standortgerechte Laubbäume zu pflanzen sind. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzbeete müssen in der mit „(B)" bezeichneten Fläche eine Größe von 100 m² bis zu einer Tiefe von 3 m und einen direkten Bodenkontakt von 25 m2, in der mit „(C)" bezeichneten Fläche eine Größe von 140 m² bis zu einer Tiefe von 3 m und einen direkten Bodenkontakt von 35 m² aufweisen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e7d1264-5c2f-40ea-bed4-aaa5d496a74c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2553a1b-8e75-407c-96a0-c9f3dbb81e5f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2553a1b-8e75-407c-96a0-c9f3dbb81e5f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2553a1b-8e75-407c-96a0-c9f3dbb81e5f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek75
    xpPlanDate
    • 2014-02-04
    gliederung1
    • (G), (H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2518fa35-8e50-452b-9f56-89825e3673a2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_4d412744-cbb8-4fd8-81d3-ba2fd7c6a8dc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.19 | Für die mit „(G)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.20 | Für die mit „(H)" bezeichneten Bereiche gilt: Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a26a5181-e511-4caf-af24-840d74242c62

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a26a5181-e511-4caf-af24-840d74242c62
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a26a5181-e511-4caf-af24-840d74242c62
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude11
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    gliederung1
    • (C)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind nur Tennisplätze ohne Tribünen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4abae929-a6c9-47bb-b1ed-8e405545ea54]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a27c7845-6a65-44fc-b3ff-b1b8c5c7e0d4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a27c7845-6a65-44fc-b3ff-b1b8c5c7e0d4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a27c7845-6a65-44fc-b3ff-b1b8c5c7e0d4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_4b2d0ab0-f608-4861-8d50-99ed2e56f3b0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29b9db3-0fd5-4c91-8cf1-43282a8150ff

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29b9db3-0fd5-4c91-8cf1-43282a8150ff
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29b9db3-0fd5-4c91-8cf1-43282a8150ff
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ecebd575-830c-4894-9bf4-2d1d28dfbaca]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29ca51f-ee79-4cb4-b9fc-65476bb12673

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29ca51f-ee79-4cb4-b9fc-65476bb12673
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a29ca51f-ee79-4cb4-b9fc-65476bb12673
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c365e6aa-6189-4001-9ede-150de948c39c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_dd4af311-3777-4ebe-974b-7764bb533383]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen sowie notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche können ausnahmsweise Gewächshäuser zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen sowie die Lagerung von Heu- und Strohballen oder Silage außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4864f-2173-4a3e-bd2c-ff80345760b0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4864f-2173-4a3e-bd2c-ff80345760b0
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4864f-2173-4a3e-bd2c-ff80345760b0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel9(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2001-04-05
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.4 | In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen:][§1 Nr.2.4.1 | Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.4.2 | Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben.][§1 Nr.2.4.3 | Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.4.4 | Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3m einzuhalten“.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_788b8837-b3c1-490e-a2c8-c2b146c1ab99]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4db4d-a560-4440-9b11-7d517ea5a950

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4db4d-a560-4440-9b11-7d517ea5a950
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2c4db4d-a560-4440-9b11-7d517ea5a950
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg26
    xpPlanDate
    • 1984-06-27
    gliederung2
    • (A)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_0a5f9c50-4b40-4939-b571-0811ca27a983]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Die Dachflächen von Tiefgaragen und der mit A gekennzeichneten eingeschossigen Bebauung sind zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_87837415-c38f-42e6-9e9c-cff0283434c0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2f510ee-4f66-46ba-a8d1-ba66cc8ff1f1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2f510ee-4f66-46ba-a8d1-ba66cc8ff1f1
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a2f510ee-4f66-46ba-a8d1-ba66cc8ff1f1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen63-Eidelstedt70
    xpPlanDate
    • 2012-07-30
    gliederung1
    • (2)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1b) | Im Sondergebiet „Freizeit und Einkaufen" sind Freizeiteinrichtungen, Anlagen für sportliche Zwecke sowie Einzelhandelsbetriebe allgemein zulässig. Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für gesundheitliche Zwecke, Handwerksbetriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Räume für freie Berufe können ausnahmsweise zugelassen werden. Für Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, gelten zudem folgende Einschränkungen: b) Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, mit nachfolgend aufgeführten zentrenrelevanten Sortimenten sind nur innerhalb der mit „(2)" bezeichneten Fläche zulässig: - Textilien, Bekleidung - Bettwaren - Einrichtungszubehör - Haus-/Bett-/Tischwäsche - Schuhe/Lederwaren - Unterhaltungselektronikartikel, Haushaltselektroartikel, Bild- und Tonträger, Kommunikationselektronik - Uhren, Schmuck - Foto, Optik - Spielwaren, Sportartikel - Bücher - Papier- und Schreibwaren, Kunstgewerbe, Geschenkartikel - Haushaltswaren, Glas, Porzellan - Fahrräder.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ca87751-1303-43d3-9390-6a9e4f030bb4]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung